Das sogenannte Anti-Terror-Paket sieht zusätzliche Verschärfungen im Islamgesetz vor. Die IGGÖ fordert eine Abkopplung beider Punkte.
Nach dem Terroranschlag in Wien präsentierte die österreichische Regierung am 16. Dezember 2020 ein sogenanntes Anti-Terror-Paket, welches zusätzliche Verschärfungen im Islamgesetz von 2015 vorsieht. Die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) steht dieser Entscheidung kritisch gegenüber .“Eine Novellierung eines Religionsgesetzes im Kontext von Terrorbekämpfung wirkt verstörend“, heißt es Seitens der IGGÖ in einer öffentlichen Nachricht.
„Der brutale Anschlag war ein Angriff auf unsere Gesellschaft als Ganzes, gegen unser Land, gegen unsere gemeinsamen Werte, unsere Freiheit, unsere Demokratie und unsere liberale Rechtsordnung“, äußert sich die Glaubensgemeinschaft in der Nachricht. Jedoch räume die österreichische Bundesregierung sich nicht ausreichen Zeit ein, die Geschehnisse umfassend aufzuarbeiten und lang geforderte sinnvolle Strategien in Bereichen der Bildungspolitik und Extremismusprävention zu formulieren.
„Eine ganze Religionsgemeinschaft und ihre AnhängerInnen in Sippenhaft für die Straftat eines Einzelnen zu nehmen, konterkariert die Anstrengungen jener Menschen, die sich tagtäglich um eine friedliches und solidarisches Miteinander in Österreich einsetzen“, so die IGGÖ weiter.
Die Bemühungen radikale Tendenzen einzudämmen müssen nach Ansicht der IGGÖ als eine gesamtgesellschaftliche Bemühung verstärkt werden. Die IGGÖ stehe dabei selbstverständlich mit all ihren Ressourcen und ihrer Expertise zur Verfügung und halte als Teil der österreichischen Gesellschaft „ihre Hand ausgestreckt für all diejenigen, die mit ihr Seite an Seite im gemeinsamen Kampf zum Schutz unserer Freiheit und Demokratie stehen möchten.“
In der aktuellen Frage der Novellierung des Islamgesetzes von 2015 sei der IGGÖ weder die Möglichkeit „ergebnisoffener Gespräche“, noch der gemeinsamen Suche nach inhaltlichen Lösungen eingeräumt worden. Trotz Zusicherungen des zuständigen Ministeriums, war die IGGÖ in die Verhandlungen nicht eingebunden.
Die Islamische Glaubensgemeinschaft selbst konstatiere einen dringenden Reformbedarf des Islamgesetzes: „Das Vorhaben konterkariert grundsätzlich den Ursprungsgedanken des Islamgesetzes, die Beheimatung der Musliminnen und Muslime in Österreich sowie deren gesellschaftliche Akzeptanz zu fördern und zeigt, dass das Islamgesetz mittlerweile nicht mehr als reines Religionsgesetz, sondern vielmehr als Sicherheitsgesetz gesehen wird.“
Dabei lasse die Vorgehensweise eine auffallende Ungleichbehandlung im Vergleich zu anderen Kirchen und Religionsgemeinschaften in Österreich erkennen und widerspreche dem Kooperationsmodell zwischen eben diesen und dem österreichischen Staat. „Die IGGÖ fordert daher eine zeitliche und kontextuale Abkoppelung der Novellierung des Islamgesetzes vom Anti-Terror-Paket sowie konsensorientierte Gespräche hinsichtlich einer Novellierung und hält in aller Deutlichkeit fest, dass die Novellierung des Islamgesetzes in dieser Form ausdrücklich gegen den Willen der IGGÖ durchgeführt würde“, so die IGGÖ abschließend.