Karlsruhe

Nach Revisionen: Bundesgerichtshof prüft NSU-Urteil

Zweieinhalb Jahre nach der Urteilsverkündung im NSU-Prozess ist der Bundesgerichtshof (BGH) mit den eingelegten Revisionen befasst.

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2021
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NSU-Untersuchungsausschuss
Symbolbild: NSU-Opfer © Facebook, bearbeitet by iQ.

Zweieinhalb Jahre nach der Urteilsverkündung im NSU-Prozess ist der Bundesgerichtshof (BGH) mit den eingelegten Revisionen befasst. Diese seien am Dienstag eingegangen, teilte das höchste deutsche Straf- und Zivilgericht in Karlsruhe mit. Zuletzt hatte die Bundesanwaltschaft ihre Stellungnahmen erstellt. Der für Staatsschutzdelikte zuständige 3. Strafsenat werde sich nun einarbeiten, hieß es. Dies werde voraussichtlich einige Monate in Anspruch nehmen. Weitere Angaben zum Verfahrensfortgang, insbesondere einer Hauptverhandlung, könnten noch nicht gemacht werden.

In dem Mammutverfahren um die Morde und Anschläge der Neonazi-Terrorzelle „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) war am 11. Juli 2018 das Urteil verkündet worden. Das Oberlandesgericht München hatte Beate Zschäpe, die einzige Überlebende des Trios, als Mittäterin zu lebenslanger Haft verurteilt. Der BGH muss über die Revisionen der 46-Jährigen und dreier Mitangeklagter entscheiden. Die Bundesanwaltschaft, die auch die Anklage geführt hatte, ficht das Urteil gegen André E. an, das überraschend milde ausgefallen war. (dpa/iQ)