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Landgericht Saarbrücken

Urteil nach rechtsextremistischem Mordversuch rechtskräftig

„Du bist schwarz, du sollst sterben“! Diesen Satz rief der 24-jährige Rechtsextremist und griff einen Auslandsstudenten aus dem afrikanischen Gabun an. Nun sei aber das Urteil des Landgerichts Saarbrücken wegen versuchten Mordes rechtskräftig.

22
12
2020
Symbolbild Gerichtsverfahren
Symbolbild: Gerichtsverfahren, © Shutterstock, bearbeitet by iQ

Das Urteil des Landgerichts Saarbrücken gegen einen 24-jährigen Rechtsextremisten wegen versuchten Mordes an einem Studenten ist rechtskräftig. Nach Auskunft einer Gerichtssprecherin vom Dienstag gingen bis zum Ablauf der Frist keine Rechtsmittel gegen die Verurteilung zu fünf Jahren Haft ein, das Urteil ist somit rechtskräftig.

Für die Richter war es erwiesen, dass der deutsche Angeklagte im Juni einem jungen Mann aus dem afrikanischen Gabun mit den Worten „Du bist schwarz, du sollst sterben“ an einer Bushaltestelle ins Gesicht geschlagen und ihn anschließend mit einem Messer angegriffen hatte. Dabei sei er heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen vorgegangen. Dem Opfer war es gelungen, den Stichen auszuweichen, bis der Angreifer floh.

Da der Täter unter Amphetamineinfluss stand und als intellektuell minderbegabt eingeschätzt wurde, galt er als vermindert schuldfähig. Die Kammer ordnete zudem seine Einweisung in eine Entziehungsanstalt an. (dpa/iQ)

Leserkommentare

Bettina Aliya Maier sagt:
Das ist ein hohes Urteil in Verbindung mit Klapse. Die Frage ist doch: wer Drogen egal welchen IQs konsumiert hat doch Vorsatz die Realität und den Verstand wegzubeamen. Ist MinderIQ gekoppelt mit Unrechtsbewusstsein und somit Strafmilderung?
22.12.20
22:25