Das WDR-Magazin „Monitor“ veröffentlichte einen Beitrag zu Hanau. Facebook sperrte den Beitrag und entschuldigt sich später.
Facebook hat einen gesperrten Beitrag des ARD-Politikmagazins „Monitor“ zu dem rassistisch motivierten Anschlag mit neun Toten in Hanau mit tagelanger Verspätung am Samstag wieder online gestellt. Der Konzern hatte bereits am Mittwoch eingeräumt, dass der Film irrtümlich auf Facebook und Instagram gesperrt worden sei. Doch während er danach auf Instagram wieder erschien, blieb der Beitrag bis zum Samstagnachmittag auf Facebook selbst offline.
„Monitor“-Chef Georg Restle erklärte nun auf Facebook, der Konzern habe sich für den Fehler entschuldigt. „Eine weitergehende Begründung gab es nicht. Dennoch: Wir wissen, dass wir hier „privilegiert“ sind. Viele andere können sich nicht erfolgreich wehren. Das muss sich ändern.“
Hallo @instagram, hallo @FacebookDE, ausgerechnet unser #Monitor-Film über den rassistischen Anschlag von #Hanau soll gegen Eure Richtlinien verstoßen. Ernsthaft jetzt? Für alle anderen: Hier geht‘s zum Film: https://t.co/1DjX6mll2p pic.twitter.com/ra8x0QkbFo
— Georg Restle (@georgrestle) February 23, 2021
Der Beitrag mit dem Titel „Ein Jahr nach dem Attentat von Hanau: Tödliche Versäumnisse?“ hatte unter anderem die Frage thematisiert, ob die Behörden und insbesondere die Polizei im Kontext der Hanauer Morde versagt haben. Auf der Website des WDR war der Film aus der „Monitor“-Sendung vom 28. Januar 2021 die ganze Zeit abrufbar.
Am Abend des 19. Februar 2020 hatte ein 43-Jähriger neun Menschen an mehreren Orten in der hessischen Stadt Hanau erschossen, bevor er mutmaßlich seine Mutter tötete und anschließend sich selbst. Die Tat hatte weltweit großes Entsetzen ausgelöst. Zuvor hatte der Täter Pamphlete und Videos mit Verschwörungstheorien und rassistischen Ansichten im Internet veröffentlicht. Die „Initiative 19. Februar Hanau“, ein Zusammenschluss von Hanauer Angehörigen, spricht unter anderem von einem „Versagen der Behörden vor, während und nach der Tat“. Angehörige der Opfer hatten wiederholt Aufklärung gefordert, etwa zur Frage, warum der unter Wahnvorstellungen leidende Täter Waffen besitzen durfte. (dpa, iQ)