Die Linksfraktion im Bundestag dringt auf mehr Entschlossenheit im Kampf gegen Hass auf Muslime. Jedoch wurde ihr Antrag vom Bundestag abgelehnt.
Der Bundestag hat am Donnerstag einen Antrag zur Ausweitung des Diskriminierungsschutzes im Kampf gegen den Hass auf Muslime abgelehnt. Die Regierungsfraktion von CDU/CSU und SPD sowie die Fraktionen der FDP und AfD stimmten gegen den von den Linken eingebrachten Vorschlag, der unter anderem Reformen im Antidiskriminierungsgesetz (AGG) forderte. Die Grünen enthielten sich.
Muslime seien in Deutschland weiterhin Benachteiligungen ausgesetzt, so die religionspolitische Sprecherin der Linken, Christine Buchholz. „Wer einen türkisch oder arabischen Namen trägt hat Probleme Wohnungen oder Arbeit zu finden. Das gilt vor allem für Frauen, die auch noch ein Kopftuch tragen.“ Gleichzeitig unterstützten Sicherheitsbehörden antimuslimische Vorurteile, etwa durch selektive Personenkontrollen oder stigmatisierende Razzien in Moscheen.
Die Antwort der Bundesregierung auf die große Anfrage der Linksfraktion zeige, dass antimuslimischer Rassismus und rechte Gewalt ein großes Problem in Deutschland seien. „Wir fordern, endlich entschlossen gegen die Diskriminierung von Muslimen im Alltag, aber auch durch Institutionen vorzugehen“, erklärt Buchholz weiter. Dazu sei neben einer Reform des AGG auch die Schaffung zusätzlicher Beratungsstellen sowie die offizielle Anerkennung muslimischer Religionsgemeinschaften nötig.
Auch die Grünen begrüßten einen „Neustart in der Antidiskriminierungspolitik“. Muslimfeindlichkeit habe eine hohe Bindekraft für Rechtsextreme und helfe diesen, ihre Positionen in der Mitte der Gesellschaft zu verankern, warnte die Abgeordnete Filiz Polat.
Die anderen Fraktionen kritisierten den Vorschlag. Nach Ansicht von Christoph de Vries (CDU) kommt die Regierung durch die Förderung von Maßnahmen gegen Rechtsextremismus mit einer Milliarde Euro bis 2024 ihrer Verantwortung bereits nach. Zudem sei die von der Linken genutzte Formulierung eines „antimuslimischen Rassismus“ ein „konstruierter Rassismusbegriff, der aus dem kolonialen Wortschatz stammt“.
Auch der parlamentarische Geschäftsführer der AfD, Bernd Baumann, nannte den Begriff „fehlerhaft“ da Muslime keine Rasse seien. Der Linksfraktion warf er vor, mit dem Antrag „jegliche Kritik am Islam kriminalisieren“ zu wollen.
SPD und FDP kritisierten hingegen die Bezugnahme auf Sicherheitskräfte im Antrag. Rassistisch motivierten Vorurteilen mit Vorurteilen gegen Sicherheitsbehörden zu begegnen „delegitimiert den Rechtsstaat“, erklärte Benjamin Strasser (FDP). „Angehörigkeit zu Religion darf kein Anhaltspunkt für Straffreiheit werden.“
Auch der SPD-Abgeordnete Helge Lindh wehrte sich dagegen, Polizisten unter antimuslimischen Generalverdacht zu stellen, merkte aber gleichzeitig an, dass „Muslime in Deutschland täglich unter diesem Generalverdacht leben“. „Es muss deshalb für Muslime nicht nur ein Recht auf Religionsausübung geben, sondern auch das Recht sich religiös gar nicht identifizieren zu müssen.“ (KNA, iQ)