Hamburg

Urteil: Fitnessstudio muss Muslimin 1.000 Euro zahlen

Ein Fitnessstudio in Hamburg verbietet einer Muslimin mit einem Kopftuch zu trainieren. Daraufhin klagte sie. Nun erhält sie Schadensersatz.

04
03
2021
Kein Kopftuch im Fitnessstudio
Symbolbild: Fitnessstudio © shutterstock, bearbeitet by iQ.

Das Hamburger Amtsgericht St. Georg gab heute der Klage einer jungen Muslimin statt und verurteilte das beklagte Fitnessstudio zu einer Entschädigung in Höhe von 1000 Euro. Das Fitnessstudios verlangte von der Muslimin beim Training ihr Kopftuch abzulegen und begründet dies mit Versicherungsgründen und Geruchsbelästigungen.

Frau H. war im Februar 2020 für ein Probetraining in der Winterhuder Filiale des Fitnessstudios benefit (Bene System GmbH) erschienen. Ihr war auch schriftlich zurückgemeldet worden, Kopftücher würden aus Sicherheitsgründen verboten und sie solle dies akzeptieren, es handele sich dabei nicht um Rassismus.

„Antimuslimischer Rassismus ist Alltag“

Das überzeugte die Hamburgerin nicht. Sie wandte sich an die Beratungsstelle Amira von „basis & woge e.V.“ und klagte nach einer Beratung mit Verweis auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. „Ich möchte allen, die Diskriminierung aufgrund des Kopftuches oder jeglicher anderer Diskriminierung ausgesetzt sind, Mut geben. Sich zu wehren, lohnt sich und Betroffenen sollte Gehör geschenkt werden! Sie müssen sich das nicht gefallen lassen“, erklärt die Muslimin in eine Pressemitteilung.

Das Urteil sei für die Klägerin ein großer Schritt gewesen. Sie hofft aber auch, dass sich ihr Einsatz lohnt und Fitnessstudios ihre eigene Praxis reflektieren. „Antimuslimischer Rassismus, gerade auch aufgrund des Kopftuches passiert so oft und alltäglich, dass ich mich nicht immer wehren kann, umso wichtiger ist es daher für mich, dass ich jetzt damit Erfolg haben konnte!“

Kopftuchverbot im Fitnessstudio – kein Einzelfall

Immer wieder kommt es zu Kopftuchverboten in Fitnessstudios. Die Beraterin Eliza-Maimouna Sarr erklärte: “Wir kennen eine Vielzahl solcher Fälle. Diese Alltagserfahrungen haben weitreichende und belastende Folgen für die Betroffenen. Menschen erleben sie nicht nur in Fitnessstudios, sondern auch an Arbeitsplätzen, in Behörden, der Öffentlichkeit oder im Gesundheitssystem.“ Das beklagte Fitnessstudio sei dabei mehrfach durch diskriminierende Praxen insbesondere gegenüber Frauen mit Kopftuch und migrantisierten Männern aufgefallen.

 

Leserkommentare

Vera Praunheim sagt:
Die beklagte Fitness-Studio-Kette kann noch gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen und dagegen vorgehen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) gibt es übrigens folgende Tendenz: Private Unternehmen dürfen Kopftücher verbieten, was noch Klärungsbedarf hat. Bei allem sollte man beachten, daß islamische Kopftucher nicht irgendwelche Kleidungsstücke sind, sondern vielfach politische Symbole & Statements. Kopftuchgegnerin Zana Ramadani: "Das Kopftuch ist ein Symbol, wie wenn Rechtsradikale Springerstiefel tragen...Das Kopftuch ist ein Symbol für Radikalität und Geschlechterapartheit. Es widerspricht unseren Werten."
04.03.21
16:01
ABM sagt:
Ich freue mich über die Hartnäckigkeit der jungen Frau. Hohn und Dummheit wieder mit dem europäischem Gerichtshof zu kommen. Keiner ! sollte das Studio benutzen. Die Begründung ist Rassismus in Vollendung. Ich selbst würde kein Fitnesstudio besuchen, wo diese Praxis gehandhabt wird. Religionsfreiheit ist das höchste Gut und gerade im Sport ist INTERNATIONAL gefragt. Geh abkacken Winterhude.
04.03.21
22:26
Davut Şenel sagt:
UNGERECHTIGKEIT Wenn Gerechtigkeit nicht nur für Sie im Westen für Europa ist, wird es Gerechtigkeit sein, wenn es für die Welt ist. Wir verurteilen die Verfolgung, der Sie mit Ihrem Kopftuch ausgesetzt sind. 05.03.2021 Freitag 21.Recep.1442
05.03.21
21:47