In Graz sind zwei Mitglieder des Heeresabwehramtes angeklagt worden. Sie hätten vom Anschlag auf eine Moschee gewusst, ihn aber nicht verhindert.
In Graz müssen sich seit Dienstag zwei Mitglieder des Heeresabwehramtes im Straflandesgericht wegen Amtsmissbrauch verantworten. Das Gericht wirft ihnen vor, vom Anschlag auf eine Grazer Moschee im Mai 2016 gewusst, aber ihn nicht verhindert zu haben. Am Gelände der Moschee wurden zwei Schweineköpfe gelegt und das Minarett mit Blut beschmiert. Die Verhandlung wurde auf vier Tage festgelegt.
Medienberichten zufolge standen der Hauptmann und der Oberst des Heeresabwehramtes in engem Kontakt zu einem Informanten, der an dem Anschlag beteiligt war. Sie hätten von der Tat gewusst und laut Anklage sogar dafür grünes Licht gegeben haben. Später hätten sie die Polizei angerufen und zufällig „Einbrecher“ bei der Moschee beobachtet. Erst im Nachhinein habe sich herausgestellt, dass die beiden Beamten keineswegs zufällig vor Ort waren. Ein Urteil des Schöffensenats wurde für Freitag angekündigt.
Laut Polizeiinformationen hatten sich am 5. Mai 2016 gegen 23 Uhr drei Personen illegal Zutritt zum Gelände des Islamischen Kulturzentrums verschafft. Kurz nach der Tat wurde ein 46-jähriger Grazer von der Polizei festgenommen.
Einen Monat vor der Tat musste die Polizei mit einem Aufgebot von rund 60 Leuten zu dem Kulturzentrum anrücken, da eine Besetzungsaktion einer „rechten“ Gruppierung gedroht hatte. Trotz mehrmaliger Versuche war die Pressestelle der Landespolizeidirektion Steiermark für Fragen nicht erreichbar gewesen.