Bund und Länder haben die Auflagen für Gottesdienste verschärft. Künftig sollen Gemeinschaftsgebete in Moscheen beim Ordnungsamt angemeldet werden.
Zum Eindämmen der sich stark ausgebreiteten Corona-Pandemie hatte die Bundesregierung das öffentliche und private Leben in Deutschland drastisch heruntergefahren. In Folge der Verlängerung und punktuellen Verschärfung der aktuellen Corona-Maßnahmen haben sich Bund und Länder auf weitere Auflagen für Gottesdienste verständigt. Demnach sind hochwertigere Masken künftig auch in Kirchen, Synagogen, Moscheen und bei Zusammenkünften anderer Glaubensgemeinschaften vorgeschrieben. Das haben Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder am Dienstag in Berlin beschlossen.
Die sogenannten OP-Masken oder Mund-Nase-Bedeckungen mit den Standards KN95/N95 oder FFP2 müssen auch am Platz getragen werden. Vorgeschrieben ist weiterhin ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Gläubigen. Zusammenkünfte mit mehr als zehn Teilnehmerinnen und Teilnehmern müssen mindestens zwei Werktage zuvor beim zuständigen Ordnungsamt angezeigt werden, sofern keine generellen Absprachen mit den Behörden getroffen wurden.
Nachdem die Moscheen im März geschlossen wurden, hatte der Koordinationsrat der Muslime (KRM) bereits zu Anfang der Pandemie einen umfassenden Leitfaden formuliert, der sich in den vergangenen Monaten gut bewährt hätte. „Um die weitere Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern, möchten wir erneut an die Wichtigkeit und Erforderlichkeit der Umsetzung besonders effektiver Maßnahmen erinnern und dabei auf unseren Maßnahmenkatalog aufmerksam machen“, sagte Burhan Kesici, Sprecher des KRM in einer Mitteilung.
Die Bundesregierung hatte das Engagement muslimischer Gemeinden gegen die Corona-Pandemie gewürdigt. Die Muslime zeigten „ein hohes Maß an Verantwortungsgefühl und Solidarität für unsere Gesellschaft“, betonte Kerber. (dpa, iQ)