Ein Jugendlicher soll einen Bekannten zum Mord an Juden oder Muslimen aufgefordert haben. Der Prozess vor dem Dortmunder Landgericht beginnt Ende April.
Ein 15-jähriger Jugendlicher aus Nordrhein-Westfalen muss sich ab dem 29. April unter anderem wegen versuchter Anstiftung zum Mord an Muslime und Juden vor dem Dortmunder Landgericht verantworten. Das sagte ein Sprecher des Gerichts am Mittwoch.
Dem Schüler wird vorgeworfen, einen Bekannten in einer WhatsApp-Kurznachricht dazu aufgefordert zu haben, entweder Juden in einer Synagoge oder Muslime in einer Moschee zu ermorden. Konkrete Anschlagspläne soll es nicht gegeben haben.
Die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf hatte im November 2020 Anklage erhoben. Diese wurde vom Landgericht Dortmund inzwischen zugelassen, wie der Gerichtssprecher erklärte. Die Verhandlung vor der Jugendstrafkammer wird wegen des Alters des Angeklagten komplett unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Der 15-Jährige ist aktuell nicht in Untersuchungshaft, sondern lebt in einer geschlossenen betreuten Jugendwohngruppe.
Mitte Januar dieses Jahres stand ein 22-Jähriger vor dem Landgericht Hildesheim im Prozess wegen des Vorwurfs der Vorbereitung einer terroristischen Gewalttat. Er soll in einem Internet-Chat einen Anschlag auf Muslimen angekündigt haben und huldigte dabei den rechtsextremistischen Attentäter von Christchurch in Neuseeland Bezug genommen.
Ein psychiatrischer Gutachter bescheinigte ihm Zwangs- und Angststörungen. „Es ist nicht alles strafbar, was unschön und unsäglich ist“, sagte die Vorsitzende Richterin Barbara Heidner am Donnerstag. Das Landgericht Hildesheim sprach ihn im Prozess wegen des Vorwurfs der Vorbereitung einer terroristischen Gewalttat frei. (dpa, iQ)