München

Kopftuchverbot: Ehrenamtliche Richterin wird suspendiert

Kopftuchverbot für Richterinnen. Ein lang umstrittenes Thema. Nun soll einer ehrenamtlichen Richterin aus München die Arbeitserlaubnis entzogen werden – wegen ihres Kopftuchs.

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2020
Kopftuchverbot: Ehrenamtliche Richterin wird suspendiert ©privat, bearbeitet by iQ
Kopftuchverbot: Ehrenamtliche Richterin wird suspendiert ©privat, bearbeitet by iQ

Wegen ihres Kopftuchs soll nun eine ehrenamtlich tätige muslimische Richterin nicht mehr arbeiten dürfen. Der Präsident des Bayerischen Verwaltungsgerichts München hatte dies bereits im Oktober beantragt. Diese Beantragung begründete der Präsident damit, dass das tragen eines Kopftuchs eine Verletzung der Amtspflicht sei und die Richterin somit das Kopftuch nicht während mündlichen Verhandlungen tragen dürfe.

Erst im Februar sei die muslimische Juristin zur ehrenamtlichen Richterin gewählt worden. Laut Medienberichten habe sie dann im September ihre erste Verhandlung als ehrenamtliche Richterin geführt – mit Kopftuch. Davor habe sie schriftlich Stellung genommen und mitgeteilt, sie werde während den Verhandlungen ihr Kopftuch nicht ablegen. Am Sonntag habe sie dann vom Antrag zur Amtsenthebung erfahren. Sie könne diese Haltung nicht verstehen, denn ihre „Loyalität zum deutschen Rechtsstaat kann nicht mit einem Kopftuch gemessen werden“, sagte sie gegenüber Medien.

Bayern: Kopftuchverbot für Richterinnen

Im März vergangenen Jahres hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat ein Kopftuchverbot für Richterinnen und Staatsanwältinnen bestätigt. Der Richter wies die Popularklage einer islamischen Religionsgemeinschaft ab. Aus Sicht der Verfassungsrichter ist ein Verbot für Richter, Staatsanwälte und Landesanwälte, in Verhandlungen religiös oder weltanschaulich geprägte Symbole oder Kleidungsstücke zu tragen, rechtens. Die Staatsregierung begrüßte die Entscheidung.

Auch in Niedersachsen ist das Tragen religiöser Gegenstände und Kleidungstücke im Gerichtssaal untersagt. Der Landtag stimmte im Mai in Hannover mehrheitlich für eine Gesetzesänderung, die das Tragen sämtlicher sichtbarer Symbole oder Kleidungsstücke, die eine religiöse, weltanschauliche oder politische Überzeugung zum Ausdruck bringen, verbietet. Nur die Grünen stimmten gegen die von ihnen als „Kopftuch-Verbot“ kritisierte Regelung.

Leserkommentare

Dilaver Çelik sagt:
Dann nehme ich für mich in Anspruch, dass in Zukunft kein atheistischer, marxistischer, nationalistischer oder zionistischer Richter auf der Richterbank sitzen und über meinen Fall urteilen darf. Es nicht zeigen reicht nicht!!! Damit hat sichs.
10.11.20
16:10
Vera Praunheim sagt:
Bei mir bestünde ein großer Vertrauensverlust in die Politik, wenn sie ein übergeordnetes Vertrauen in Islam und Scharia apostrophieren oder gar legitimieren würde. Islamisch orientierte Richterinnen mit verhüllender Kopftuch-Optik im Justizbereich auszuschließen ist viel mehr als nur "Symbol-Politik". Damit wird endlich ein umstrittenes Thema erledigt und kann niemanden mehr irritieren oder nerven. Europa geht es viel besser, wenn es einem islamischen Durchmarsch Paroli bietet.
10.11.20
18:59
Abdussamed sagt:
Ein Beispiel für das "tolerante, open-minded, moderne Europa" . So engstirnig, die Realität zu erkennen. Der Hijab ist eine religiöse Pflicht, daher nicht verhandelbar. Die Forderung dies abzunehmen führt die Religionsfreiheit Ad-Absurdum. Zwang als Mittel der Unterdrückung. Fühlt sich so an als ob man einem Veganer zwingen würde, Mettwurst zu essen und dabei der Veganer Konsequenzen befürchten muss, wenn er dies nicht tut. Wieder ein Beweis für ein ideologisches Urteil ohne jegliche plausible Grundlage. Anstatt Brücken, werden ganz große Hindernisse gebaut in der Gesellschaft. Ist es so schwer vom hohen Roß runterzukommen?
11.11.20
15:59
Ute Fabel sagt:
@Dilaver Celik: Ich hätte selbstverständlich überhaupt kein Problem damit, wenn ein muslimischer Richter oder eine Richterin, die ganz privat ihren islamischen Glauben ausübt, ein Urteil in einem Rechtsstreit zu fällen hat, in welchem ich Prozessbeteiligte bin. Die mangelnde Bereitschaft eines Justizangehörigen, auf das Kopftuch oder andere auffällig sichtbare Kleidungsstücke und Symbole mit ideologischem Gehalt in Ausübung dieser verantwortungsvollen staatlichen Rolle zu verzichten, drückt eine große Respektlosigkeit vor der Unabhängigkeit der Gerichte aus. Wer seine eigenen Glaubensüberzeugungen wichtiger nimmt, als die staatliche Neutralität, die den Bürgern gegenüber als zentrales Prinzip eines Rechtsstaats unbedingt zu vermitteln ist, disqualifiziert sich selbst fürs Richteramt. Am Tag der offenen Moschee wird auch von Nichtmuslimen erwartet, die Schuhe auszuziehen. Muslime und Musliminnen sollten der Hausordnung staatlicher Behörden ebenso die gebotene Wertschätzung entgegenbringen und sie wie alle anderen einhalten.
11.11.20
18:03
Johannes Disch sagt:
Meine Güte, erneut das leidige Thema Kopftuch (am Arbeitsplatz). Die Entscheidung, die ehrenamtliche Richterin von ihrem Posten zu entbinden ist richtig. Recht zu sprechen, das ist eine hoheitliche Aufgabe des Staates, und hier hat die Neutralität des Staates Vorrang vor der Religionsfreiheit. Die Neutralität des Staates muss hier zweifelsfrei gewährleistet sein, auch optisch, so eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in einem Urteil im Februar dieses Jahres.
12.11.20
7:52