Antidiskriminierungsstelle

„Diskriminierung ist verboten“ – Bundesstelle startet Kampagne

Unter dem Motto „Diskriminierung ist verboten“ startet die Antidiskriminierungsstelle des Bundes eine bundesweite Kampagne um den Diskriminierungsschutz bekannter zu machen.

05
11
2020
Diskriminierung ist verboten: Kampagne der Antidiskriminierungsstelle
Diskriminierung ist verboten: Kampagne der Antidiskriminierungsstelle

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes möchte mit bundesweiten Plakatkampagne „Diskriminierung ist verboten – das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz schützt“ den Diskriminierungsschutz in Deutschland noch bekannter machen. Ziel sei es, Arbeitgeber, Vermieter sowie Anbieter von Gütern und Dienstleistungen für das gesetzliche Benachteiligungsverbot sensibilisieren, aber auch die Bedeutung nachhaltiger Antidiskriminierungsgesetzgebung für ein starke und offene Gesellschaft unterstreichen“, heißt es in der Ankündigung.

„Egal ob bei der Arbeitssuche, auf der Suche nach einer Wohnung oder beim Einkaufen – Diskriminierung ist verboten“. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz schütze alle Menschen in Deutschland vor Benachteiligung – unabhängig von ihrer ethnischen Herkunft, ihrem Geschlecht, ihrer Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, ihres Alters oder ihrer sexuellen Identität.

Diskriminierung im Bewerbungsgespräch

Mehrere muslimische Frauen, die ein Kopftuch tragen, haben berichtet, dass sie in Bewerbungsgesprächen aufgefordert werden, im Fall einer Einstellung kein Kopftuch mehr zu tragen oder erst gar nicht zum Einstellungsgespräch eingeladen werden, erklärt die Antidiskriminierungsstelle auf ihrer Internetseite. Außerdem haben laut einer Befragung aus dem Jahr 2015 25 Prozent der Befragten ein eher negatives Bild von Muslimen.

Bereits im Jahre 2018 hatte die Antidiskriminierungsstelle die Hashtag-Aktion #DarüberReden gestartet. Hierbei wollten sie junge Menschen im Alter von 16-26 Jahren dazu ermutigen, offen über ihre Diskriminierungserfahrungen zu sprechen und nicht zu schweigen.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) ist mit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) im August 2006 gegründet worden. Ziel des Gesetzes ist es, Diskriminierung aus rassistischen Gründen oder wegen ethnischer Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. Zum gesetzlichen Auftrag der Antidiskriminierungsstelle gehört auch aktive Öffentlichkeitsarbeit gegen Benachteiligungen.

Leserkommentare

Vera Praunheim sagt:
Diskriminierungsschutz ist sehr wichtig. Gibt es so ein 'Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz' auch in islamisch geführten Staatsgebilden und Communities? Befürworten alle Islam-Ideologie-Varianten auch jegliche Gleichbehandlung und verbieten jegliche Diskriminierung? Das wäre nämlich auch sehr wichtig und begrüßenswert für alle. Eine Grundsatzfrage ist an den Islam gerichtet. Ist der Islam selber überhaupt diskriminierungsfrei angelegt? Akzeptiert er wirklich jegliche sexuelle & geschlechtliche Identität, jede ethnische Herkunft, jede andere Religion und jede andere Weltanschauung? Können ggfs. Anhänger einer nicht diskriminierungsfreien Religionlehre, zu der sie sich auch noch auffällig in Kleidung und Benehmen öffentlich bekennen wollen, überall volle Toleranz und Akzeptanz erwarten? Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes macht es sich bei diesem Thema und dieser Problematik möglicherweise zu leicht. Und das geht dann gar nicht.
05.11.20
19:02
Ute Fabel sagt:
„Mehrere muslimische Frauen, die ein Kopftuch tragen, haben berichtet, dass sie in Bewerbungsgesprächen aufgefordert werden, im Fall einer Einstellung kein Kopftuch mehr zu tragen oder erst gar nicht zum Einstellungsgespräch eingeladen werden.“ Das finde ich total verständlich und völlig richtig! Wer seine Gesinnung immer vor sich hertragen will, disqualifiziert sich selbst im Berufsleben. Es handelt sich dabei um keine keine Diskriminierung, sondern um eine Selbstausgrenzung. Es ist dieser verbohrten Bekleidungsdogmatismus, der Karrieren leider zerstört und den es entschlossen zu bekämpfen gilt. Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat im März 2017 erkannt, das es niemanden benachteiligt, wenn Unternehmen ein religiös und weltanschaulich neutrales Erscheinungsbild von allen Mitarbeitern gleichermaßen verlangen. Wäre ich Personalchef und würde sich ein Marxist bewerben, der auf dem Bewerbungsfoto ein Che-Guevara-Shirt trägt, würde ich ihn entweder auch gar nicht erst zu einem Vorstellungsgespräch einladen oder ihn zumindest auffordern, dieses Kleidungsstück während der Arbeitszeit abzulegen. Es ist skandalös, dass die Antidiskriminierungstelle des Bundes Lobbyarbeit zur Sonderbehandlung gerade eine Kleidungsstücks betreibt und sich damit selbst diskriminierend verhält.
05.11.20
20:08
Dilaver Çelik sagt:
Es ist eine bodenlose Unverschämtheit, von einer Muslima zu verlangen, ihr Kopftuch abzulegen, sofern kein medizinischer Notfall wie z.B. eine Kopfverletzung u.ä. vorliegt. Wer das nicht einsehen kann oder will, das rechtfertigt und darüber hinaus auch noch in die Tat umsetzt, der muss juristisch belangt werden. Sonst hört das nie auf.
06.11.20
15:45
Kafira sagt:
Liebe Leser, Wenn Arbeitgeber oder Wohnungseigentümer KopftuchFrauen nicht haben wollen, dann finde ich das ok und selbstverständlich. Wenn jemand eine Wohnung oder einen Arbeitsplatz haben möchte, dann muss der den Wünschen des Arbeits / Wohnungsgebers entsprechen. Falls eine Frau die sich muslimisch auftakelt und eine Absage bekommt, hat sie selber schuld. Arbeitgeber wie Wohnungseigentümer haben das vollste Recht, dén Bewerber zu zu sagen, der ihnen gefällt und den zurückzuweisen, der ihnen nicht passt. Niemand braucht irgendeinem zu sagen, was und warum ihn etwas am Bewerber nicht gefällt. Das sollten sie im eigenen Interesse lieber nicht tun. Gleiche müssen gleich behandelt werden - soweit ok. aber eine Kopftuch-Frau und eine normal gekleidete sind - - deutlich sichtbar - - nicht gleich. Die aufgetakelte KopftuchFrau will mit ihrem Outfit sagen : Ich gehöre zu der Menschen-verachtenden Ideologie, Islam. ich gehöre nicht zu Euch, ihr Ungläubigem, ich bin anders, Besser. Kopftuch-Muslims und normal gekleidete Frauen dürfen mithin durchaus ungleich behandelt werden. Und das tun immer mehr Arbeitgeber und WohnungsEigentümer. Erfreulicherweise. Kafira
07.11.20
0:31
grege sagt:
Wér wie der offbenbar rassistisch gesinnte Dilaver Homosexuelle als kranke diffarmiert, sollte das Wort Diskirminierung lieber aus seinm Wortschatz verbannen. Solche Leute verwechseln Diskriminierung mit der Gewährung von "Extrawürsten"
08.11.20
13:39