Das Bundesarbeitsgericht hatte das Kopftuchverbot für Lehrerinnen in Berlin gekippt. Der Justizsenator will das Gesetz nun anpassen. Die Opposition kritisiert dieses Vorhaben.
Das Bundesarbeitsgericht hatte im August vergangenen Jahres das pauschale Kopftuchverbot an Berliner Schulen für verfassungswidrig erklärt. Seither wird weiterhin über das umstrittene Neutralitätsgesetz diskutiert. Berlins Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) will handeln und das Tragen des Kopftuchs an Schulen künftig erlauben. Hierzu beabsichtigt er laut Medienberichten eine Anpassung des Neutralitätsgesetzes. Ein entsprechendes Gesetzentwurf soll vor den Wahlen im September ins Parlament eingebracht werden.
Die rot-rot-grüne Koalition kritisierte die Ankündigung von Behrendt. Während Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) das Gesetz für verfassungskonform und sachgerecht hielt, vertritt Justizsenator Behrendt die gegenteilige Meinung. CDU-Rechtsexperte Sven Rissmann warf Behrendt vor, „seinen Frontalangriff auf das bewährte staatliche Neutralitätsgebot“ fortzusetzen. Die SPD müsse Behrendt in die Schranken weisen, wird er im Tagesspiegel zitiert.
Bereits im September erlaubt Behrendt als Reaktion zum gekippten Kopftuchverbot in Berlin angehenden muslimischen Staatsanwältinnen ein Kopftuch im Gerichtssaal zu tragen. So wurde auch zum ersten Mal ein Prozess von einer Rechtsreferendarin mit Kopftuch geführt. Dabei ging es um einen bewaffneten Diebstahl. Die Muslimin trug während der Verhandlung keine Robe und wurde von ihrem Ausbilder begleitet.
Das Bundesarbeitsgericht wies die Revision des Landes Berlin gegen ein Urteil des Landesarbeitsgerichts zurück. Dieses hatte einer muslimischen Lehrerin im November 2018 rund 5159 Euro Entschädigung zugesprochen, weil sie wegen ihres Kopftuches nicht in den Schuldienst eingestellt worden war. Die Frau sei wegen ihrer Religion diskriminiert worden, entschied nun das Bundesarbeitsgericht.
Der Paragraf 2 im Neutralitätsgesetz, der Pädagogen an allgemeinbildenden Berliner Schulen nicht nur das Tragen eines Kopftuchs, sondern auch anderer religiöser Kleidungsstücke und Symbole wie Kreuz oder Kippa untersagt, müsse verfassungskonform ausgestaltet werden.