Kopftuchverbot

Islamische Gemeinschaft kritisiert geplanten Gesetzesentwurf für Beamtinnen

Das geplante Beamtengesetz könnte ein Kopftuchverbot für muslimische Beamtinnen mit sich bringen. Die IGMG Frauenorganisation kritisiert das Vorhaben.

21
04
2021
Symbolbild: Referendarin mit Kopftuch
Symbolbild: Muslimin mit Kopftuch © shutterstock, bearbeitet by iQ.

Die Bundesregierung arbeitet an einer Novellierung des Beamtengesetzes, das ein flächendeckendes Kopftuchverbot für Beamtinnen mit sich bringen könnte. „Ein frauen- und islamfeindliches Gesetz wird derzeit in den zuständigen Ausschüssen beraten. Das federführende Bundesinnenministerium plant ein Kopftuchverbot, das alle Beamtinnen treffen könnte“, erklärt Aynur Handan Yazıcı, Vorsitzende der Frauenorganisation Islamischen Gemeinschaft Millî Görüş (IGMG). 

Der vorliegende Gesetzesentwurf sei „ein großer Rückschlag und eine herbe Enttäuschung“ für alle Musliminnen, die ein Kopftuch tragen. „Es gibt Bundesländern und Ämtern gesetzliche Grundlagen in die Hand, Beamtinnen das Tragen von religiös motivierten Kopftüchern zu verbieten, wenn ihr äußeres Erscheinungsbild ‚objektiv geeignet‘ ist, ‚das Vertrauen in die neutrale Amtsführung der Beamtin‘ ‚zu beeinträchtigen‘“, so Yazıcı weiter.

Über den Gesetzesentwurf werde heute im Innenausschuss zum ersten Mal debattiert. Die IGMG fordere alle Politikerinnen und Politiker in den zuständigen Ausschüssen auf, diesem Vorhaben zu widersprechen. „Dieses Gesetz ist ein Kopftuchverbot durch die Hintertür. Es wird Verwirrung stiften, die Unsicherheit erhöhen, den Kopftuchverbot praktisch von der Willkür der Verwaltungen abhängig machen und unzählige weitere Verfahren zum Kopftuch produzieren“, betont Yazıcı.

Kopftuchverbot drängt Musliminnen ins Abseits

Vor allem werde es aber Millionen muslimischen Frauen das Signal senden, dass sie in Deutschland unerwünscht seien und sie entmündigen. Statt Chancengleichheit schaffe die Bundesregierung mit dem vorliegenden Entwurf neue Hürden. „Mehr Schaden kann die Politik kaum anrichten.“

So ein Gesetz wird viele junge Frauen, die eine Ausbildung absolvieren oder studieren, demotivieren und sie davon abhalten, einen Beruf in der Verwaltung anzustreben. Der Privatwirtschaft wiederum signalisiert das Gesetz, Kopftuchverbote seien in Ordnung. Das hat fatale Folgen für die Betroffenen: Sie werden ins gesellschaftliche und soziale Abseits gedrängt, weil ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt drastisch gesenkt werden. So wird ein selbstbestimmtes Leben in Deutschland praktisch unmöglich gemacht“.

Leserkommentare

Vera Praunheim sagt:
Niemand will junge Frauen ins gesellschaftliche und soziale Abseits drängen. Wer streut denn solche falschen Gerüchte? Es sei denn, derartiges bewerkstelligen oder fördern junge Frauen selber aus weltfremder Motivation heraus. Oder aufgrund einseitiger Milli-Görüs-Indoktrination? Das wäre schon fatal und bedauernswert. Für ein selbstbestimmtes und freies Leben - ohne patriarchalische Fremdbestimmung durch islamische Autoritäts- und Machtstrukturen im Hintergrund - steht jungen Frauen normalerweise die ganze Welt offen. Also ohne Bevormundung und ohne strenge Kleiderordnung, selbstverständlich auch mit eigenen spirituellen Werten. Neben dem Beamtentum gibt es auch noch viele andere Betätigungsfelder zur eigenen Selbstentfaltung und Selbstverwirklichung. Dem Beamtentum sind hoheitliche Aufgaben gegenüber dem Staat vorbehalten und nicht gegenüber dem Islam, irgendwelchen Islamlehren oder Milli Görüs. Das gilt es einfach zu beachten. Die IGMG-Frauenorganisation sollte eine gesunde Selbstkritik lernen. Das wäre für alle von Vorteil.
21.04.21
18:37
Johannes Disch sagt:
Hier wird wieder einmal absichtlich der falsche Eindruck vermittelt, es handle sich um ein Kopftuchverbot. Es ist kein Kopftuchverbot. Es ist ein Verbot religiöser Symbole. Und das ist richtig so, da die Neutralität von Beamten ohne den geringsten Zweifel gewährleistet sein muss. Im Staatsdienst haben weder Kippa, noch Kreuz, noch Turban oder sonst irgendein auffälliges religöses Symbol etwas verloren. Das gilt auch für das Kopftuch. Der Privatwirtschaft wird signalisiert, Kopftuchverbote seien in Ordnung? So ein Signal braucht die Privatwirtschaft gar nicht. Sie hat solche Signale längst bekommen. Laut Europäischem Gerichtshof sind Kopftuchverbote am Arbeitsplatz rechtens.
22.04.21
8:15
Joni sagt:
Vielleicht will man ja wirklich mit dem Betreten des Gebäudes einer staatlichen Institution und dem Ablegen des Kopftuchs eine Art von „Neutralität“ in Religionsfragen evozieren. Dasselbe sollte doch dann auch für alle anderen Religionen, Weltanschauungen, Ideologien usw. gelten. Wieso sitzen denn dann Nazis und Pädokriminelle, Frauenschläger, NSU-Unterstützer/Vertuscher, Nazipolizisten in Landtagen, Polizeistationen und anderen Bundesbehörden als auch im Bundestag? Die sind vielleicht echt deutsch oder deutschdeutsch oder saudeutsch, kartoffeldeutsch, wurstdeutsch, almandeutsch, schrebergartendeutsch, schweinenackensteakdeutsch oder was auch immer. Jedenfalls sind die doch eher eine Gefahr für unsere Verfassung als die Kopftuchträgerin. Wählt die CDU/CSU Nicht! Wählt auch die SPD Nicht! Wählt auch die FDP Nicht! ABER GEHHHHHT W Ä H L E N!!! Sonst kommt dieses Pack wieder an die Macht
22.04.21
12:08
Johannes Disch sagt:
@Joni (22.04.2021, 12:08) In dem Bericht wird der Eindruck erweckt, es gehe um ein Kopftuchverbot. Dem ist nicht so.. Es geht bei dem Gesetz nicht um Religionsfragen. Es geht um das äußere Erscheinungsbild von Beamten/innen. Dieses muss dem Neutralitätsgebot des Staates entsprechen. Das Gesetz betrifft auch andere Berufsgruppen. So ist es beispielsweise Polizisten untersagt, Tätowierungen an auffällig sichtbaren Körperstellen zu tragen. Von Soldaten kann man einen kurzen Haarschnitt verlangen. Das alles ist verfassungsgemäß, wie Karlsruhe bereits festgestellt hat. Sicher stellt das für Musliminnen eine Einschränkung der Religionsfreiheit dar. Aber diese ist im Rahmen einer sogenannten "Rechtsgüterabwägung" zulässig, wie mehrere Gerichte (Bundesverfassungsgericht, EuGH) in der Vergangenheit bereits häufiger unmißverständlich festgestellt haben. Es handelt sich hier also weder um Diskriminierung, noch um Rassismus. Es gibt eben Dresscodes für gewisse Berufe und gewisse Bereiche. Man kann sich als Angestellter einer Bank auch nicht im Jogginganzug hinter den Schalter stellen und sich dabei auf das Grundrecht der Entfaltung der Persönlichkeit berufen.
23.04.21
11:07
Johannes Disch sagt:
Aha, ein Kopftuchverbot wäre frauenfeindlich? Das Kopftuch zu gestatten wäre im Umkehrschluss also frauenfreundlich? Hier werden die Dinge auf den Kopf gestellt. Das Kopftuch ist ein frauenfeindlichers Symbol. Es tradiert ein patriarchales und segregierendes Geschlechterbild. Aber unabhängig davon: Es geht bei diesem Gesetz nicht um das Kopftuch. Es geht um das äußere Erscheinungsbild von Beamten. Und da kann der Staat nun mal gewisse Vorgaben machen. -- "Gesetzesentwurf zur Regelung des Erscheinungsbildes von Beamten und Beamtinnen sowie zur Änderung weiterer dienstlicher Vorschriften", so der Titel des Entwurfs. Es soll eine einheitliche gesetzliche Grundlage zum Erscheinungsbild von Beamten geschaffen werden. Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts von 2017. Da ging es um die Zulässigkeit bzw. Einschränkung von Tätowierungen.
26.04.21
12:30