Im Prozess gegen einen 41-jährigen Rechtsextremisten ist erneut kein Urteil gesprochen worden. Dieser habe Personen beauftragt, auf ein Moscheegelände einen Schweinekopf und Blutbeutel zu legen.
Im Prozess gegen einen 41 Jahre alten Rechtsextremisten ist am Freitag am Amtsgericht Mönchengladbach abermals kein Urteil gesprochen worden. Wie schon am Verhandlungstag vor zwei Wochen erschienen zwei Belastungszeugen nicht. Nun soll am 8. Januar weiterverhandelt werden. Dem 41-Jährigen wird Anstiftung zur Beleidigung vorgeworfen.
In dem Prozess geht es um einen Schweinekopf und Blutbeutel, die Ende Mai 2019 vor eine Moschee in Mönchengladbach gelegt worden waren. Auf dem Gelände der Ar-Rahman Moschee „Islamischer Kulturverein“ wurde ein abgetrennter Schweinekopf und mehrere Blutbeutel platziert. Die Gemeinde machte den Fund und alarmierte sofort die Polizei. An einem Nebengebäude der Moschee entdeckte die Polizei bei ihren Ermittlungen dann auch noch rassistische Schmierereien.
Der 41-Jährige soll zwei inzwischen verurteilte Männer zu der Tat angestiftet haben. Einer hatte einen Strafbefehl von 1200 Euro erhalten. Der zweite, 35 Jahre alte Mann, war im August zu einer achtmonatigen Bewährungsstrafe und Zahlung von 900 Euro verurteilt worden. Er hatte gestanden, auch ein Hakenkreuz an die Wand der Moschee gesprüht zu haben. Der 41-Jährige bestritt im Prozess, mit der Aktion etwas zu tun gehabt zu haben. Die Vorwürfe seien konstruiert und ein Racheakt der beiden Verurteilten. Sie hatten ausgesagt, der 41-Jährige habe ihnen den Auftrag erteilt, den Schweinekopf vor der Moschee abzulegen. (dpa/ iQ)