Düsseldorf

Urteil: Niqab bleibt am Steuer verboten

Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hat entschieden dass der Niqab am Steuer untersagt bleibt. Verkehrsverstöße könnten sonst nicht verfolgt werden.

27
11
2020
Urteil
Symbolbild: Gericht, Urteil © shutterstock

Die Vollverschleierung aus religiösen Gründen bleibt am Steuer eines Fahrzeuges untersagt. Die Religionsfreiheit gebiete es nicht, einer Muslima eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen, damit sie vollverschleiert Auto fahren könne, hat das Düsseldorfer Verwaltungsgericht am Donnerstag in einem Eilverfahren entschieden (Az.: 6 L 2150/20). Gegen den Beschluss kann noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht NRW in Münster eingelegt werden.

Die Klägerin hatte von der Bezirksregierung Düsseldorf verlangt, ihr den Niqab am Steuer eines Autos zu erlauben. Das Kopf-Schulter-Tuch verdeckt den gesamten Kopf- und Halsbereich und lässt nur einen Sehschlitz für die Augen frei. Die Bezirksregierung habe den Antrag zu Recht abgelehnt, befand das Gericht laut Mitteilung.

Die Straßenverkehrsordnung schreibe vor, dass das Gesicht des Fahrers erkennbar bleiben müsse. Dies sei mit dem Grundrecht der Glaubensfreiheit vereinbar. Der Schutz, den der Niqab der Trägerin vor unsittlichen Blicken bieten solle, werde von einem geschlossenen Auto bereits weitgehend gewährleistet, weil es als eine Art privater Schutzraum in der Öffentlichkeit wirke.

Verkehrsverstöße können durch Niqab nicht verfolgt werden

Soweit das unverhüllte Gesicht der Fahrerin durch die Scheiben des Wagens von außen sichtbar bleibe, müsse sie dies zum Schutz der Verkehrssicherheit hinnehmen.

Bei einem verhüllten Gesicht steige die Wahrscheinlichkeit, dass Verkehrsverstöße nicht verfolgt werden könnten. Das gefährde die Verkehrssicherheit. Das verhüllende Kopf-Schulter-Tuch könne zudem die Rundumsicht der Fahrerin sicherheitsgefährdend einschränken, wenn es verrutsche. Es beeinträchtige zudem die nonverbale Kommunikation durch Mimik und Lippenbewegungen, die im Straßenverkehr nötig sei. (dpa, iQ)

Leserkommentare

Johannes Disch sagt:
Vollverschleierung am Steuer-- ja, geht´s noch?? Da muss man sich schon fragen, was die Klägerin sich dabei denkt. Das Urteil ist natürlich richtig.
28.11.20
18:14
Dilaver Çelik sagt:
Der Niqab wird mittlerweile von vielen deutschen Musliminnen getragen, um die Maskenpflicht im Corona-Zeitalter zu erfüllen.
28.11.20
20:50
Vera Praunheim sagt:
Hier ist die Rede von "unsittlichen Blicken". Ich kenne unsittliche Blicke unter den Rock. Aber ein Blick in ein Frauengesicht soll gar "unsittlich" sein? Wie das? Muß das Antlitz einer Frau unter Schutz gestellt werden? Und das eines Mannes nicht? Ich kann verstehen, wenn man sein Geschlechtsteil als Intimbereich bedeckt bzw. verschleiert. Aber ist das nackte Gesicht ein Intimbereich, der ständig versteckt, verhüllt, verschleiert gehört? Haut braucht auch Sonnenlicht, sonst wird sie krank und verkümmert. Will das der Islam? Was ist das nur für ein Religionsverständnis?
30.11.20
19:23
Johannes Disch sagt:
Das Gesicht des Fahres/der Fahrerin muss erkennbar sein. Das schreibt § 23 der Straßenverkehrsordnung vor. Auch Corona gilt hier nicht als Ausrede und nicht als Ausnahme. Den Corona-Vorschriften kann mit einer einfachen Maske, die nur Mund und Nase bedeckt, Rechnung getragen werden. Dazu braucht es keine nahezu komplette Gesichtsverhüllung.
02.12.20
10:11
Ansfh Kimli sagt:
Celik.. . Wenn Christen in euren Ländern zB Türkei alles so einklagen und provozieren würden und die Bibel verteilen mit sehr strengen Auslegungen etc was würdet ihr machen? Wer seinen strengen Glauben ausleben will soll das privat machen und nicht ständig die Öffentlichkeit damit provozieren! In Deutschland gilt das vermummungsverbot und Trennung von Staat und Religion aus gutem Grund den Frieden zu wahren! wenn ein deutsches Gericht gegen religiösen Extremismus urteilt dann weil wir das Mittelalter hier schon hatten und die Christen vor 500 Jahren waren hier nicht anders wie der IS sondern noch heftiger als die sharia, bzw das alte Testament ist keineswegs tolanter und erlaubt auch keine Trennung von Staat und Religion! Das führte regelmäßig zu Krieg, Gewalt, Schikane und Unterdrückung! Wer sein extremes Mittelalter leben will möge sich umgehend in eines der vielen Länder begeben indem extra die Zeit des Mittelalters bis heute stehen geblieben ist und uns in Ruhe lassen! Und ich bin kein Atheist! Mashallah
03.12.20
15:36
Johannes Disch sagt:
@Ansfh Kimli (03.12.2020, 15;36) Prima auf den Punkt gebracht.
04.12.20
19:55
Johannes Disch sagt:
@Dilaver Celik Wenn mich noch einmal als Nazi bezeichnen, dann steht bei Ihnen der Staatsanwalt auf der Matte. Das gebe ich Ihnen hiermit schriftlich. Also reißen Sie sich gefälligst am Riemen. Und wenn "islamiq" nicht in der Lage ist, Sie zur Räson zu bringen, dann bekommt die Klage die Plattform "islamiq." Ich habe nämlich langsam die Schnauze voll von ihrem fundamentalistischen Eifer. Der Nikab am Steuer am Steuer ist verboten! So ist die deutsche Rechtslage! Und so ist die deutsche Rechtsprechung! Und daran hat sich die Fahrerin zu halten. Und auch Sie haben das zu respektieren. Ob Ihnen das passt oder nicht!
05.12.20
19:37
gregek sagt:
Mit den Staatsanwälten hat jemand Geister gerufen, die er offenbar jetzt selber nicht mehr abschütteln kann.
20.12.20
14:47