Einem EuGH-Gutachten zufolge sei ein Kopftuchverbot am Arbeitsplatz zulässig und stelle keine Diskriminierung dar. Muslime kritisieren das umstrittene Gutachten.
Nach einem EuGH-Gutachten zum Kopftuchverbot am Arbeitsplatz vom Donnerstag kritisieren Muslime das umstrittene Gutachten. Ein Kopftuchverbot am Arbeitsplatz sei dem Gutachten zufolge zulässig und stelle keine Diskriminierung dar. Scharfe Kritik kam vor allem aus den Reihen der Islamischen Gemeinschaft Millî Görüş (IGMG), für die ein Verbot des Kopftuchs am Arbeitsplatz eine massive Einschränkung der Religionsfreiheit zur Folge hätte. „Wir stehen vor einem weiteren Versuch, das muslimische Leben in Europa unmöglich zu machen“, erklärt Bekir Altaş, Generalsekretär der IGMG.
Nach Auffassung des Generalanwalts kann ein Arbeitgeber das Tragen von kleinen religiösen Zeichen durch seine Arbeitnehmer erlauben und größere – wie das Kopftuch – verbieten. „Das Gutachten des Generalanwalts ist perfide: Er möchte den Gerichtshof zu einer Entscheidung bewegen, die praktisch nur das Tragen eines Kopftuchs verbietet. Alle anderen religiösen ‚Symbole‘ hingegen blieben erlaubt“, äußert sich Altaş in einer Mitteilung. Das sei ein weiterer Versuch, mit Sonderregelungen die Religionsfreiheit von Muslimen in Europa einzuschränken.
Konkret geht es darum, dass in Deutschland bei einem solchen Verbot etwa eine „hinreichend konkrete Gefahr eines wirtschaftlichen Nachteils für den Arbeitgeber“ nachgewiesen werden muss. Grundsätzlich kann Mitarbeiterinnen das Tragen eines Kopftuchs am Arbeitsplatz jedoch verboten werden. Das am Donnerstag in Luxemburg veröffentlichte Gutachten ist für die EuGH-Richter nicht bindend, häufig folgen sie ihm aber.
„Wir beobachten Bestrebungen dieser Art mit großer Sorge und rufen die Richter am EuGH dazu auf, dieses Treiben mit einem unmissverständlichen Richterspruch in die Schranken zu weisen.“ Man versuche Forderungen mit Manier von billigen Taschenspieler zu erreichen: Der Generealanwalt will „eine Regelung, die den Blick auf die Größe des ‚Symbols‘ lenkt, im Ergebnis aber ausschließlich kopftuchtragende Musliminnen benachteiligt und damit den Gleichbehandlungsgrundsatz aushöhlt. Das ist durchschaubar und inakzeptabel.“
Auch der Vorsitzender des Islamrats für die BRD Burhan Kesici beobachtet die Entwicklungen mit Sorge. „Die Auffassung und die Begründung des Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof ist rechtlich höchst tendenziös und ist eine Absage an eine Vorstellung von gesellschaftlicher Vielfalt, in der auch Musliminnen mit Kopftüchern ihren Platz finden können. Was bleibt von einem Neutralitätsverständnis noch über, wenn es gezielt zum Nachteil von Muslimen ausgelegt werden kann?“, sagt Burhan Kesici gegenüber IslamiQ.