Oberverwaltungsgerichts Lüneburg

„Reichsbürger-Bezug: Erstmals Polizistin in Niedersachsen entlassen

Für das Teilen von Thesen sogenannter Reichsbürger verliert erstmals in Niedersachsen eine Polizistin ihren Job.

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04
2021
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Polizei, Rechtsextremismus
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Für das Teilen von Thesen sogenannter Reichsbürger verliert erstmals in Niedersachsen eine Polizistin ihren Job. Der Senat für Disziplinarrecht habe im April zum ersten Mal entschieden, dass die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis als härtestes Mittel gerechtfertigt sei, sagte ein Sprecher des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg (OVG) am Montag.
(Az.:3 LD 1/20) Die Polizeidirektion Braunschweig bestätigte, dass die Frau mit Rechtskraft des OVG-Urteils aus dem Polizeidienst entlassen wird.

Zunächst hatte der NDR über die Konsequenzen des gravierenden Dienstvergehens berichtet. Demnach fiel die Frau auf, weil sie als Bürgerin des „Königreichs Preußen“ einen Staatsangehörigkeitsausweis beantragt hatte. Zudem stellte sie bei einem zivilrechtlichen Prozess die Legitimität der Gerichtsbarkeit infrage und erkannte den Ausweis einer Richterin nicht an – jeweils ein Verhalten, das zu den Thesen von „Reichsbürgern“ passt, wie der Gerichtssprecher sagte.

Steinmeier ruft zum Engagement gegen Rassismus auf

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hatte im vergangenen Jahr bereits zum konsequenten Vorgehen gegen Rechtsextremismus in der Polizei aufgerufen. „Feinde der Freiheit und der Demokratie dürfen in der Polizei nicht geduldet werden. Es muss jede Anstrengung unternommen werden, rechtsextreme Netzwerke zu enttarnen, wo es sie gibt“, sagte Steinmeier mit Blick auf rechtsextreme Verdachtsfälle bei der Polizei in Nordrhein-Westfalen. „Der Rechtsextremismus hat tiefe Wurzeln in unserer Gesellschaft“. Er vertraue der Polizei und wisse, was die Beamten leisteten. Sie verdienten Vertrauen. „Die Polizeiführungen und die politisch Verantwortlichen dürfen kein Klima dulden, in dem sie entstehen und von anderen gedeckt werden können“.

Steinmeier warf die Frage nach möglichen sich wiederholenden Defiziten bei der Verfolgung rechtsextremistischer Taten auf. „Sind rechtsextreme Netzwerke in der Strafverfolgung zu selten wahr- und noch seltener ernstgenommen worden?“, fragte Steinmeier. „Die Geschichte rechtsextremer Taten lasse zwei Antworten zu. „Entweder hat sich die Erkenntnis, dass auch diese Attentäter ein Umfeld haben, in Netzwerke eingebunden sind oder sich von ihnen inspirieren lassen, erst spät – zu spät – durchgesetzt. Oder, zweite Alternative: Diese Erkenntnis wurde bewusst missachtet.“ (dpa/iQ)