Die Eltern eines Schülers, der einem Moscheebesuch wegen Bedenken gegenüber dem Islam ferngeblieben war, sind mit ihrer Beschwerde vor Gericht gescheitert.
Ein Elternpaar aus Schleswig-Holstein, das die Teilnahme seines Sohnes an einem Moscheebesuch mit der Schule verhindert hatte, ist mit einer Verfassungsbeschwerde gegen das auferlegte Bußgeld gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nahm die Klage nicht zur Entscheidung an. Die Eltern hätten es 2016 versäumt, bei den Verwaltungsgerichten zu klagen, hieß es in dem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss.
Der Gymnasiast, der damals die siebte Klasse besuchte, hatte zusammen mit seinen Mitschülern im Erdkunde-Unterricht eine Moschee in der Nähe besuchen sollen. Die Eltern, die Atheisten sind, lehnten das ab. Als die Schule hart blieb, fehlte das Kind an dem Tag.
Das Amtsgericht Meldorf (Kreis Dithmarschen) hatte die Eltern deshalb zu einer Geldbuße von je 25 Euro verurteilt. Sie seien nicht berechtigt gewesen, ihren Sohn vom Unterricht fernzuhalten.
Dagegen wehrten sich die Eltern zunächst vergeblich vor dem Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht und schließlich in Karlsruhe. Dort beriefen sie sich auf ihre Religionsfreiheit und ihr Elternrecht. Die Verfassungsrichter sahen aber keinen Grund zur Annahme der Beschwerde: Der geplante Moscheebesuch sei Monate im Voraus angekündigt worden. Die Eltern hätten also frühzeitig eine Entscheidung der Schulleitung herbeiführen und dagegen nötigenfalls Eilantrag beim Verwaltungsgericht einreichen können. (dpa, iQ)