Vor Wochen sorgte der Plan der Sozialsenatorin für viel Wirbel, eine Migrantenquote im Öffentlichen Dienst festzulegen. Nun beschließt der Senat einen neuen Gesetzentwurf.
Der Berliner Senat will den Anteil von Menschen mit einem Migrationshintergrund im öffentlichen Dienst erhöhen und hat dazu am Dienstag ein Gesetz auf den Weg gebracht. In dem Entwurf ist entgegen ersten Plänen von Sozial- und Integrationssenatorin Elke Breitenbach (Linke) keine feste Quote festgelegt.
Geplant ist vielmehr durch verbindliche Regelungen bei Stellenausschreibungen mehr Menschen mit Migrationsgeschichte anzuwerben, wie Breitenbach nach der Senatssitzung sagte. Die Betreffenden sollen demnach bei der Stellenbesetzung „in besonderem Maße“ berücksichtigt werden. Für alle öffentlichen Stellen des Landes seien dazu Förderpläne und Zielvorgaben geplant.
Mit dem Gesetz will der Senat erreichen, dass es in der Berliner Verwaltung so viele Menschen mit Migrationshintergrund gibt wie in der Bevölkerung. Dort liege ihr Anteil momentan bei rund 35 Prozent. Wie viele Beschäftigte mit Migrationshintergrund momentan im Öffentlichen Dienst arbeiten, ist Breitenbach zufolge unbekannt. Dazu soll es nun – auf freiwilliger Basis – Erhebungen geben.
Überlegungen Breitenbachs, in dem Gesetz eine feste Migrantenquote für den öffentlichen Dienst festzulegen, waren innerhalb der rot-rot-grünen Koalition vor allem bei der SPD auf Widerstand gestoßen. Anfang Februar einigten sich Breitenbach und Innensenator Andreas Geisel (SPD), der verfassungsrechtliche Bedenken hatte, auf einen Kompromiss, den der Senat jetzt absegnete.
Nach Stellungnahme des Rates der Bürgermeister wird das „Gesetz zur Neuregelung der Partizipation im Land Berlin“ in das Abgeordnetenhaus eingebracht. Es soll dort noch vor der Abgeordnetenhauswahl am 26. September beschlossen werden.
Breitenbach sprach von einem guten Kompromiss und einer guten Grundlage für eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund. „Wir haben keine Quote reingeschrieben“, sagte sie mit Blick auf den Gesetzentwurf. Schließlich könne der Anteil dieser Gruppe in ein paar Jahren auch 50 statt 35 Prozent betragen. Gleichwohl fügte sie auf Nachfrage hinzu: „Ich hätte mich über eine Quote gefreut, halte sie auch für rechtlich möglich.“ Aber auch so enthalte das Gesetz Regelungen mit hoher Verbindlichkeit. (dpa/iQ)