Die Bundesregierung will das Beamtengesetz aktualisieren. Die Änderung beinhaltet auch ein Kopftuchverbot, das bundesweit und in allen Behörden gelten soll.
Die Bundesregierung arbeitet an einem neuen Gesetz, das ein flächendeckendes Kopftuchverbot für Beamtinnen mit sich bringen könnte. Auf den ersten Blick geht es in dem Gesetzesentwurf zur Regelung des Erscheinungsbildes von Beamtinnen und Beamten, um tätowierte Polizeibeamte oder gepiercte Soldaten, doch sollen auch religiöse Kleidungen verboten werden, berichtet das „Migazin“.
Laut dem Entwurf müssen Beamtinnen und Beamte hinsichtlich ihres Erscheinungsbildes Rücksicht, auf das ihrem Amt entgegengebrachte Vertrauen, nehmen. „Insbesondere das Tragen von bestimmten Kleidungsstücken, Schmuck, Symbolen und Tätowierungen im sichtbaren Bereich sowie die Art der Haar- und Barttracht können von der obersten Dienstbehörde eingeschränkt oder untersagt werden“, heißt es Gesetzesentwurf der Bundesregierung.
Zwar stelle ein Verbot von Kopftuch, Kippa und Kreuz einen Eingriff in die verfassungsrechtlich geschützte Religionsfreiheit dar, doch die religiöse Neutralität des Staates müsse geschützt werden. Auch wenn ein Kopftuchverbot nicht explizit erwähnt werde, habe die Bundesregierung im Gesetzesentwurf Rechtsexperten zufolge eine „camouflierte ‚Kopftuch‘-Regelung untergebracht“.
Für die Rechtsexperten Klaus Ferdinand Gärditz und Maryam Kamil Abdulsalam könnte es zu einem bundesweiten Verbot kommen, da die Regelung zwar durch das Landesrecht konkretisiert werden können, aber als unmittelbar geltende Verhaltenspflicht formuliert wurden. „Die Regelung würde unmittelbar in allen Ländern gelten – auch in solchen, deren Gesetzgeber hier bislang aus Respekt vor der Religionsfreiheit zurückhaltend waren“, schreiben sie im Verfassungsblog.
Laut „Migazin“ wurde der Gesetzesentwurf am 4. März 2021 im Plenum des Bundestages ohne Aussprache und Debatte kurz aufgerufen und dann an den Innen-, Rechts- und Verteidigungsausschuss überwiesen.