Eine Zahnarztpraxis in Basel lehnt eine 22-Jährige Bewerberin auf diskriminierender Weise ab. Der Grund: Die junge Muslimin trägt ein Kopftuch.
Eıne Zahnarztpraxis in Basel lehnt eine 22-Jährige Bewerberin ab, weil die Muslimin ein Kopftuch trägt. Medienberichten zufolge sucht die junge Frau seit drei Jahren vergeblich nach einer Lehrstelle im medizinischen Bereich – jedoch ohne Erfolg.
Die Muslimin wollte sich um eine Lehrstelle in der Zahnarztpraxis bewerben und hoffte auf positive Rückmeldung. Die Zahnärztin der Praxis teilte in ihrer Antwort am 25. November auf die Bewerbung mit, dass sie sich nicht sicher sei, ob jemand, der seine Gesinnung derart offensichtlich trage, in ihre Praxis passe.
Einige Tage später folgt eine weitere Antwort. Dort führt die Zahnärztin ihre Probleme mit dem Kopftuch der Bewerberin weiter fort. Wenn sie in ein muslimisches Land gehe, passe sie sich den dortigen Gegebenheiten an, zeige Respekt vor der Kultur des Landes. Dies erwarte sie auch von der Bewerberin. Nur wenn diese bereit sei, sich für die Arbeit derart anzupassen, komme ein persönliches Gespräch in Frage, heißt es in der Antwort.
„Ich dachte wirklich, mir schreibt hier jemand, der mich als Feind sieht und war total schockiert. Für mich ist das einfach nur Diskriminierung und Rassismus“, wird die junge Bewerberin zitiert. Zurückweisungen wegen ihres Kopftuchs sei sich die Muslimin seit Jahren gewöhnt, jedoch sprenge dies jeglichen Rahmen.
„Meine Noten in der Schule waren immer gut, dazu spreche ich fünf Sprachen. Ich kann mir wirklich nicht erklären, was außer meines Kopftuchs der Grund für all die Absagen sein sollte“, sagt sie weiter. In ihrer Verzweiflung habe sie dann Bewerbungen ohne Foto verschickt, worauf sie zu einigen Probetagen eingeladen wurde. Man habe ihr aber dann oft mitgeteilt, dass eine Anstellung wegen ihres Kopftuchs nicht möglich sei.
Mit solchen Erfahrungen ist die junge Muslimin nicht die Einzige. Einige ihrer Freundinnen hätten ihr Kopftuch für die Arbeit abgelegt und so rasch Lehrstellen gefunden. „Ich möchte das ganz klar nicht. Es sollte in der Schweiz auch kein Kriterium für eine Bewerbung sein„, so die 22-Jährige.
2019 seien im schweizerischen Netzwerk für Rassismusopfer 352 Beratungsfälle behandelt worden, wovon 50 den Arbeitsplatz betrafen. Die Dunkelziffer dürfte aber viel höher sein, weil sich längst nicht alle, die sich in einem Bewerbungsverfahren diskriminiert fühlen, Vorfälle meldeten, erklären Experten.
Im Schweizer Arbeitsrecht existiert kein spezifisches Diskriminierungsverbotsgesetz. Nur Geschlechter- und Behindertendiskriminierung seien in eigenen Gesetzen geregelt.