Der Verfassungsgerichtshof in Österreich hat das Kopftuchverbot an Grundschulen gekippt. Das Verbot widerspreche dem Gleichheitsgrundsatz.
In Wien hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) am Freitag das bestehende Kopftuchverbot an Volksschulen für Verfassungswidrig erklärt. Medienberichten zufolge sei das umstrittene Verbot mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Das Kopftuchverbot verletze den Gleichheitsgrundsatz. Zudem greife die Regelung hier lediglich eine bestimmte Religion, und zwar den Islam ohne nähere Begründung heraus.
Das umstrittene Gesetzt wurde damals während der ÖVP-FPÖ-Regierung beschlossen und galt seit Herbst 2019 für Österreichs Volksschulen. Es sollte ein Signal sein und muslimische Mädchen von einer „Unterwerfung“ befreien, hieß es aus ÖVP und FPÖ. Das Kopftuchverbot „birgt das Risoko muslimischen Mädchen den Zugang zu erschweren bzw. sie auszugrenzen“, ließ VfGH-Präsident Christoph Grabenwarter vor. Auch dass nur der Islam als Religion davon betroffen ist, widerspreche dem Gebot der religiösen und weltanschaulichen Neutralität des Staates, so die VfGH als Begründung.
Geklagt hatten zwei Kinder und deren Eltern und verlangten damit die Aufhebung des Verbots. Sie hatten geltend gemacht, beim Verbot handle es sich um einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Religionsfreiheit und und die religiöse Kindererziehung. Zudem sahen sie darin auch eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes, weil der Hidschab verboten sei, die jüdische Kippa oder die Patka der Sikhs aber nicht.
Gegen die im Mai 2019 erfolgte Änderung des Schulunterrichtsgesetzes brachte die Islamische Glaubensgemeinschaft (IGGÖ) im Januar dieses Jahres beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) eine Beschwerde gegen das Kopftuchverbot in der Volksschule ein. „Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs beweist, dass unser Vertrauen in den Rechtsstaat und unsere Geduld sich ausgezahlt haben“, zeigt sich Vural zufrieden.
Die Durchsetzung der Chancengleichheit und Selbstbestimmung von Mädchen und Frauen in unserer Gesellschaft erreiche man nicht durch Verbote, bekräftigt Vural, „sondern durch die Stärkung der Menschen-, Frauen- und Kinderrechte und die Förderung des Bewusstseins, dass Zwang niemals zulässig ist.“