Innenminister

„Wir müssen Rechtsextremismus intensiver bekämpfen“

Der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Georg Maier (SPD), fordert einen härteren Einsatz gegen Rechtsextremismus. Dieser bedrohe die nationale Sicherheit.

15
10
2020
Georg Maier zu Rechtsextremismus
Vorsitzender der Innenministerkonferenz Georg Maier (SPD) © Thüringer Landtag, bearbeitet by IslamiQ.

Der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD), hat entschlossenere Maßnahmen des Staates gegen Rechtsextremismus gefordert und dabei auch den Einsatz der Vorratsdatenspeicherung angemahnt. Er sieht die vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) zuletzt zur Voraussetzung erklärte akute Bedrohung der „nationalen Sicherheit“ als erfüllt an. „Wir müssen Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus noch intensiver bekämpfen als bisher“, sagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (Donnerstag).

Besonders wichtig sei es, die Finanzströme in den Blick zu nehmen. „Wir müssen genauer wissen, woher die Rechtsterroristen ihr Geld beziehen. Dabei geht es um Rechtsrockkonzerte, Kampfsportveranstaltungen, Merchandising im rechtsextremistischen Bereich sowie Verbindungen zur Organisierten Kriminalität – sprich: Drogenhandel, Waffenhandel, Menschenhandel.“ In diesen Kampf müssten sich auch die für die Kontrolle von Finanzströmen zuständigen Behörden stärker einschalten.

Der SPD-Politiker sagte weiter: „Es geht hier um die Nationale Sicherheit. Sie ist akut bedroht. Deshalb sollten wir auch die Vorratsdatenspeicherung ermöglichen und gesetzlich regeln.“ Denn der Rechtsextremismus zeige sich nicht zuletzt im Netz. „Vor allem brauchen wir die IP-Adressen von Verdächtigen.“ Wenn die Sicherheitsbehörden den Rechtsterrorismus effektiv bekämpfen wollten, dann benötigten sie mehr Befugnisse.

EuGH gegen Vorratsdatenspeicherung

Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hatte seine Ablehnung der Vorratsdatenspeicherung in seinem Urteil vom 6. Oktober bekräftigt. Nationale Regelungen, durch die anlasslos Daten von Internetnutzern gespeichert werden, seien nicht zulässig. Der EuGH urteilte aber zugleich, dass es Ausnahmen geben könne. In Fällen, in denen die nationale Sicherheit eines Landes akut bedroht sei, dürften Regierungen für eine begrenzte Zeit eine Vorratsdatenspeicherung anordnen.

In Deutschland liegt die Vorratsdatenspeicherung nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster und einem früheren EuGH-Urteil auf Eis. Über die konkreten deutschen Regelungen haben die Luxemburger Richter am 6. Oktober nicht entschieden. Hierzu läuft ein gesondertes Verfahren vor dem EuGH, in dem in einigen Monaten ein Urteil erwartet wird.

Leserkommentare

Ethiker sagt:
Sehr unglaubwürdig sind doch etablierte "Clans" der Industrie, Politik Justiz und Verwaltung mit faschistischen Ideen groß geworden. Zumal besteht auch eine Konsens der Islamfeindlichkeit auch unter Liberalen und linken Gruppierungen. Man will mit der Aktion selbstangefachtes Feuer eindämmen, das ist nur mit einer Diskussionskultur möglich, die Wissen vor Rhetorik stellt.
15.10.20
16:34
Ute Fabel sagt:
„Zumal besteht auch ein Konsens der Islamfeindlichkeit auch unter Liberalen und linken Gruppierungen.“ Das ist auch gut so! Linke und Liberale sollten noch viel entschlossener islamfeindlich agieren. Gerade die abscheuliche Köpfung eines französischen Lehrers durch einen Koran-Fanatiker zeigt, wie dringlich es ist, dem islamischen Ungeist entgegenzutreten und das eigenständigeDenken zu forcieren. Den Islam und den Islamismus zu bekämpfen, die miteinander ebenso untrennbar verwoben sind wie der Rechtspopulismus und der Rechtsextremismus sein, halte ich für ebenso wichtig wie überzeugt AfD-feindlich zu sein.
17.10.20
19:44