Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen hat die Aufhebung der Immunität des Thüringer AfD-Chefs Björn Höcke beantragt. Grund dafür sei der Verdacht der Volksverhetzung.
Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen hat die Aufhebung der Immunität des umstrittenen Thüringer AfD-Landespartei- und Fraktionschefs Björn Höcke beantragt. Grund seien zwei Strafanzeigen – eine davon wegen des Verdachts der Volksverhetzung, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur am Donnerstag sagte. Dabei soll es um einen Post von Höcke in den sozialen Netzwerken gehen, der sich gegen die Seenotretterin Carola Rackete gerichtet haben soll.
Laut Staatsanwaltschaft soll Höcke ein Bild von Rackete gesendet haben, mit der Zeile: „Ich habe Folter, sexuelle Gewalt, Menschenhandel und Mord importiert“. Aus Sicht der Behörde könnte der AfD-Politiker damit eine bestimmte Menschengruppe – Flüchtlinge – pauschal als Kriminelle stigmatisieren. „Das werden wir prüfen und dafür muss die Immunität von Herrn Höcke aufgehoben werden“, sagte der Sprecher. Ob sich der Verdacht bestätigt, ist unklar.
Höcke gilt als Rechtsaußen in der AfD. Der Bundesverfassungsschutz hatte ihn im März als rechtsextremistische Führungspersönlichkeit eingestuft. Zu den Vorwürfen wollte sich der Politiker auf Nachfrage bei seiner Fraktion am Donnerstag nicht äußern. In Thüringen muss der Justizausschuss über die Aufhebung der Immunität von Abgeordneten entscheiden. Nach dpa-Informationen ist der Antrag der Staatsanwaltschaft bereits im Landtag eingetroffen.
Im zweiten Fall geht es um den Vorwurf der Verleumdung. Höcke habe eine Frau in einem Facebook-Post als Ex-Terroristin bezeichnet, die Fremden dabei helfe, den Sozialstaat zu plündern. Die betroffene Frau habe anschließend Strafanzeige gestellt, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Mühlhausen. (dpa, iQ)