Berlin

Senat will mehr Menschen mit Migrationshintergrund in Verwaltung

Vor Wochen sorgte der Plan der Sozialsenatorin für viel Wirbel, eine Migrantenquote im Öffentlichen Dienst festzulegen. Nun beschließt der Senat einen neuen Gesetzentwurf.

09
03
2021
Bericht: Wie divers sind deutsche Kultureinrichtungen? © by ITU Pictures auf Flickr (CC BY 2.0), bearbeitet islamiQ
Bericht: Wie divers sind deutsche Kultureinrichtungen? © by ITU Pictures auf Flickr (CC BY 2.0), bearbeitet islamiQ

Der Berliner Senat will den Anteil von Menschen mit einem Migrationshintergrund im öffentlichen Dienst erhöhen und hat dazu am Dienstag ein Gesetz auf den Weg gebracht. In dem Entwurf ist entgegen ersten Plänen von Sozial- und Integrationssenatorin Elke Breitenbach (Linke) keine feste Quote festgelegt.

Geplant ist vielmehr durch verbindliche Regelungen bei Stellenausschreibungen mehr Menschen mit Migrationsgeschichte anzuwerben, wie Breitenbach nach der Senatssitzung sagte. Die Betreffenden sollen demnach bei der Stellenbesetzung „in besonderem Maße“ berücksichtigt werden. Für alle öffentlichen Stellen des Landes seien dazu Förderpläne und Zielvorgaben geplant.

Migrationshintergrund in der Bevölkerung

Mit dem Gesetz will der Senat erreichen, dass es in der Berliner Verwaltung so viele Menschen mit Migrationshintergrund gibt wie in der Bevölkerung. Dort liege ihr Anteil momentan bei rund 35 Prozent. Wie viele Beschäftigte mit Migrationshintergrund momentan im Öffentlichen Dienst arbeiten, ist Breitenbach zufolge unbekannt. Dazu soll es nun – auf freiwilliger Basis – Erhebungen geben.

Überlegungen Breitenbachs, in dem Gesetz eine feste Migrantenquote für den öffentlichen Dienst festzulegen, waren innerhalb der rot-rot-grünen Koalition vor allem bei der SPD auf Widerstand gestoßen. Anfang Februar einigten sich Breitenbach und Innensenator Andreas Geisel (SPD), der verfassungsrechtliche Bedenken hatte, auf einen Kompromiss, den der Senat jetzt absegnete.

Nach Stellungnahme des Rates der Bürgermeister wird das „Gesetz zur Neuregelung der Partizipation im Land Berlin“ in das Abgeordnetenhaus eingebracht. Es soll dort noch vor der Abgeordnetenhauswahl am 26. September beschlossen werden.

Senat: „Wir haben keine Quote reingeschrieben“

Breitenbach sprach von einem guten Kompromiss und einer guten Grundlage für eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund. „Wir haben keine Quote reingeschrieben“, sagte sie mit Blick auf den Gesetzentwurf. Schließlich könne der Anteil dieser Gruppe in ein paar Jahren auch 50 statt 35 Prozent betragen. Gleichwohl fügte sie auf Nachfrage hinzu: „Ich hätte mich über eine Quote gefreut, halte sie auch für rechtlich möglich.“ Aber auch so enthalte das Gesetz Regelungen mit hoher Verbindlichkeit. (dpa/iQ)

Leserkommentare

Dilaver Çelik sagt:
Aus Rücksicht gegenüber Menschen mit fehlentwickelter sexueller Identität, welche weit unter 1% der Bevölkerung ausmachen und solche Fehlentwicklungen in der Natur leider vorkommen können, wird durchgesetzt dass in amtlichen Formularen die Angabe zum Geschlecht mit "divers" angegeben werden darf und öffentliche Toiletten teilweise für beide Geschlechter umgebaut werden. Das ist leider kein verfrühter Aprilscherz, sondern eine Tatsache. Da frage ich mich, warum nicht eine Quote für Menschen mit Zuwanderungsgeschichte, welche immerhin ein Fünftel der Bevölkerung ausmachen, eingeführt wird. Wenn in öffentlichen Ämtern ein Fünftel der Bevölkerung nicht repräsentiert wird, dann ist das eine Schieflage. Öffentliche Ämter brauchen mehr qualifiziertes Personal mit Zuwanderungsgeschichte, damit auch Migranten sich im Staat repräsentiert fühlen und das Gefühl haben, ein selbstverständlicher Teil dieses Landes zu sein.
10.03.21
15:29
grege sagt:
Letztlich sollte die Eignung des Bewerbers für die entsprechende Stelle entscheiden. Ob dieser Migrationshintergrund aufweist oder nicht, hat in diesem Falle sekundär zu sein. Leider erfüllen viele Migranten aufgrund von Bildungsdeifiziten gar nicht die Stellenanforderungen, so dass die Nichtberücksichtigung in vielen Fällen keine Diskriminierung widerspiegelt. Des Weiteren wäre auch interessant zu wissen, anhand welcher Kriterien zwischen Migranten und Nichtmigranten unterschieden wird. Muss z.B. der Bewerber selber in das Land eingewandert sein oder erfüllen auch Nachkommen von Einwanderer die Voraussetzung für eine Bevorzugung gegenüber der alteingesessenen Bevölkrerung. Mir scheint, die rot-rot-grüne hängt Illusionen nach, die auf brüchiger Rechtsgrundlage fundieren..
11.03.21
22:13
Die Wahrheit sagt:
Schön wie hier meinungen zensiert werden.. Lachhaft
12.03.21
12:53