Kopftuchverbot für Richterinnen. Ein lang umstrittenes Thema. Nun soll einer ehrenamtlichen Richterin aus München die Arbeitserlaubnis entzogen werden – wegen ihres Kopftuchs.
Wegen ihres Kopftuchs soll nun eine ehrenamtlich tätige muslimische Richterin nicht mehr arbeiten dürfen. Der Präsident des Bayerischen Verwaltungsgerichts München hatte dies bereits im Oktober beantragt. Diese Beantragung begründete der Präsident damit, dass das tragen eines Kopftuchs eine Verletzung der Amtspflicht sei und die Richterin somit das Kopftuch nicht während mündlichen Verhandlungen tragen dürfe.
Erst im Februar sei die muslimische Juristin zur ehrenamtlichen Richterin gewählt worden. Laut Medienberichten habe sie dann im September ihre erste Verhandlung als ehrenamtliche Richterin geführt – mit Kopftuch. Davor habe sie schriftlich Stellung genommen und mitgeteilt, sie werde während den Verhandlungen ihr Kopftuch nicht ablegen. Am Sonntag habe sie dann vom Antrag zur Amtsenthebung erfahren. Sie könne diese Haltung nicht verstehen, denn ihre „Loyalität zum deutschen Rechtsstaat kann nicht mit einem Kopftuch gemessen werden“, sagte sie gegenüber Medien.
Im März vergangenen Jahres hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat ein Kopftuchverbot für Richterinnen und Staatsanwältinnen bestätigt. Der Richter wies die Popularklage einer islamischen Religionsgemeinschaft ab. Aus Sicht der Verfassungsrichter ist ein Verbot für Richter, Staatsanwälte und Landesanwälte, in Verhandlungen religiös oder weltanschaulich geprägte Symbole oder Kleidungsstücke zu tragen, rechtens. Die Staatsregierung begrüßte die Entscheidung.
Auch in Niedersachsen ist das Tragen religiöser Gegenstände und Kleidungstücke im Gerichtssaal untersagt. Der Landtag stimmte im Mai in Hannover mehrheitlich für eine Gesetzesänderung, die das Tragen sämtlicher sichtbarer Symbole oder Kleidungsstücke, die eine religiöse, weltanschauliche oder politische Überzeugung zum Ausdruck bringen, verbietet. Nur die Grünen stimmten gegen die von ihnen als „Kopftuch-Verbot“ kritisierte Regelung.