Nordrhein-Westfalen

Staatliche Neutralität und das Kopftuch: A never ending story

Religiöse Kleidung ist in der nordrhein-westfälischen Justiz von nun an verboten. Für Musliminnen kommt das einem Kopftuchverbot gleich. Die Juristin Maryam Kamil Abdulsalam schreibt über die Auswirkungen und Widersprüchlichkeit dieses Verbots.

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03
2021
Muslimische Erzieherin darf mit Kopftuch arbeiten © shutterstock, bearbeitet by iQ.Justiz und Kopftuch. Never ending Story
Symbolbild: Urteil © shutterstock, bearbeitet by iQ.

Am 03.03.2021 hat der Landtag in NRW ein Gesetz beschlossen, das einen (vermeintlichen) Ausgleich zwischen religiöser und weltanschaulicher Pluralität sowie der staatlichen Neutralität schaffen soll: Das Justizneutralitätsgesetz NRW untersagt allen Beschäftigten in der Landesjustiz das Tragen religiös, weltanschaulich und politisch konnotierter Symbole und Kleidungsstücke. Ähnliche Gesetze existieren bereits in Hessen, Bayern und Niedersachsen. NRW reiht sich hier nur ein.

Sowohl in Hessen als auch in Bayern entstanden diese Verbotsgesetze als Reaktion auf Rechtsreferendarinnen, die während ihres Referendariats ein Kopftuch tragen wollten und zur Durchsetzung ihrer Rechte den gerichtlichen Weg gegangen sind. Die hessische Klägerin Asmaa E. brachte ihren Fall sogar bis vor das Bundesverfassungsgericht (BVerfG), das im letzten Jahr über die Zulässigkeit religiös konnotierter Kleidung im Justizdienst entschied. Das Gericht urteilte, dass ein Kopftuchverbot zum Schutze der staatlichen Neutralität in der besonderen Situation, in der sich Richterinnen und Staatsanwältinnen befinden, zwar gerechtfertigt sein könne, es allerdings verfassungsrechtlich nicht geboten sei. Demnach kann der Gesetzgeber ein solches Verbot erlassen oder eben auch nicht. Damit übergibt das BVerfG diese Frage der politischen Entscheidung der Landesregierungen.

Ausgestaltung des Justizneutralitätsgesetzes NRW

Obwohl das nordrheinwestfälische Gesetz nach dem Vorbild der anderer Bundesländer formuliert ist, weist es einige Besonderheiten aus: Religiöse, weltanschauliche und politische Symbole und Kleidungsstücke sind nicht nur für Richter und Staatsanwälte verboten, sondern das Verbot gilt für alle Beschäftigten in der Justiz und geht damit weit über das hinaus, was das BVerfG bisher verfassungsrechtlich gebilligt hat.

Betroffen sind also genauso Rechtsreferendare, Angestellte in der JVA, Protokollanten im Gerichtssaal genauso wie die Urkundsbeamten in der Rechtspflege. Dies gilt gem. § 3 Justizneutralitätsgesetz sowohl während als auch außerhalb gerichtlicher Verhandlungen; es kommt schließlich auf den Kontakt mit Dritten an, in dem sie in hoheitlicher Tätigkeit wahrgenommen werden. Außerdem etabliert § 4 ein Verhüllungsverbot während dienstlicher Tätigkeiten, welches einer gewissen Ironie während Pandemiezeiten und einer allgemeinen Maskenpflicht nicht entbehrt.

Allgemein formuliert, trifft das Gesetz genau diejenigen, die es treffen soll: Muslimische Frauen, die ein Kopftuch tragen.

Formal gleich, faktisch ungleich

Allgemein formuliert, trifft das Gesetz genau diejenigen, die es treffen soll: Muslimische Frauen, die ein Kopftuch tragen. Die Annahme, dass sie gemeint sind, liegt nahe, weil die Konfliktfälle mit muslimischen Frauen im Referendariatsdienst zu diesen Gesetzen geführt haben. Theoretisch gilt das Verbot gleichermaßen auch für kippatragende jüdische Männer und männliche Sikhs mit Dastar, allerdings sind bisher keine Fälle dieser Gruppen bekannt, sodass formal zwar alle religiösen, weltanschaulichen und politischen Gruppen gleichbehandelt werden, aber muslimische Frauen faktisch von diesen Einschränkungen am häufigsten betroffen sein werden. Zumindest aktuell.

Jurastudentinnen, die ihr Erstes Staatsexamen erfolgreich abgeschlossen haben, müssen sich nun darauf einstellen, dass sie während ihrer Ausbildungszeit im Referendariat Einschränkungen gegenüberstehen: Die Ausbildung muss ihnen aufgrund des staatlichen Ausbildungsmonopols zwar gewährleistet werden, aber in ihren Stationen beim Gericht und der Staatsanwaltschaft, die alle Referendare gleichsam durchlaufen müssen, werden sie gewisse Tätigkeiten nicht ausführen dürfen. Nämlich all jene Tätigkeiten, in denen sie in hoheitlicher Funktion von Dritten wahrgenommen werden. Sie dürfen also wie sonst üblich nicht mit auf der Richterbank sitzen, sondern müssen hinten als äußerlich Unbeteiligte im Zuschauerraum sitzen. Die Gerichtsstation wird bei ihnen hauptsächlich aus Aktenarbeit bestehen.

Ganz ähnlich wird es bei der Staatsanwaltschaft aussehen: Während andere Referendare auch mal eine Sitzungsvertretung leiten und die Klage verlesen oder Zeugen vernehmen dürfen, ist dies muslimischen Referendarinnen mit Kopftuch verwehrt. Diese Tätigkeiten sind aber auch üblicherweise nicht die Kerntätigkeiten von Referendaren, sodass die Ausbildung vollständig durchlaufen werden kann. Theoretisch dürfen diese Einschränkungen auch keinen Einfluss auf die Benotung der Referendarinnen haben. Zumindest theoretisch.

Genauso wie die einzelnen hoheitlichen Tätigkeiten während der Ausbildungszeit, sind langfristig auch die Berufsbilder der Richterin und der Staatsanwältin für muslimische Frauen ausgeschlossen. Der Beruf der Rechtsanwältin bleibt allerdings weiterhin uneingeschränkt möglich, da Rechtsanwälte unabhängiges Organ der Rechtspflege sind und nicht Teil der Justiz. Ebenso nicht erfasst sind juristische Tätigkeiten in der Verwaltung.

Es ist ein unmissverständliches Signal an gebildete und erfolgreiche junge muslimische Frauen: So wie ihr seid, wollen wir euch in diesen Berufen nicht.

Unausgesprochen, aber wahrnehmbar

Von der Politik billigend in Kauf genommen sind Folgen dieses Gesetzes, die vermutlich in weiten Teilen auch unausgesprochen bleiben. Nämlich welche Konsequenzen dieses Verbot für die Betroffenen innerlich hat. Es ist nicht bloß ein vermeintlich neutrales Gesetz. Es ist die Erfahrung, über die Jahre des Studiums hinweg viel geleistet zu haben und am Ende trotzdem benachteiligt und ausgeschlossen zu werden. Es ist ein unmissverständliches Signal an gebildete und erfolgreiche junge muslimische Frauen: So wie ihr seid, wollen wir euch in diesen Berufen nicht. Oder etwas abstrakter formuliert: Wenn Hegemonie bedeutet, dass die eigenen Erfahrungen und Realitäten zur Norm erklärt werden, dann wird hier eine Neutralität zur Norm erklärt, die auf der Erfahrung und der Realität von weißen Menschen der Mehrheitsgesellschaft beruht. Muslimische Frauen werden von dieser Norm aktiv ausgeschlossen.

Diese Erfahrungen gehen nicht spurlos an den Betroffenen vorbei, sondern führen mindestens zu einem Vertrauensverlust in die Politik und zu einer Distanziertheit zur Gesamtgesellschaft. Eine Gesellschaft, die sich als plural, weltoffen und innovativ verstehen will, darf sich den Verlust dieser gut ausgebildeten und ehrgeizigen jungen Frauen nicht leisten.

Verfassungsrechtliche Kritik

Die Beschränkungen religiös begründeter Bekleidungsvorschriften im Justizdienst stellt einen Eingriff in das Grundrecht der Religionsausübungsfreiheit nach Art. 4 Abs. 1-2 GG dar. Eingriffe in Grundrechte passieren allerdings tagtäglich und können durch entgegenstehende Interessen gerechtfertigt werden. Eine angemessene Rechtfertigung sieht der Gesetzgeber – gleichlaufend mit der Einschätzung des BVerfG – in dem Schutz der weltanschaulich-religiösen Neutralität des Staates, der Funktionsfähigkeit der Rechtspflege und der negativen Religionsfreiheit Dritter. Das ist noch nachvollziehbar, denn es gehört zu den Grundsätzen des Berufsbeamtentums nach Art. 33 Abs. 5 GG ein Amt in neutral-distanzierter Art und Weise auszuüben. Schwer nachvollziehbar wird es aber dann, wenn eine Beeinträchtigung der staatlichen Neutralität damit begründet wird, dass religiöse Bekundungen der Einzelperson in der Funktion der Richterin oder Staatsanwältin unmittelbar dem Staat zugerechnet werden. Vielmehr ist es so, dass der Staat hier schlicht die Religionsausübung seiner Angestellten und Beamtinnen zulässt, die auch als solche noch zur Grundrechtsausübung berechtigt sind. Ihnen ist nur eine gewisse Zurückhaltung auferlegt.

Das BVerfG erkennt in seiner Entscheidung im vergangenen Jahr auch an, dass erkennbare Religiosität noch kein Indiz für Unvoreingenommenheit ist. Allerdings kommt es – so das BVerfG – darauf nicht an, entscheidend sei die Wahrnehmung des objektiven Betrachters, der nicht unter dem mangelnden „Anschein der Neutralität“ das Vertrauen in die Unabhängigkeit der Justiz einbüßen soll.

Die muslimische Protokollantin ist plötzlich ebenso für die staatliche Neutralität verantwortlich, wie der jüdische Wachtmeister am Eingang des Gerichtseingangs.

Über das Ziel hinausgeschossen?

Das BVerfG beschloss 2020, dass ein Verbot für Richterinnen und Staatsanwältinnen gerechtfertigt sein kann, ebenso akzessorisch für Rechtsreferendarinnen in den entsprechenden Ausbildungsstationen. In einem Sondervotum wies der Richter Maidowski darauf hin, dass auch nochmals zwischen Richterinnen und Staatsanwältinnen auf der einen Seite und Referendarinnen auf der anderen Seite differenziert werden müsse.

Das nordrheinwestfälische Gesetz lässt diese Differenziertheit völlig außer Acht: Anstatt den Anwendungsbereich auf diese Gruppen zu beschränken, geht das Gesetz weit darüber hinaus und erfasst beinahe alle Personen, die in der Rechtspflege und Justiz tätig sind. Die muslimische Protokollantin ist plötzlich ebenso für die staatliche Neutralität verantwortlich, wie der jüdische Wachtmeister am Eingang des Gerichtseingangs. Ein sparsamer Umgang mit Grundrechtseinschränkungen ist hier genauso wenig zu erkennen wie ein sensibler Umgang mit Minderheiten.

Erheblicher Beratungsbedarf

Die neuen Regelungen verunsichern zahlreiche junge Musliminnen, weil häufig nicht ganz klar ist, welche konkreten Einschränkungen sie nun treffen. Daher sollte im konkreten Diskriminierungsfall Kontakt mit Beratungsstellen aufgenommen werden. Denn eine Kontaktaufnahme ist wichtig, da nicht nur  jeder Fall anders gelagert ist und Interventionen im Einzelfall erfolgreich sein können, sondern auch um die Diskriminierung zu melden und damit sichtbar zu machen.

Leserkommentare

Dilaver Çelik sagt:
Das kommt davon, dass in deutschen Parlamenten immer noch Nazis sitzen. Und die beschränken sich mitnichten auf die AfD, sondern befinden sich auch in etablierten Parteien. Man hat aus der Geschichte nichts gelernt. Und das ist nicht nur traurig, sondern auch erschreckend. Deshalb gilt jetzt erst recht: Alle Kopftuchverbote müssen bedingungslos abgeschafft werden.
15.03.21
15:48
Johannes Disch sagt:
@Dilaver Celik (15.03.2021, 15:48) Aber sicher doch: Überall Nazis, in allen deutschen Parteien, wohin man auch sieht....
15.03.21
22:04
Johannes Disch sagt:
@Dilaver Celik (15.03.2021, 15:48) Aber ja, wo man auch hinsieht, alles Nazis. Wahrscheinlich nicht nur in den deutschen Parteien, sondern auch am Europäischen Gerichtshof. Der hat nämlich solche Einschränkungen für verfassungskonform erklärt. Euch Kopftuch-Fundamentalisten fällt nichts anderes ein, als die Nazi-Keule rauszuholen, wenn ihr nicht das bekommt, was ihr gerne hättet. Das zeigt einmal mehr: Ihr seid nicht wirklich bereit, unsere Werte und Normen anzuerkennen, geschweige denn, zu internalisieren. Das zeigt, dass viele Muslime nicht bereit sind, sich wirklich in Deutschland und Europa zu integrieren. Warum seid ihr eigentlich noch hier, wenn ihr euch von lauter Nazis umgeben fühlt? Es gibt genügend Länder, wo ihr praktisch vom Kopftuch umzingelt seid. Wo es Frauen buchstäblich den Kopf kosten kann, wenn sie dieses Stück Stoff nicht trägt. Die Antwort ist einfach: Es sind die Segnungen des deutschen bzw. europäischen Sozialstaats und Freiheiten, die ihr hier genießt, die es in euren Ländern nicht gibt, weil dort entweder militärische oder religiöse Despoten herrschen. Statt für diese Freiheiten dankbar zu sein, versucht ihr Kopftuch-Fundamentalisten, unsere Gesellschaft schleichend zu islamisieren. Eine Waffe dieser schleichenden Islamisierung ist das Kopftuch. Das zeigt einmal mehr, wie richtig und wie wichtig solche Gesetze wie das neue NRW-Justizgesetz sind.
16.03.21
7:45
Johannes Disch sagt:
So so, es trifft genau die Frauen, die es treffen soll, nämlich Musliminnen? Das liegt nicht am diesem Gesetz, sondern an den betroffenen Frauen. Sie können sich für den Job oder dagegen entscheiden. Wenn ich überzeugter Pazifist bin, dann kann ich eben nicht in den Polizeidienst, weil ich da eine Waffe tragen muss. Formal gleich, faktisch ungleich? Das hingegen ist richtig. Aber diese faktische Ungleichheit schaffen die Frauen, die ihr Kopftuch über einen Job im deutschen Justizwesen stellen. Musliminnen, die das Kopftuchverbot im Justizwesen nicht akzeptieren wollen, werden nicht ausgrenzt, sondern grenzen sich selbst aus. Es ist ja nicht so, dass wir das Kopftuch pauschal verbieten. Privat darf es getragen werden und auch in den meisten Berufen und an den meisten Arbeitsplätzen. Es gibt eben nur einige Einschränkungen, und diese sind gut begründet und mit unserer Verfassung vereinbar, wie eben ein Verbot im Justizwesen. Aber selbst das können und wollen Kopftuch-Fundamentalsten offenbar nicht akzeptieren. Eine Neverending-Story aus diesem Stück Stoff macht nicht der der deutsche Gesetzgeber, sondern es sind Kopftuch-Fundamentalisten, die dieses Hamsterrad am Laufen halten. Statt zu lamentieren und eine permanente Selbstviktimisierung zu betreiben, sollten muslimische Juristinnen wie Frau Abdulsalam ihre Energie und Intelligenz lieber dafür einsetzen, muslimische Frauen davon zu überzeugen, dass es dieses Stück Stoff nicht unbedingt braucht. Nicht der deutsche Staat ist der Gegner dieser Frauen, sondern ein fundamentalistisch-orthodoxer Islam und deren Vertretet (Islam-Verbände), die permanent für das Kopftuch trommeln. Und in dieser Orthodoxie haben in der Regel Männer das Sagen. Gegen diese sollten muslimische Frauen endlich Front beziehen und sich von dieser Bevormundung emanzipieren.
16.03.21
8:03
Vera Praunheim sagt:
Die in islamischen Kategorien denkende und sich in Ausbildung befindende Jurastudentin Maryam Kamil Abdulsalam gibt sich hier belesener und klüger als die NRW-Justiz mitsamt dem Landtag. Sie möchte das leidige und nervige Islam-Kopftuch-Thema zum Dauerthema hochstilisieren und der NRW-Justiz islamische Tipps und entsprechende Ratschläge erteilen. Womöglich auch noch nach Scharia-Recht, das jedoch in Deutschland und Europa ein absolutes No-Go darstellt. Europa möchte nicht in ein speziell islamisches Justiz-Paradies umfunktioniert werden. Das müssen viele Islamanhänger (m/w/d) noch realisieren und internalisieren. Dabei helfe ihnen Gott - hoffentlich. Und die Welt dreht sich weiter.
17.03.21
21:01
Ethiker sagt:
"Kann man ja machen sind ja nur wertlose Muslime, die nichts zum Staat beitragen und insgeheim gegen Deutschland sind." Diese radikale Denke wird kein gutes Ende haben, das ist gewiss.
26.03.21
18:36
Ute Fabel sagt:
Die Regelung ist formal und faktisch gleich. Einem überzeugt ungläubigen Wachorgan ist es genauso untersagt, einen Anstecker mit der Aufschrift "Gottlos Glücklich" auf seiner Uniform anzubringen. Im Verhandlungssaal darf eine Protokollantin, die Atheistin aus großer Leidenschaft ist, auch nicht tagein tagaus ein Shirt tragen, auf dem "Gott ist tot" geschrieben steht. Dieses Getue von Frau Abdulsalam wegen angeblicher "Diskriminierung" ist doch leicht durchschaubar ein bloßer Deckmantel. In Wahrheit geht es ihr darum, einen Anspruch auf Sonderbehandlung für diejenigen in ihrer Gesinnungsgemeinschaft durchzusetzen, die leider einem völlig verbohrten und engstirnigen Bekleidungsdogmatismus verhaftet sind, welcher der wahre Feind erfolgreicher Karrieren ist und den Frau Abdulsalam daher besser energisch bekämpfen sollte.
12.04.21
9:30
Pressespiegel 2021 – AmF-Aktionsbuendnis-muslimischer-Frauen sagt:
[…] 12.02.2021 Staatliche Neutralität und das Kopftuch: A never ending story (IslamIQ) […]
20.12.23
20:59