Der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Georg Maier (SPD), fordert einen härteren Einsatz gegen Rechtsextremismus. Dieser bedrohe die nationale Sicherheit.
Der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD), hat entschlossenere Maßnahmen des Staates gegen Rechtsextremismus gefordert und dabei auch den Einsatz der Vorratsdatenspeicherung angemahnt. Er sieht die vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) zuletzt zur Voraussetzung erklärte akute Bedrohung der „nationalen Sicherheit“ als erfüllt an. „Wir müssen Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus noch intensiver bekämpfen als bisher“, sagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (Donnerstag).
Besonders wichtig sei es, die Finanzströme in den Blick zu nehmen. „Wir müssen genauer wissen, woher die Rechtsterroristen ihr Geld beziehen. Dabei geht es um Rechtsrockkonzerte, Kampfsportveranstaltungen, Merchandising im rechtsextremistischen Bereich sowie Verbindungen zur Organisierten Kriminalität – sprich: Drogenhandel, Waffenhandel, Menschenhandel.“ In diesen Kampf müssten sich auch die für die Kontrolle von Finanzströmen zuständigen Behörden stärker einschalten.
Der SPD-Politiker sagte weiter: „Es geht hier um die Nationale Sicherheit. Sie ist akut bedroht. Deshalb sollten wir auch die Vorratsdatenspeicherung ermöglichen und gesetzlich regeln.“ Denn der Rechtsextremismus zeige sich nicht zuletzt im Netz. „Vor allem brauchen wir die IP-Adressen von Verdächtigen.“ Wenn die Sicherheitsbehörden den Rechtsterrorismus effektiv bekämpfen wollten, dann benötigten sie mehr Befugnisse.
Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hatte seine Ablehnung der Vorratsdatenspeicherung in seinem Urteil vom 6. Oktober bekräftigt. Nationale Regelungen, durch die anlasslos Daten von Internetnutzern gespeichert werden, seien nicht zulässig. Der EuGH urteilte aber zugleich, dass es Ausnahmen geben könne. In Fällen, in denen die nationale Sicherheit eines Landes akut bedroht sei, dürften Regierungen für eine begrenzte Zeit eine Vorratsdatenspeicherung anordnen.
In Deutschland liegt die Vorratsdatenspeicherung nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster und einem früheren EuGH-Urteil auf Eis. Über die konkreten deutschen Regelungen haben die Luxemburger Richter am 6. Oktober nicht entschieden. Hierzu läuft ein gesondertes Verfahren vor dem EuGH, in dem in einigen Monaten ein Urteil erwartet wird.