AUSGANGSBESCHRÄNKUNGEN

Corona-Notbremse: Muslime bitten um Zurückhaltung

Ab Samstag greift die bundesweite Corona-Notbremse. Islamische Religionsgemeinschaften haben zu besonderer Zurückhaltung aufgerufen, auch wenn Gottesdienste von der Notbremse nicht betroffen sind.

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04
2021
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Corona Ramadan Moscheene
Symbolbild: Moschee in Corona-Zeiten

Die Menschen in weiten Teilen Deutschlands dürfen ab diesem Samstag in den Nachtstunden nur noch mit triftigem Grund vor die Tür gehen. Denn ab diesem Tag greift die bundesweite Corona-Notbremse mit Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen. In 325 von 401 Landkreisen und kreisfreien Städten sind die Voraussetzungen derzeit erfüllt, dort lag die Sieben-Tage-Inzidenz drei Tage am Stück über 100.

Auch wenn religiöse Versammlungen wie Gottesdienste von der Notbremse nicht betroffen sind, haben Islamische Religionsgemeinschaften ihre Gemeindemitglieder zu besonderer Zurückhaltung aufgerufen. Mit Blick auf das abendliche Tarâwîh-Gebet gab die Islamische Gemeinschaft Millî Görüş (IGMG) bekannt, dass jede Moscheegemeinde unter Achtung der Corona-Maßnahmen in ihrer Region für sich entscheiden soll, ob und wie das Gebet stattfinden werde.

Dabei sollten die Hygienemaßnahmen weiterhin berücksichtigt werden. „Trotz der nächtlichen Ausgangssperre werden unsere Moscheen weiterhin zugänglich bleiben.“, heißt es in einer Erklärung. Personen, die die Moschee während der Ausgangssperre besuchen möchten, werden eine von der Moscheeverwaltung erstellte Bescheinigung erhalten und diese dann vorzeigen können.

DITIB will Moscheen bei Ausgangssperren schließen

Die Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion (DITIB) hatte letzte Woche verkündet, dass sie ihre Gemeinden angewiesen habe, im Falle einer Ausgangssperre die Tarawîh-Gebete in den Moscheen auszusetzen.

Eine DITIB-Sprecherin wies am Freitag darauf hin, dass die Zentralmoschee in Köln schon seit einer Woche von einer nächtlichen Ausgangsbeschränkung betroffen sei. Die Domstadt hatte diese am 16. April für 21.00 bis 05.00 Uhr verhängt. Nacht- oder Morgengebete seien dort nicht möglich. Der Fastenmonat hatte in diesem Jahr am 13. April begonnen. Gläubige nehmen von der Morgendämmerung bis zum Sonnenuntergang keine Nahrung und Getränke zu sich.

ZMD: Von Ausnahmeregelungen keinen Gebrauch machen

Auch der Zentralrat der Muslime (ZMD) bat am Freitag in einem Rundbrief seine Gemeinden dazu auf die Moscheen geschlossen zu halten. Das geänderte Bundesinfektionsschutzgesetz lasse zwar bei Zusammenkünften zur Religionsausübung gewisse Spielräume, schrieb der ZMD-Vorsitzende Aiman Mazyek, doch sollten die Gemeinden von der Ausnahmeregelungen keinen Gebrauch machen. (dpa, iQ)