Vor drei Jahren endete vor dem OLG München das NSU-Verfahren. Nun beginnt dort wieder ein Prozess gegen eine Rechtsextremistin – und der Ort des Geschehens ist möglicherweise nicht die einzige Verbindung zur berüchtigten Terrorzelle.
Sie soll Kommunalpolitiker und eine Moscheegemeinde ausgespäht und Todesdrohungen verschickt haben: Am Donnerstag (29. April) beginnt am Oberlandesgericht (OLG) München der Prozess gegen eine mutmaßliche Rechtsextremistin aus Franken. Die Frau soll einen Brandanschlag auf Amtsträger oder Muslime vorbereitet haben und ist wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat angeklagt.
Den Ermittlern zufolge verschickte sie „Grußkarten“ mit zum Teil echter Munition. Eine Gutscheinkarte mit einem Schweinchen vorne drauf war an die türkisch-islamische Gemeinde in Röthenbach adressiert. „Ihr werdet niemals sicher sein“, stand – wohl mit Hilfe einer Schablone geschrieben – darauf. Zur Untermauerung der Drohung war eine scharfe Patrone beigelegt.
Die Karten habe sie „getragen von ihrer staats- und fremdenfeindlichen Haltung“ geschrieben, heißt es in einem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe von Ende März, mit dem das Gericht verfügte, dass die Frau in Untersuchungshaft bleiben muss. Sie sei dringend tatverdächtig, hieß es darin.
Einem bayerischen Landrat soll sie eine Karte mit einem Drohszenario geschickt habe, das an die Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke erinnert: Auf einer Beileidskarte, die an die Privatadresse des Landrats ging, hieß es laut Ermittlern: „Juden- und Ausländerfreund – erschossen auf der Terrasse“ und „Wir kriegen euch alle!“
Außerdem – so der Vorwurf – informierte sie sich im Internet über den Bau von Bomben und beschaffte sich für den Bau von Brandsätzen benötigte Materialien, darunter Benzin, Kartuschen mit einem Gasgemisch aus Propan und Butan sowie Feuerwerkskörper und Zündschnüre.
Die damals 54 Jahre alte Frau war im September 2020 festgenommen worden und sitzt seither in Untersuchungshaft. Erst am 31. März hatte der Bundesgerichtshof (BGH) einen Antrag auf Haftentlassung abgelehnt.
Die Angeklagte soll nach Informationen des „Spiegels“ und der Deutschen Presse-Agentur Kontakt zu zwei verurteilten Helfern der Terrorzelle NSU gehabt haben. Sie soll in der sogenannten Gefangenenhilfe aktiv gewesen sein, bei der rechtsextreme Gesinnungsgenossen im Gefängnis betreut werden.
Dabei habe sie auch Kontakt zu den verurteilten NSU-Unterstützern Ralf Wohlleben und André E. Kontakt gehalten, als diese in Haft saßen, berichtete der „Spiegel“ unter Berufung auf Ermittler. Zudem soll sich die Frau bei der neonazistischen Partei „Der III. Weg“ engagiert haben.
Der Prozess gegen sie soll nun am OLG München beginnen, vor dem jahrelang auch der NSU-Prozess lief. Es sind 21 Verhandlungstage angesetzt. Im August könnte demnach das Urteil fallen. (dpa/iQ)