Das Verwaltungsgericht weist die Klage eines Vereins gegen ihre Kita-Schließung ab. Der Verein versucht sich dagegen vergeblich zu wehren.
Das Verwaltungsgericht Mainz hat die Klage eines Moscheevereins Arab Nil Rhein gegen ihre Kita-Schließung in der rheinland-pfälzischen Landeshauptstadt abgewiesen. Er habe den Entzug der Betriebserlaubnis für die erste und einzige muslimische Kita in Rheinland-Pfalz stets bedauert, erklärte dazu am Mittwoch der Präsident des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung, Detlef Placzek. Schließlich begrüße er es, dass das Verwaltungsgericht Mainz die Rechtsauffassung des Landesamts nun auch im Hauptsacheverfahren bestätigt habe.
Bei der Begründung für die Schließung hatte das Landesamt erklärt, der Träger der Al-Nur-Kita vertrete Inhalte der islamistischen Muslimbruderschaft und des Salafismus und stehe damit nicht mehr auf dem Boden des Grundgesetzes. „Wir wehren uns dagegen, in diese Ecke gestellt und ausgegrenzt zu werden“, sagte dazu der Vorsitzende des Moscheevereins Arab Nil-Rhein, Samy El Hagrasy.
Das schriftliche Urteil in dem Verfahren liegt nach Angaben einer Sprecherin des Verwaltungsgerichts noch nicht vor. Das Gericht habe eine Berufung gegen das Urteil nicht zugelassen. Die Klägerin könne aber einen Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht (OVG) in Koblenz stellen.
Zuvor hatte das Verwaltungsgericht einen Eilantrag gegen die Schließung der einzigen muslimischen Kindertagesstätte in Rheinland-Pfalz abgelehnt. Das Landesjugendamt hatte eine Schließung zum 31. März 2019 angeordnet. (dpa, iQ)