Religionsunterricht

Bayern: „Islamischer Unterricht“ statt „Islamischem Religionsunterricht“

In Bayern soll es das Wahlpflichtfach „Islamischer Unterricht“ geben. Die islamischen Religionsgemeinschaften in Bayern kritisieren den Vorstoß.

25
02
2021

An bayerischen Schulen wird es ab dem nächsten Schuljahr „Islamischen Unterricht“ als Wahlpflichtfach geben. Es soll vorwiegend für Schülerinnen und Schüler muslimischen Glaubens als Alternative zur Religionslehre neben Ethikunterricht wählbar sein, wie die Bayerische Staatskanzlei am Dienstag in München mitteilte.

Der „Islamische Unterricht“ biete in deutscher Sprache Wissen über die islamische Religion sowie eine grundlegende Werteorientierung im Geiste des Grundgesetzes und der Bayerischen Verfassung. Im Gegensatz zu einigen anderen Bundesländer benötigen bayerische Lehrkräfte, keine Lehrerlaubnisse seitens der islamische Religionsgemeinschaften.

Das Wahlpflichtfach werde zunächst an 350 Standorten angeboten. Bei der Ausgestaltung und Entwicklung des Lehrplans werde man bezüglich der islamkundlichen Inhalte auf die Kompetenz des Wissenschaftlichen Beirats des Departments Islamisch-Religiöse Studien der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (DIRS) zurückgreifen.

Muslime kritisieren Wahlpflichtfach

Die Einführung des islamischen Religionsunterricht ist in den Bundesländern unterschiedlich ausgestaltet. Während einzelne Bundesländer Wege zur Zusammenarbeit mit den Religionsgemeinschaften gefunden haben, bieten andere einen eigenen Religionsunterricht unter Ausschluss islamischer Religionsgemeinschaften an. Dies ist erforderlich, wenn es einen dem Grundgesetz entsprechenden bekenntnisgebundenen Religionsunterricht geben soll, wie ihn z. B. christliche Religionsgemeinschaften anbieten. Bei dem bayerischen Schulfach handelt es sich um einen islamkundlichen Unterricht, nicht um einen bekenntnisorientierten Religionsunterricht gemäß Art. 7 Abs. 3 GG.

„Der Ausbau des Islamunterrichts in Bayern entspricht nicht den Vorstellungen und Zielen der islamischen Religionsgemeinschaften, die einen bekenntnisorientierten Religionsunterricht anstreben. Wir wünschen uns, dass er nach den Vorgaben der bayerischen Landesverfassung bekenntnisorientiert angeboten wird und die verfassungsrechtlich vorgegebene Kooperation zwischen dem Land und den islamischen Religionsgemeinschaften zustande kommt“, erklären die islamischen Religionsgemeinschaften in einer gemeinsamen Mitteilung gegenüber IslamiQ. Hierfür bleibe man auch weiterhin gesprächsbereit.

Mehr als 10 Jahre Modellversuch

Den islamkundlichen Unterricht im Modellversuch gibt es seit dem Schuljahr 2009/2010. Zuletzt beschloss das bayerische Kabinett im März 2019 die Verlängerung dieses Modellversuchs um zwei Jahre. Damals hieß es, daran nähmen rund 16.500 Schüler an 349 Schulen teil. Noch im Sommer 2020 hatte Bayerns Antisemitismusbeauftragter Ludwig Spaenle (CSU) die Pläne des Kultusministeriums zum Ausbau des „Islamunterrichts“ zu einem Wahlpflichtfach begrüßt. Dieser stärke die Integration. Spaenle hatte den Modellversuch einst als Kultusminister ins Leben gerufen. (KNA/iQ)

Leserkommentare

Dilaver Çelik sagt:
Das ist nichts anderes als eine staatliche Bevormundung von Muslimen. Das ist illegal. Grundsätzlich ist die Bevormundung von Muslimen abzulehnen. Gegen staatliche Bevormundung müssen sich die Muslime entschieden wehren. Die Reaktion der Islamverbände ist daher nachvollziehbar. Es liegt an den Eltern, ob sie sich diese Bevormundung gefallen lassen und ihre Kinder zu diesem Pseudounterricht schicken wollen, oder auch nicht. Wer soliden islamischen Religionsunterricht für seine Kinder will, der soll seine Kinder in eine Moschee zum Wochenendunterricht schicken, wo sie von kompetenten Lehrkräften unterrichtet werden.
25.02.21
14:59
ABM sagt:
- Problem Deutschland: Schule ist gebunden an das Förderländer System, jeder kocht gerne über Jahrzehnte seine eigene Soße - Problem anstatt mit den Moscheen Konzepte förderal auszugestalten, spricht jede *Partei* übereinander und das teilweise von beiden Seiten kulturUNsensibel - Problem Moscheengemeinden untereinander auch. Sagen wir mal so, es gibt Differenzen Anstatt mal und das gerne hochsensibel von allen Seiten was richtig stimmiges an Konzept zu entwerfen, in Zusammenarbeit ohne Tabus, wird diskutiert. Hart aber war: Armutszeugnis für Alle und die Schüler*innen. 👀
25.02.21
22:30
Johannes Disch sagt:
Bei diesem Wahlpflichtfach handelt es sich keineswegs um staatliche Bevormundung. Ein Blick in das Grundgesetz genügt und in unsere Schulgesetze genügt. Der Modellversuch ist seit über 10 Jahren erprobt und hat sich bewährt. Ein konfessionsgebundener Religionsunterricht ist nur mit einer konfessionellen Religionsgemeinschaft möglich. Das ist beim Islam aber nicht der Fall. Der Islam ist in seiner Orgamisationsstruktur nicht mit den konfessionellen christlichen Kirchen vergleichbar. Muslime sind in Deutschland nicht einheitlich organisiert.Es gibt keine islamische Religionsgemeinschaft.
02.03.21
15:17