„Du bist schwarz, du sollst sterben“: Diesen Satz soll ein 24-Jähriger mehrfach gesagt haben, als er im Juni in Saarbrücken einen Studenten aus dem afrikanischen Gabun angriff. Am Montag urteilten die Richter.
Wegen versuchten Mordes ist ein 24-Jähriger am Montag vom Landgericht Saarbrücken zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Außerdem ordnete die Kammer die Einweisung in eine Entziehungsanstalt an. Die Oberstaatsanwältin hatte sechs Jahre Haft gefordert. Der Verteidiger hatte keinen Tötungsvorsatz gesehen und daher nur eine Geldstrafe wegen Körperverletzung beantragt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der deutsche Angeklagte im Juni 2020 sein 26-jähriges Opfer mit den Worten „Du bist schwarz, du sollst sterben“ an einer Bushaltestelle mit einem Messer attackierte und dabei heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen vorging. „Wenn hier unzweifelhaft zum Ausdruck gebracht wird, dass jemand allein wegen seiner Hautfarbe verdient hat, zu sterben oder zu Tode zu kommen, ist das sicherlich ein niedriger Beweggrund“, begründete Richter Andreas Lauer. Der 24-Jährige habe den Studenten zunächst unvermittelt mit einem Faustschlag niedergestreckt und dann versucht, ihn mit einem Messer an Hals und Oberkörper zu treffen. Seine Aussage in Verbindung mit dem Verhalten lässt dem Richter zufolge „nur den Schluss zu, dass er auch einen entsprechenden Tötungsvorsatz gehabt hat“.
Der Angeklagte hatte bei dem Prozess über seinen Verteidiger erklären lassen, dass er den Geschädigten tatsächlich „ohne Vorwarnung und ohne erkennbaren Grund“ geschlagen und sinngemäß auch die vorgeworfenen Äußerungen gemacht habe. Dabei sei sein Gegenüber hingefallen. Aus Angst, dass sich dieser körperlich wehren könnte, habe er sein Messer genommen – allerdings nicht, um ihn zu verletzen, sondern um ihn einzuschüchtern.
Dem jungen Mann war es gelungen, den Stichen auszuweichen. Nach Einschätzung der Richter lief der Angeklagte davon, weil sein Opfer schrie und sich ein Fahrzeug näherte. Da der Täter unter Amphetamineinfluss stand und als intellektuell minderbegabt eingeschätzt wurde, ging das Gericht von einer verminderten Schuldfähigkeit aus.
Schon bei einer früheren Verurteilung wegen Schmierereien mit NS-Symbolen sei seine „rechtsextreme Gesinnung deutlich zum Ausdruck gekommen“, sagte Lauer.
Nach Ansicht des Verteidigers scheide Rassismus als niedriger Beweggrund jedoch aus. Dieser stelle „eine gewisse intellektuelle Anforderung dar, die er nicht erfüllen kann“, erklärte Franz-Josef Gerdung.
Im Laufe des Prozesses hatte der Erasmus-Student aus Gabun geschildert, dass er seit dem Angriff in psychologischer Behandlung sei und Schlaf- und Konzentrationsprobleme habe. Darunter leide auch die Master-Arbeit, die er jetzt schreiben müsse.
Positiv wertete die Kammer, dass sich der Angeklagte in seinem Schlusswort direkt an den Nebenkläger gewandt hatte: „Mir tut es von ganzem Herzen leid, dass ich dir ins Gesicht geschlagen habe und dir mit dem Messer Angst gemacht habe“, hatte er gesagt.
Auf die Frage, ob er ihm diese Entschuldigung abnehme, wollte sich der Student nach dem Prozess nicht äußern. Ihm sei der rassistische Aspekt in dem Verfahren zu kurz gekommen, sagte er. (dpa/iQ)