Brandenburg

„Ich will keinen Moslem in meinem Unternehmen!“

Ein Unternehmen im Landkreis Spree-Neiß lehnt einen Bewerber für eine Ausbildungsstelle als Tief-/Straßenbauer ab. Grund: Der Geschäftsführer möchte keinen „praktizierenden Moslem“.

13
10
2020
Straßenbau
Symbolbild: Unternehmen Straßenbau © Shutterstock, bearbeitet by IslamiQ.

Ein Unternehmen im Landkreis Spree-Neiß lehnt einen muslimischen Bewerber für eine Ausbildungsstelle als Tief-/Straßenbauer ab. Als Grund gibt der Geschäftsführer in der Mail an, dass ein „praktizierender Moslem“ im Unternehmen nicht erwünscht ist, da es nicht mit der deutschen Verfassung vereinbar sei.

Muslim – nein danke!

Weiter heißt es in der Mail, dass man „besser geeignete Kandidaten“ für die Position gefunden habe. Die Mitarbeit im Unternehmen als „praktizierender Moslem“ sei unerwünscht. „Nach meinen Erfahrungen ist dies eine für mich und meine Umgebung nicht wünschenswerte Gesellschaftsform und ich lehne die Auffassung des Islams gegenüber Frauen und anders denkenden Menschen als zu tief diskriminierend ab“, so der Geschäftsführer der ASG Frank Pilzecker weiter.

Laut dem „rbb24“ bestreite der Geschäftsführer die Aussagen nicht. „Ich kann praktizierende Moslems nicht beschäftigen, weil es Unruhe geben würde.“ Die Arbeit im Straßenbau sei außerdem körperlich anspruchsvoll. Aus Erfahrung vertrage sich diese Arbeit nicht mit dem Ramadan. „Die Kollegen kippen dann einfach um. Und wenn der Deutsche seine Leberwurst isst, setzt sich ein Moslem in einen anderen Raum. Da haben wir uns entschlossen sowas nicht einzustellen“, soll Pilzecker weiter geantwortet haben“, erklärte Pilzecker.

Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz

Die Polizei Brandenburg kommentierte unter dem Post auf Twitter, dass der Bewerber das Unternehmen auf „Beleidigung“ anzeigen könne. „Die Ablehnung auf Grund seiner Religion/Herkunft ist ein zivilrechtlicher Sachverhalt“, so die Brandenburger Polizei.

Pilzecker bestreite, dass sein Verhalten ein Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz sei. Auch wenn die Entscheidung, den Bewerber nicht einzustellen, nichts mit der Religion zu tun habe, hätte er dennoch das Bedürfnis gehabt, seine Meinung über den Islam in der Absage zu schreiben. Die rechtlichen Folgen, die dadurch entstehen könnten, seien ihm bewusst. „Darauf würde ich mich freuen, das bei Gericht entscheiden zu lassen“, ergänzte der Geschäftsführer abschließend.

Leserkommentare

Johannes Disch sagt:
@Ute Fabel (04.11.2020, 12:10) Man muss keine Rabulistik betreiben. Die Rechjtslage ist hier eindeutig: Ein Bewerber darf nicht wegen sweiner Religion abgelehnt werden. Für ihr PEGIDA-Beispiel gilt dasselbe: Ein Beweber darf nicht wegen seiner politischen Gesinnung abgelehnt werden. Die Aussage: "Ich will keinen PEGIDA-Aktivisten in meinem Unternehmen" wäre ebenfalls diskriminierend und ein Verstoss gegen unsere Verfassung Art. 3 Satz (3) und gegen das AGG.
11.11.20
14:02
1 2 3