Unter dem Motto „Diskriminierung ist verboten“ startet die Antidiskriminierungsstelle des Bundes eine bundesweite Kampagne um den Diskriminierungsschutz bekannter zu machen.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes möchte mit bundesweiten Plakatkampagne „Diskriminierung ist verboten – das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz schützt“ den Diskriminierungsschutz in Deutschland noch bekannter machen. Ziel sei es, Arbeitgeber, Vermieter sowie Anbieter von Gütern und Dienstleistungen für das gesetzliche Benachteiligungsverbot sensibilisieren, aber auch die Bedeutung nachhaltiger Antidiskriminierungsgesetzgebung für ein starke und offene Gesellschaft unterstreichen“, heißt es in der Ankündigung.
„Egal ob bei der Arbeitssuche, auf der Suche nach einer Wohnung oder beim Einkaufen – Diskriminierung ist verboten“. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz schütze alle Menschen in Deutschland vor Benachteiligung – unabhängig von ihrer ethnischen Herkunft, ihrem Geschlecht, ihrer Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, ihres Alters oder ihrer sexuellen Identität.
Mehrere muslimische Frauen, die ein Kopftuch tragen, haben berichtet, dass sie in Bewerbungsgesprächen aufgefordert werden, im Fall einer Einstellung kein Kopftuch mehr zu tragen oder erst gar nicht zum Einstellungsgespräch eingeladen werden, erklärt die Antidiskriminierungsstelle auf ihrer Internetseite. Außerdem haben laut einer Befragung aus dem Jahr 2015 25 Prozent der Befragten ein eher negatives Bild von Muslimen.
Bereits im Jahre 2018 hatte die Antidiskriminierungsstelle die Hashtag-Aktion #DarüberReden gestartet. Hierbei wollten sie junge Menschen im Alter von 16-26 Jahren dazu ermutigen, offen über ihre Diskriminierungserfahrungen zu sprechen und nicht zu schweigen.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) ist mit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) im August 2006 gegründet worden. Ziel des Gesetzes ist es, Diskriminierung aus rassistischen Gründen oder wegen ethnischer Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. Zum gesetzlichen Auftrag der Antidiskriminierungsstelle gehört auch aktive Öffentlichkeitsarbeit gegen Benachteiligungen.