Rendsburg

Streit um Moscheebesuch im Unterricht: Eltern scheitern mit Klage

Die Eltern eines Schülers, der einem Moscheebesuch wegen Bedenken gegenüber dem Islam ferngeblieben war, sind mit ihrer Beschwerde vor Gericht gescheitert.

03
12
2020
Moschee, Moscheebesuch
Symbolbild: Moschee - Die Zentrum-Moschee in Hamburg/Rendsburg © IGMG

Ein Elternpaar aus Schleswig-Holstein, das die Teilnahme seines Sohnes an einem Moscheebesuch mit der Schule verhindert hatte, ist mit einer Verfassungsbeschwerde gegen das auferlegte Bußgeld gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nahm die Klage nicht zur Entscheidung an. Die Eltern hätten es 2016 versäumt, bei den Verwaltungsgerichten zu klagen, hieß es in dem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss.

Der Gymnasiast, der damals die siebte Klasse besuchte, hatte zusammen mit seinen Mitschülern im Erdkunde-Unterricht eine Moschee in der Nähe besuchen sollen. Die Eltern, die Atheisten sind, lehnten das ab. Als die Schule hart blieb, fehlte das Kind an dem Tag.

Das Amtsgericht Meldorf (Kreis Dithmarschen) hatte die Eltern deshalb zu einer Geldbuße von je 25 Euro verurteilt. Sie seien nicht berechtigt gewesen, ihren Sohn vom Unterricht fernzuhalten.

Dagegen wehrten sich die Eltern zunächst vergeblich vor dem Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht und schließlich in Karlsruhe. Dort beriefen sie sich auf ihre Religionsfreiheit und ihr Elternrecht. Die Verfassungsrichter sahen aber keinen Grund zur Annahme der Beschwerde: Der geplante Moscheebesuch sei Monate im Voraus angekündigt worden. Die Eltern hätten also frühzeitig eine Entscheidung der Schulleitung herbeiführen und dagegen nötigenfalls Eilantrag beim Verwaltungsgericht einreichen können. (dpa, iQ)

Leserkommentare

Dilaver Çelik sagt:
Das Verhalten der Eltern zeugt von Islamfeindlichkeit. Sonst nix. Das ist eher ein Fall für das Strafgericht und Jugendamt. Die Eltern müssen für ihr islamfeindliches Verhalten bestraft werden und das Jugendamt muss das Kind einer fürsorglichen Pflegefamilie übergeben. Mir tun Kinder solcher Eltern einfach nur leid. Ich möchte hoffen dass im besagten Sachverhalt das Kind nicht so wird wie seine Eltern. Islamfeindlichkeit muss ein für allemal aus der Welt verbannt werden.
03.12.20
18:54
Aliya Bettina Maierc sagt:
🙈 Zunächst einmal ist Wissen von Religionen, deren Inhalte, Alltagspraxis und natürlich auch Besuch der Religionshäuser ❤️ im Religionsunterricht angesiedelt. In Schleswig Holstein gibt es kaum Moscheen und bedauerlicherweise auch wenig Toleranz für den Islam. Ist Hinterland an Toleranz. Sollten Eltern, nicht aufgrund einer rechtsradikalen Gesinnung, Provokation für die Medien oder anlässlich der aktuellen politischen Lage bedenken haben, so kann man das Kind auch in einen andern Unterricht wie Sport oder Musik stecken. Derartige Klagen auf Steuerzahler, zu Lasten der Moschee und Schule und zudem such das Kindeswohls betreffend ist einfach niedrig im Bildungsniveau der Eltern. Im übrigen gehört es zur Allgemeinbildung jeder Hauptschule , dass man einfachste Kenntnisse von Religionsfreiheit hat und dementsprechend das Wort Religion und deren Inhalte kennt. Niemand ist demokratiefeindlicher in seinem Herz ❤️als der, die Religionen verachtet.
03.12.20
20:02
Vera Praunheim sagt:
Islamisch gesinnten Eltern soll aber immer gestattet sein, ihre Töchter dem "unkeuschen "Sport- oder überlebensnotwenigen Schwimmunterricht zu entziehen? Im vorliegenden Fall ist allerdings folgendes wesentlich: Die Eltern hatten versäumt, frühzeitig auf eine verbindliche Klärung der Frage durch die Schulleitung zu drängen, da zwischen Ankündigung und Moscheebesuch fünf Monate Zeit lagen. Und zur Abwendung einer Geldbuße hätten sie sich an das Verwaltungsgericht wenden und Eilrechtsschutz in Anspruch nehmen können. Das Bundesverfassungsgericht stellte damit eindeutig klar: Es besteht kein Grund, eine solche schulische Entscheidung anzunehmen. Also kein Sieg für Islam-Befürworter. Islamische Gesellschaftsnormen-Bestimmer dürfen nicht überall ihre Regeln für alle verbindlich machen oder muslimisch indoktrinieren. Jeder Mensch hat ein Recht auf eine nicht-islamische Lebensgestaltung. Moscheebesuche sollten freiwillig erfolgen und nicht aufgezwungen werden.
04.12.20
22:52
grege sagt:
Über so einen Fliegenschiß berichtet isamiq.de. Über den Mord eines Islamisten an einen Homosexuellen Touristen in Dresden schweigt sich islamiq.de beharrlich aus. Es wird überdeutlich, wie Islamiq.de als verlängerter Arm zum eigenen Nutzen instrumentalisiert.
04.12.20
23:46