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München

Islamische Bestattungen künftig auch ohne Sarg möglich

Künftig dürfen Muslime in Bayern ihre verstorbenen Angehörigen nach islamischen Vorschriften begraben – also ohne Sarg und mit dem Kopf nach Mekka.

02
03
2021
Islamische Bestattungen
Symbolbild: Muslimisches Grabfeld

Vor allem islamische Bestattungen ohne Sarg sind in Bayern künftig nicht mehr grundsätzlich verboten. Ein Antrag von CSU und Freien Wählern zur Änderung der Bestattungsverordnung im Landtag sieht eine Erlaubnis für die Friedhofsträger vor, die Sargpflicht zu lockern. „Denn jeder Mensch hat das Recht, nach seiner weltanschaulichen bzw. religiösen Haltung bestattet zu werden – auch ohne Sarg, soweit öffentliche Belange dem nicht entgegenstehen“, sagte FW-Fraktionsvize Joachim Hanisch am Dienstag in München. Wann die neue Verordnung final vom Parlament beschlossen wird, war zunächst aber noch offen.

Jahrelang hatte die CSU eine immer wieder geforderte Lockerung der Sargpflicht blockiert. Hintergrund ist die Möglichkeit, Bestattungen nach muslimischem Ritus in einem Leinentuch durchzuführen. Noch im vergangenen Juli hatten CSU und Freie Wähler entsprechende Anträge von SPD und Grünen abgelehnt.

„Gerade im Hinblick auf die in unserer Verfassung verankerten Rechte, wie Religionsfreiheit und Menschenwürde, steht ein offener Umgang mit einer würdevollen Beisetzung nach individuellen Bedürfnissen eines jeden Menschen außer Frage“, sagte Hanisch. Folglich sei eine Beerdigung im Leichentuch ohne Sarg wichtig für die Überarbeitung der Bestattungsverordnung.

Islamische Bestattungen in Deutschland – ein Überblick

Das erste muslimische Grabfeld wurde 1941 auf dem Hamburger Ohlsdorfer Friedhof errichtet. Das Grabfeld mit 148 Gräbern gehörte dem iranischen Generalkonsulat. Die Anzahl dieser Grabfelder nahm mit der Zuwanderung bundesweit immer mehr zu, sodass aktuell in jeder Großstadt ein muslimisches Grabfeld vorhanden ist.

Zu den bundesweit über 300 muslimischen Grabfeldern auf städtischen Friedhöfen erfolgt keine Erfassung der Bestattungen auf Bundes- oder Länderebene. Das Verfahren ist nicht standardisiert, ortsabhängig und somit Aufgabe der kommunalen Friedhofsverwaltung und des Grünflächenamtes. Während manche Städte detaillierte Daten erfassen (z. B. Hamburg), werden in anderen Städten weniger Daten erhoben (z. B. München).

Wie ein Sprecher einer Friedhofsverwaltung mitteilte, sei das Angebot abhängig von der Nachfrage sowie der Kommunikation mit den örtlichen Gemeinden. Das bedeutet, die Friedhofsverwaltungen sind in der Regel bereit für „Änderungen“ und kommen Wünschen entgegen, allerdings fehle meistens die richtige Kommunikation und Erläuterung der Bedürfnisse. (dpa, iQ)

Leserkommentare

Rüdiger Benninghaus sagt:
Das erste islamische Grabfeld wurde nicht erst 1941 in Hamburg angelegt, sondern bereits 1866 in Berlin bei der Şehitlik-Moschee.
04.03.21
13:06