Mönchengladbach

Schweinekopf vor Moschee gelegt – Erneut kein Urteil im Prozess

Im Prozess gegen einen 41-jährigen Rechtsextremisten ist erneut kein Urteil gesprochen worden. Dieser habe Personen beauftragt, auf ein Moscheegelände einen Schweinekopf und Blutbeutel zu legen.

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2020
Urteil
Symbolbild: Gericht, Urteil © shutterstock

Im Prozess gegen einen 41 Jahre alten Rechtsextremisten ist am Freitag am Amtsgericht Mönchengladbach abermals kein Urteil gesprochen worden. Wie schon am Verhandlungstag vor zwei Wochen erschienen zwei Belastungszeugen nicht. Nun soll am 8. Januar weiterverhandelt werden. Dem 41-Jährigen wird Anstiftung zur Beleidigung vorgeworfen.

Schweinekopf und Blutbeutel auf Moscheegelände

In dem Prozess geht es um einen Schweinekopf und Blutbeutel, die Ende Mai 2019 vor eine Moschee in Mönchengladbach gelegt worden waren. Auf dem Gelände der Ar-Rahman Moschee „Islamischer Kulturverein“ wurde ein abgetrennter Schweinekopf und mehrere Blutbeutel platziert. Die Gemeinde machte den Fund und alarmierte sofort die Polizei. An einem Nebengebäude der Moschee entdeckte die Polizei bei ihren Ermittlungen dann auch noch rassistische Schmierereien.

41-Jähriger beauftragte zwei Männer

Der 41-Jährige soll zwei inzwischen verurteilte Männer zu der Tat angestiftet haben. Einer hatte einen Strafbefehl von 1200 Euro erhalten. Der zweite, 35 Jahre alte Mann, war im August zu einer achtmonatigen Bewährungsstrafe und Zahlung von 900 Euro verurteilt worden. Er hatte gestanden, auch ein Hakenkreuz an die Wand der Moschee gesprüht zu haben. Der 41-Jährige bestritt im Prozess, mit der Aktion etwas zu tun gehabt zu haben. Die Vorwürfe seien konstruiert und ein Racheakt der beiden Verurteilten. Sie hatten ausgesagt, der 41-Jährige habe ihnen den Auftrag erteilt, den Schweinekopf vor der Moschee abzulegen. (dpa/ iQ)

Leserkommentare

stratmann sagt:
1] Gut ist es, dass IslamiQ diese weitere schlimme Schweinekopf-Affäre kritisch verfolgt. Doch die Überschrift suggeriert wieder ein schlimmes, falsches Vorurteil. Auch solches Verbreiten von Vorurteilen ist eine sündhafte Hand- lung, vor der uns die Ditib-Freitagspredigt gestern (18.12.) warnte. 2] Die schlimme Schweinekopf-Tat auf dem Gelände der Ar-Rahman-Moschee ist unentschuldbar. Unabhängig davon sollte Islamiq endlich auch einmal damit anfangen, die vielen schlimmen Moschee-Namen aufzuarbeiten, auch die der aktuellen Moschee. Was würde man dazu sagen, wenn in der Türkei Kirchen Kreuz- fahrer-Kirche oder Barbarossa-Kirche oder Gottfried-von-Bouillon-Kirche genannt würden. Das würde schon in christlichen Kreisen einen Aufschrei auslösen. Doch IslamiQ schweigt dazu, dass Moscheen in Deutschland viel zu oft nach Kriegsmännern und Eroberern benannt werden. Auch ar-Rahmann war zunächst mal Kriegsmann und Heerführer im eroberten Spanien (nebenbei nannte er sich Kalif); nach ihm die aktuelle Moschee und viele, viele andere benannt. Viele Moscheen sind nach dem Eroberer von Konstantinopel benannt oder einzelne nach den Belagerern von Wien. Moscheevereine, die solch kriegerische Namensgeber ausge- wählt haben, werden das Misstrauen nicht loswerden. 3] Wenn dann in manchen Moscheevereinen vom großtürkischen Reich geträumt wird und davon, dass Ostturkestan (also das Siedlungsgebiet der Uiguren) dazugehören wird, sollte auch darüber IslamiQ berichten und klar Stellung beziehen. 4] Mit Recht berichtet IslamiQ immer wieder über das schwere Los der Uiguren – zuletzt gestern am 18. Dezember. Doch IslamiQ wirkt unglaubwürdig, wenn es nicht gleichzeitig über die jüngsten muslimi- schen Terroranschläge berichtet und kommentiert – vor wenigen Tagen wieder zum Beispiel in Nordnigeria, Somalia, usw. usf.
19.12.20
19:28
Ethiker sagt:
Die Gesetze wurde nach dem 2. Weltkrieg teilweise refomiert aber in großen Zügen übernommen. D.h. die Gesetze heben die Stellung des deutschen Bürgers, seit EU- Reformen sind auch EU- Bürger miteingeschlossen, herausgestellt. Alle anderen Menschen, die nicht europäischen Ursprungs sind oder aus slawischen Gebieten ohne EU- Bindung kommen, müssen mit negativen Konsequenzen rechnen. Rechtssicherheit, Rechtssetzung und Durchsetzung ist für diese Menschen nur bedingt, bei ökonomischer Potenz, vorhanden. Bürger aus EU- Staaten und "europäischen" Ursprungs außer den Nicht- EU slawischen Gebieten haben in einigen Rechtbereichen das Privileg von Gesetzen nicht belangt zu werden oder sogar ungestraft Recht zu brechen. Das Ergebnis ist Radikalismus, die AFD mit mehr Hass, Verzerrung islamischer Lehren weltweit! und Opfer vieler Anschläge. Vorhandene Brücken wurden gesprengt, anstatt sie zu begehen für Begegnungen, wie in jeder gesunden Gesellschaft.
20.12.20
15:59
Vera Praunheim sagt:
Selbstverständlich ist das Ablegen eines Schweinekopfes keine schöne Tat - ganz egal wo das geschieht. Jedoch ist ein solcher Vorfall immer noch sehr harmlos im Vergleich zum Abschneiden oder Abhacken eines Menschenkopfes aufgrund eines religiösen Weltbilds mit entsprechender islamischer Radikalisierung und Fanatisierung, wie wir leider immer wieder erleben müssen.
20.12.20
17:45