Rechtsextremismus

Bundesanwaltschaft geht gegen mutmaßliche Rechtsterroristen vor

Mutmaßliche Rechtsterroristen sollen sich in Chats über Anschläge ausgetauscht haben. Die Bundesanwaltschaft geht dagegen vor. 

06
05
2021
Bundesanwaltschaft
Symbolbild: Polizei © Shutterstock bearbeitet by IslamiQ.

Wegen Terrorverdachts hat die Bundesanwaltschaft am Donnerstag die Wohnungen von vier Menschen aus Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen und Thüringen durchsuchen lassen. Die Verdächtigen sollen sich in Chats über rechtsextremistische Anschläge ausgetauscht haben, sagte ein Sprecher der Behörde. Zuerst hatte „Der Spiegel“ online darüber berichtet.

Die Bundesanwaltschaft habe die drei Männer und eine Frau schon länger auf dem Schirm, sagte der Sprecher. Die Gruppe nenne sich „Der harte Kern“. Bei den Durchsuchungen sei niemand festgenommen worden, sagte der Sprecher. Wie das Verfahren weitergehe, hänge davon ab, was bei den Ermittlungen herauskomme. Es könnte auch eingestellt werden.

Nach „Spiegel“-Informationen sollen die Verdächtigen seit September 2019 der Gruppierung angehört haben. Sie soll sich vor eineinhalb Jahren einmal in Heilbronn getroffen haben.

Rekord rechter Straftaten

Wie aus der Statistik des Bundeskriminalamtes (BKA) für 2020 hervorgeht, stieg die Zahl politisch motivierter Straftaten gegenüber dem Vorjahr um 8,54 Prozent auf 44 692 Straftaten an. Mehr als die Hälfte dieser Straftaten ging demnach auf das Konto von Rechten. Mit 23 604 rechts motivierten Straftaten wurde ein Höchstwert erreicht seit dem Beginn der Erfassung im Jahr 2001. Das sei „beunruhigend, weil sich damit ein Trend der vergangenen Jahre verfestigt“, sagte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) am Dienstag in Berlin.

„Der traurige Rekord rechter Straftaten kommt nicht überraschend“, sagte Timo Reinfrank, Geschäftsführer der Amadeu Antonio Stiftung, die Initiativen gegen Rechtsextremismus unterstützt. Seit Jahren befeuerten Rechtsradikale in den Parlamenten und auf der Straße eine Rhetorik des Hasses, „die sich immer mehr in Gewalt entlädt“. Angehörige von Minderheiten spürten diese wachsende Aggression schon lange. (dpa, iQ)

Leserkommentare

Vera Praunheim sagt:
Die Bundesanwaltschaft ist nicht nur bei Rechtsextremismus aktiv. Sie geht auch gegen Islamextremismus & Terrorismus entschieden vor. Das sollten alle auch unbedingt auf dem Schirm haben und genügend zu würdigen wissen. Im Mordprozess um den tödlichen Messerangriff durch den Syrer Abdullah A. auf zwei Männer in Dresden forderte gestern die Bundesanwaltschaft eine lebenslange Freiheitsstrafe für den Angeklagten wegen Mordes, versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung. Der Staatsanwalt plädierte am Oberlandesgericht (OLG) Dresden auch dafür, die besondere Schwere der Schuld festzustellen und den Vorbehalt einer Sicherungsverwahrung anzuordnen. Es sei zweifelsfrei erwiesen, daß der Täter am 4.10.2020 die von ihm als homosexuell identifizierten Männer aus "radikal-islamistischer" Gesinnung und homophober Einstellung heraus hinterrücks niederstach und einen heimtückisch niedermeuchelte, den anderen lebensgefährlich verletzte. Die zwei Opfer waren arg- und wehrlos, die Tat heimtückisch und kaltblütig mit verachtenswerten Beweggründen - angesiedelt in religiösen Überzeugungen und Glaubensinhalten. "Es war nicht nur ein Angriff auf zwei Menschen, sondern auf uns alle", auf die Freiheit und demokratische Gesellschaft, sagte der Staatsanwalt Croissant. Am 21.05.2021 könnte das Urteil gegen den erheblich vorbestraften Angeklagten mit seinen tief verwurzelten "islamistisch-dschihadistischen" Überzeugungen fallen. Lt. Staatsanwaltschaft bestimmt sein religiöses Weltbild nach wie vor sein Leben. Er sei eine große Gefahr mit Bereitschaft für weitere Gewalttaten bis zur Tötung von Menschen bei entsprechender Möglichkeit. 2018 wurde er unter anderem wegen Mitgliederwerbung und Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland verurteilt und gilt als islamistischer Gefährder. Der jetzt 21-jährige Angeklagte ist ein Beispiel dafür, wozu religiöser Extremismus und menschenfeindlich-pervertierte Glaubensinhalte führen und verführen können.
07.05.21
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