Der Wolfsburger Imam Aissa Hajlaoui hatte kurz vor Weihnachten ein Drohschreiben erhalten. Nun fordern Religionsvertreter eine schnelle Aufklärung.
Muslime und Juden in Niedersachsen haben eine schnelle Reaktion auf die Drohungen gegen den Wolfsburger Imam Aissa Hajlaoui angemahnt. Polizei und Verfassungsschutz sollten für eine schnellstmögliche Aufklärung der Morddrohung sorgen, hieß es in einer gemeinsamen Mitteilung der Schura Niedersachsen und der Landesverband der Jüdischen Gemeinden in Niedersachsen vom Dienstag.
Recep Bilgen und Michael Fürst forderten als jeweilige Vertreter von Muslimen und Juden eine Reaktion aller demokratischen Institutionen des Landes. Man könne angesichts von Morddrohungen nicht sitzen bleiben und meinen, so etwas erledige sich von selbst, hieß es in der Erklärung. „Wir müssen uns dieser Art von Bedrohung stellen, bevor aus Morddrohungen Morde werden“, schrieben Bilgen und Fürst.
„Es macht uns betroffen und wütend, wenn zu den beinahe schon üblichen verbalen Drohungen und Anfeindungen gegen Muslime und Juden nun sogar schon Morddrohungen ausgesprochen werden“, so die Religionsvertreter weiter.
Die Wolfsburger Polizei hatte am Vortag ein Drohschreiben an den Imam und eine entsprechende Anzeige vom Islamischen Kulturzentrum Wolfsburg bestätigt. Die Beamten nähmen den Drohbrief sehr ernst und ermittelten in alle Richtungen, hatte ein Polizeisprecher gesagt. Zum genauen Inhalt des Schreibens wollte er sich aus ermittlungstaktischen Gründen aber zunächst nicht äußern.
Aus der Antwort der Bundesregierung auf eine große Anfrage der Linken- Bundestagsfraktion zum Thema “Antimuslimischer Rassismus und Diskriminierung von Muslimen in Deutschland” im Juni 2019 gehe hervor, dass für das Jahr 2019 von 184 Fällen islamfeindlich motivierter Angriffe auf Moscheen, Religionsstätten und religiöse Repräsentanten ausgegangen wird. Jeden zweiten Tag gab es demnach einen Angriff auf eine Moschee, eine muslimische Einrichtung oder muslimische Repräsentanten. Unter diesen 184 Fälle waren 64 Fälle der Volksverhetzung, Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen sowie Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung. (dpa, iQ)