Frankreich

„Französischer Islam“ – Was steht in der Grundsatz-Charta?

In Frankreich haben Muslime eine Grundsatz-Charta vorgelegt. Die Erklärung stößt auf Kritik, da sie Muslime verdächtige und ausgrenze. IslamiQ hat die Charta ins Deutsche übersetzt.

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01
2021
Große Moschee in Paris
Große Moschee in Paris

Wir, die Vertreter von Vereinen und Verbänden und Leiter islamischer Gotteshäuser, verpflichten uns als französische Staatsbürger und/oder Akteure muslimischer Vereinigungen zur Einhaltung aller in der vorliegenden Charta benannten Regeln und Prinzipien.

Diese bilden den ethischen und moralischen Rahmen für die Arbeit des Nationalen Rats der Imame (CNI).

Präambel

 Wir erklären hiermit feierlich unseren Beitritt zu dieser Charta, deren Zweck eine Vereinigung der Grundlagen unserer Mission mit den republikanischen Werten ist. Hierdurch bekräftigen wir zugleich unser unzweideutiges und durch keine andere Überzeugung getrübtes Bekenntnis zu den rechtlichen und konstitutionellen Grundprinzipien der Republik.

Die Berufung auf religiöse Überzeugungen gleich welcher Art befreit nicht von den Pflichten eines Staatsbürgers.(1)

Ziel der Charta ist es, den Gläubigen diese Werte nachvollziehbar darzulegen und mit ihnen im Geiste einer islamischen Ethik und der Gesetze der Republik zu teilen.

Artikel 1

Zweck der Charta

Der Werte des Islams sind mit geltendem republikanischem Recht vollkommen vereinbar und die Muslime Frankreichs Teil der nationalen Gemeinschaft. Alle Staatsbürger genießen ungeachtet ihrer Religion, ihres Glaubens oder ihrer weltanschaulichen Überzeugungen verfassungsmäßig gleiche Rechte.  

Aus einer religiösen und moralischen Perspektive beruht die Beziehung der Muslime, seien sie Einheimische oder Wohnbürger, auf der Übereinkunft, den sozialen Zusammenhalt, die öffentliche Ordnung und die Gesetze der Republik zu achten. Mit dieser Charta schlagen die Unterzeichner ein wichtiges Kapitel in der französischen Geschichte auf.

Sie soll zum Aufbau einer friedlichen und vertrauensvollen Beziehung zwischen einer pluralen Mehrheitsgesellschaft und allen in Frankreich lebenden Muslimen, seien sie Einheimische oder Wohnbürger, beitragen. Alle Unterzeichner verpflichten sich daher persönlich, in Respekt und Würde, zum Engagement für den innergesellschaftlichen Frieden und zum Kampf gegen jede Form der Gewalt und des Hasses.

Artikel 2

Unsere Mission

Unsere Mission leitet sich aus unserem Glauben und unserem staatsbürgerlichen Engagement ab.

Ihre Erfüllung erfolgt im Rahmen der republikanischen Prinzipien und Regeln, welche die Einheit und den Zusammenhalt unseres Landes begründen.

Das Prinzip der Gleichheit vor dem Gesetz verpflichtet uns zur Einhaltung allgemeiner Regeln. Diesen ist ggf. selbst gegenüber solchen Normen und Regeln Vorrang einzuräumen, die unseren religiösen Überzeugungen und/oder deren Auslegung entspringen.

Artikel 3

Freiheit

Die Freiheit wird durch das Laizitätsprinzip gewährleistet. Dieses garantiert jedem Bürger Glaubensfreiheit, erlaubt es ihm, eine Religion seiner Wahl zu praktizieren oder seinen Glauben zu wechseln.

Daher verpflichten sich die Unterzeichner, eine Abkehr vom Islam nicht zu kriminalisieren oder als „Apostasie“ (ridda) zu bezeichnen. Sie verpflichten sich weiterhin, diejenigen, die den Islam verlassen, weder zu stigmatisieren noch deren körperliche oder seelische Unversehrtheit in direkter oder indirekter Weise zu gefährden.

Darin kommt die Achtung der gesetzlich geschützten Meinungsvielfalt und vor allem einem grundlegenden republikanischen Prinzip zum Ausdruck: der Gewissensfreiheit.

Gott hat den Menschen die Freiheit gegeben, ihren Weg und ihre Überzeugungen frei von jeglichem Zwang selbst zu wählen: „Kein Zwang im Glauben“ (Koran, 2:256). Dieser göttliche Wille kommt auch in folgendem Vers zum Ausdruck: „Und wenn dein Herr es gewollt hätte, wären alle auf Erden allesamt gläubig geworden. Willst du etwa die Leute zwingen, gläubig zu werden?“ (Koran, 10:99)

Eine übergriffige Form der Missionierung steht im Widerspruch zur Gedanken- und Gewissensfreiheit, welche Teil der Menschenwürde ist.

Wir betrachten Debatten als bereichernd und sind davon überzeugt, dass sie als Bollwerk gegen den Fanatismus wirken. Wir öffnen uns ihnen ausdrücklich und treten jeder Form von Gewalt entschieden entgegen.

Die Unterzeichner verpflichten sich deshalb zur Einhaltung von Artikel 9 der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte. Dieser Artikel umfasst die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit.

Artikel 4

Gleichheit

 Artikel 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte ist im französischen Islam verankert. (2)

Die Unterzeichner verpflichten sich deshalb, diesem Prinzip in all ihren kulturellen Aktivitäten zu folgen.

Diese Gleichheit ist auch in den islamischen Quelltexten enthalten: „Und wahrlich, wir zeichneten die Kinder Adams aus …” (Koran, 17:70)

Die Gleichheit von Mann und Frau ist ein fundamentales Prinzip, was der koranische Text ebenfalls bescheinigt: Männer und Frauen sind aus derselben Essenz oder Ur-Seele erschaffen (siehe: Koran, 4:1)

Die Achtung dieses Prinzips der Gleichheit in Übereinstimmung mit den französischen Gesetzen ist daher für uns bindend. Im Rahmen unserer pädagogischen Arbeit erinnern wir die Gläubigen daran, dass vorgeblich islamische Praktiken tatsächlich kulturellen Ursprungs sind und nicht durch den Islam verkündet wurden.

Artikel 5

Brüderlichkeit

Brüderlichkeit ist für uns ein religiöses Gebot. Unsere ethischen Grundsätze verpflichten uns dazu, uns unterschiedslos für das Wohlergehen unserer Mitbürger einzusetzen. Wir weisen jede Form der Diskriminierung aufgrund der Religionszugehörigkeit, des Geschlechts, der sexuellen Orientierung, der ethnischen Herkunft oder aufgrund von Krankheit und Behinderung zurück und rufen dazu auf, jedem Mitbürger so zu achten, wie er ist und wie er glaubt.

Jede Form des Rassismus, der Diskriminierung und der Hassrede, insbesondere antimuslimische und antisemitische Akte, Homophobie und Frauenverachtung stellen Straftatbestände dar. Sie sind außerdem Ausdruck eines geistig-moralischen Verfalls, die kein wahrhaftiger Glaube akzeptieren kann.

Ausgehend von der Verteidigung der in dieser Charta dargelegten Werte, verpflichten sich die Unterzeichner im Einklang mit den französischen Gesetzen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit abzulehnen.

Innerhalb des Islams gibt es verschiedene Strömungen und voneinander abweichende Interpretationen, die gleichberechtigt nebeneinander existieren.

Die Unterzeichner dieser Charta öffnen sich dem Austausch mit ihren Glaubensgeschwistern, ohne sie auf der Grundlage theologischer oder ideologischer Vorverurteilungen durch religiöse oder ausländische Autoritäten abzuwerten.

Hierbei geht es insbesondere um den Kampf gegen die Takfîr-Ideologie, die oftmals ausschlaggebend für schwere Gewalttaten ist. Wir bemühen uns daher um die Vermeidung von Fitna (Zweitracht) und um einen wohlwollenden Austausch miteinander.

Wir rufen gleichzeitig zu einer offenen Haltung und dazu auf, die Entscheidungen unserer Mitbürger in Glaubens- und Gewissensfragen respektvoll anzusprechen, sei es in unseren Gebetsstätten oder innerhalb unserer Familien: „Jedem von euch gaben wir ein Gesetz und einen Weg. Wenn Allah gewollt hätte, hätte er euch zu einer einzigen Gemeindegemacht. Doch er will euch in dem prüfen, was er euch gegeben hat. Wetteifert darum im Guten. Zu Allah ist euere Heimkehr allzumal, und er wird euch dann darüber aufklären, worüber ihr uneins seid.“ (Koran, 5:48)

Artikel 6

Zurückweisung jeder Art der Einflussnahme oder der Instrumentalisierung des Islams für politische Zwecke

Explizites Ziel der vorliegenden Grundsatz-Charta ist der Kampf gegen jede Form der Vereinnahmung des Islams für politische oder ideologische Zwecke. Die Unterzeichner verpflichten sich daher, sich an keiner Unternehmung zu beteiligen, welche auf die Förderung des politischen Islams (3) abzielt.

Wir kämpfen entschlossen gegen jede Bewegung oder Ideologie, die unsere Religion ihres tatsächlichen Inhalts entleert, um die Machtverhältnisse in unserer Gesellschaft zu verändern und diese zu spalten.

Daher verpflichten wir uns, weder den Islam noch das Konzept der Umma (Gemeinschaft der Gläubigen) in einem politischen Sinn zu verwenden, noch für die politische Agenda einer ausländischen Entität einzusetzen, welche die dem Islam innewohnende Pluralität verneint.

Unsere Moscheen und Gebetsräume dienen ausschließlich dem Gebet und der Weitergabe spiritueller Werte, nicht aber dem Import von Konflikten, die sich in anderen Weltregionen abspielen oder der Führung und Verbreitung politischer und nationalistischer Diskurse. Dies gilt insbesondere dann, wenn diese Diskurse von ausländischen Regimen angestoßen werden, welche eine Politik betreiben, die sich gegen unser Land und unsere französischen Mitbürger richtet. Der Verfälschung der Religion durch ihre Vereinnahmung für politische Zwecke treten wir entschlossen und energisch entgegen.

Wir bekennen uns zur Trennung von Staats und Religion. Keine unserer Organisationen und keiner unserer Grundsätze strebt eine Sonderstellung für Muslime in Frankreich an.

Wir arbeiten darauf hin, die Instandhaltung unserer Gebetsstätten aus nationalen Finanzquellen zu bestreiten. Jede Form der Finanzhilfe aus dem Ausland, durch eine staatliche Stelle, eine Nichtregierungsorganisation, eine juristische oder natürliche Person hat innerhalb des geltenden Rechtsrahmens zu erfolgen und berechtigt den Spender weder direkt noch indirekt zur Einflussnahme auf die Ausübung des islamischen Glaubens ins Frankreich.

Die Unterzeichner verpflichten sich, jede Form der ausländischen Einflussnahme auf die Verwaltung ihrer Moscheen und die Arbeit ihrer Imame zu unterbinden.

Artikel 7

Bekenntnis zu Vernunft und freiem Willem

Religionen bereichern den Kanon universeller Werte als Grundlage der Menschlichkeit. Die muslimischen Verantwortungsträger unterweisen die Gläubigen darin, über den Inhalt der religiösen Schriften und seine Anwendbarkeit im Kontext der französischen Gesellschaft zu reflektieren.

Wir bestätigen, dass alle islamischen Rechtsschulen dieselbe Legitimität besitzen und die ihr angehörenden Gläubigen dazu befähigen, sich eine eigene Meinung zu bilden.

Durch eine reibungslose Anpassung dieser universellen Quellen an die Realitäten unseres Landes möchten wir es jedem Muslim und jeder Muslimin ermöglichen, seinen/ihren Glauben mit seinem/ihrem staatsbürgerlichen Engagement zu vereinen, um friedlich und glücklich in beiden Welten zu leben.

Wir verpflichten uns weiterhin, in unserer pädagogischen Arbeit archaische und auf Aberglauben beruhende Praktiken zu bekämpfen, allen voran die sogenannte „prophetische Medizin“. Diese stellt einen schweren spirituellen Missbrauch dar und gefährdet das Leben der Gläubigen.

Artikel 8

Bekenntnis zur Laizität und zum öffentlichen Dienst

Religiöse Neutralität, ein Prinzip der Laizität, das besonders für Angestellte des öffentlichen Dienstes gilt, ist ein Garant für die Bereitstellung egalitärer Dienstleistungen für alle Bürger ungeachtet ihrer religiösen Überzeugungen, und ein wichtiger Schritt im Kampf gegen Missionierung.

Die Nutzer (öffentlicher Dienste) sind dieser Neutralität ihrerseits nicht unterworfen. Sie sind jedoch angehalten, bei der Ausübung ihres Glaubens die durch das Gesetz geschaffene öffentliche Ordnung zu achten.

Wir erinnern hier vor allem an die essenzielle Rolle des Lehrers in unserer Gesellschaft und die Wichtigkeit der Schule, die von innergesellschaftlichen Konflikten freigehalten werden muss. Im Streitfall sollte zuerst der Dialog gesucht und erst im äußersten Fall ein Gericht als Schlichtungsstelle angerufen werden.

Um den gesellschaftlichen Frieden und Einklang zu bewahren, rufen wir zur Achtung jedes Bürgers und besonders derjenigen auf, die im öffentlichen Dienst und im Interesse der gesamten Gesellschaft tätig sind.

Artikel 9

Kampf gegen antimuslimischen Rassismus, Propaganda und Falschinformationen

Die Muslime in Frankreich und die Symbole ihres Glaubens werden sehr oft zur Zielscheibe feindseliger Angriffe, ausgeführt von einer extremistischen Minderheit, die weder mit dem französischen Staat noch mit dem französischen Volk gleichgesetzt werden darf.

Die Behauptung eines staatlichen Rassismus, wie jede Opferhaltung, führt zu Verleumdungen. Sie nährt sowohl antimuslimischen Hass als auch den Hass auf Frankreich.

Verleumdung und die Verbreitung von Falschinformationen sind Straftatbestände. Ihr Verbot ist eine moralische Pflicht: „O ihr, die ihr glaubt! Wenn ein Unzuverlässiger mit einer (verleumderischen) Nachricht zu euch kommt, so klärt die Sache auf, damit ihr niemand unabsichtlich verletzt und euer Verhalten hernach bereuen müßt.” (Koran 49:6)

Anders als von Propagandisten oft behauptet, üben Millionen von Gläubigen die Religion ihrer Wahl in unserem Land frei aus, während Millionen anderer vollkommen frei darauf verzichten. Was uns vollkommen normal erscheint, ist in zahlreichen Gesellschaften auf der ganzen Welt heutzutage leider keine Selbstverständlichkeit.

Wir rufen deshalb dazu auf, der Verbreitung von Schriften, Büchern, Internetseiten, Blogs und Videos, welche Gewalt, Hass, Terrorismus und Rassismus in jedweder Form verherrlichen, zu unterbinden. Extremistische Strömungen, die sich einer kriegerischen Rhetorik (4) bedienen, um zu Gewalt und Abspaltung anzustiften, schaden sowohl der französischen Gesellschaft als auch dem Image des Islams und der Muslime.

Wir nutzen unsere pädagogische Arbeit, um unsere Jugendlichen zu bilden und sie so vor selbsternannten Imamen zu schützen, die eine solche Islamauffassung vertreten.

Wir setzen den Schwerpunkt auf den französischen und französischsprachigen Textkorpus, um eine bessere Annahme der Konzepte unter den Muslimen Frankreichs und eine bessere Diskurstransparenz zu gewährleisten. Wir weisen jede Form der Einmischung in die Diskurse aus dem Ausland zurück, die darauf abzielt, Misstrauen gegen die Wirklichkeit in unserer Gesellschaft und Zwietracht zu sähen und uns zu spalten.

Artikel 10

Achtung der Charta

Die Unterzeichner sind sich bewusst, dass diese Charta eine Verpflichtung darstellt, die sie gemeinsam und solidarisch tragen. Sie implementieren die darin genannten Werte und Prinzipien in ihren jeweiligen Vereinigungen.

Wenn mindestens zwei Verbände eine Verletzung der Charta annehmen, sind sie berechtigt, eine Untersuchung einzuleiten, deren Inhalt sie bestimmen. Eine Verletzung wird nach diesem Verfahren festgestellt, wenn sie mindestens zwei Drittel der Verbände anerkennt. Die Anerkennung bedarf der Schriftform.

Dies führt zum Ausschluss der vertragsverletzenden Partei aus allen repräsentativen Instanzen des französischen Islams.

 

Paris, 17. Januar 2021

  

1: Gemäß Artikel 17 der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte hat niemand das Recht, „Tätigkeiten nachzugehen oder eine Tat auszuführen, die auf die Zerstörung der durch die Konvention anerkannten Rechte und Freiheiten abzielt“. 

2: „Alle Menschen sind frei und gleich an Rechten geboren.“

3: Mit dem Begriff „politischer Islam“ werden in dieser Charta alle politischen und/oder ideologischen Strömungen wie Salafisten (Wahhabiten), Tabligis oder dem Gedankengut der Muslimbrüder bezeichnet, oder nationalistische Strömungen, die ihnen angegliedert sind. 

4: Gemeint sind Konzepte wie „al-wala wa-l-bara“ (Loyalität und Lossagung), „takfir wa-l hidschra“ (Exkommunikation und Auswanderung), „dar al-harb wa dar al-islam“ (Gebiet des Islam und Gebiet des Unglaubens)

 

Hinweis: Der vorliegende Text ist die Übersetzung der Grundsatz-Charta (Version 17.01.2021). Die französische Version finden Sie hier.

Leserkommentare

Ethiker sagt:
Es ist das Spiegelbild der selbstproklamierten Werte der Republik, die man jedoch kaum einhält. Bleibt zu hoffen, dass die Muslimische Gemeinschaft in Frankreich dem nicht nachahmt.
27.01.21
16:52
Dilaver Çelik sagt:
Die Islamverbände in Frankreich sind besser beraten, wenn sie dem unter Größenwahn leidenden Emanuel Macron eindeutig die rote Karte zeigen und sich von ihm distanzieren. Dann wäre für die muslimischen Franzosen viel mehr getan als was sie sich von einer Charta versprechen, ohne die sie seit Jahrzehnten ausgekommen sind, weil sie eine Charta nicht nötig haben. Zum einen wird es immer fragwürdig bleiben, ob alle Punkte in der Charta immer eingehalten werden, zum anderen dient sie vielmehr der missbräuchlichen Instrumentalisierung französischer Muslime für Regierungsinteressen sowie für die Regierungspolitik als der Extremismusprävention. Für letzteres taugt die Charta sowieso nicht, weil extremistische Gruppierungen sowie Terroristen von im Dunkeln agierenden Global Playern gesponsert werden, gegen die selbst Politiker machtlos sind. Politiker, welche sich einbilden, durch Symptombekämpfung das Problem lösen zu können. Die muslimischen Franzosen müssen die Schandtaten von ein paar Verrückten sowieso nicht ausbaden.
31.01.21
2:31
grege sagt:
Diese Charta besteht aus puren Selbstverständlichkeiten, die in jeder multireligiös /-kulturell geprägten Gesellschaft geboten sind. Dass rassistisch gesinnte Islamprotagonisten wegen fehlender Sonderrechte diese Agenda zurückweisen, verwundert kaum.
31.01.21
19:41
Johannes Disch sagt:
Was soll an dieser Charta diskriminierend sein? Sie enthält die Werte der laizistischen französischen Republik. Und an diese haben sich alle, die in Frankreich leben, zu halten. Auch Muslime.
01.02.21
14:55
Dilaver Çelik sagt:
An die beiden neonazistischen Vorkommentatoren Grege und Disch: Sie beide werden wohl aus der Corona-Krise nie lernen. Aber es ist eine Genugtuung zu wissen, dass Sie und Ihresgleichen an Ihrer eigenen Gehässigkeit ersticken werden, sofern Corona Ihnen nicht zuvorkommt um Sie zu holen.
01.02.21
18:15
Johannes Disch sagt:
@grege (31.01.2021, 19:41) Völlig richtig, da stehen ausschließlich Selbstverständlichkeiten drin. Dafür brauchte es nicht extra eine Charta eines bestimmtes Kollektiv. Genauso gut hätten die französischen Muslime die französische Verfassung vorlegen können. Das hätte es auch getan.
02.02.21
21:43
grege sagt:
Grundsatzcharta hat mit der Coronakrise genauso viel zu tun wie die Kuh mit dem Eierlegen, nämlich nichts!!!
14.02.21
13:41
IslamFrei sagt:
Liebe Leser. An diese Charta gefällt mir nicht, dass verschiedenen Passagen angeblich und scheinbar zustimmende Versen des Koran zustimmend gegenüber gestellt werden. Dabei gibt es nichts belangloseres für das Zusammenleben für Bürger in Frankreich als Verse im Koran und den ähnlichen Esoterik-Unfug der ' Astrologen ' . Der Französische Staat und nicht der Koran , bestimmt durch Gesetze, und Strafandrohung, 1stes Basta. Dem Muslim, dem das nicht gefällt ,kann ausreisen, 2tes Basta. ---------------- Der von der allen Teilen Bevölkerung der Niederlanden sehr geachtete islamische Bürgermeister von Rotterdam ermahnt seine muslimische Schäfchen: " als het jullie hier niet bevalt, dan rot op." ( eine nur wenig höflicheren tritt in den Allerwertesten als " dann verpxsst euch ") Seine Muslims brauchen diese rohe Art von Sprache. Er hat sie im Griff. Als glücklich-Islamfreiislam - und kritischer Mensch bin ich dennoch ein Fan von ihm. Gruss, IslamFrei
22.02.21
23:39