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Offener Brief

KRM ruft für „Nein“ zum Kopftuchverbot auf

Der KRM ruft in einem offenen Brief die Mitglieder des Bundesrates auf, sich bei einer geplanten Abstimmung gegen ein Kopftuchverbot zu stellen. 

06
05
2021
Justiz und Kopftuchverbot
Symbolbild: Justiz © shutterstock, bearbeitet by iQ.

In einem offenen Brief an die Mitglieder des Bundesrates ruft der Koordinationsrat der Muslime (KRM) dazu auf, Verbote von religiösen Kleidungsstücken abzuweisen. „Wir rufen Sie daher eindringlich auf, dieses Gesetz in seiner jetzigen Form abzulehnen“, zeigt sich der KRM in einer Mitteilung gegenüber die Mitglieder des Bundesrates. Hintergrund ist eine Abstimmung am Freitag über das „Gesetz zur Regelung des Erscheinungsbilds von Beamtinnen und Beamten sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften“.

Die Novellierung stelle das Tragen von Kopftuch, Kippa oder eines Kreuzes unter Vorbehalt. Werden diese aus religiösen oder weltanschaulichen Gründen getragen, soll eine Untersagung möglich sein, wenn das äußere Erscheinungsbild das Vertrauen in die neutrale Amtsführung der Beamtin oder des Beamten zu beeinträchtigt.

„Das Gesetz greift massiv in das Grundrecht der Religionsfreiheit ein geht weit über die vom Bundesverfassungsgericht gezogenen Grenzen hinaus“, so Erol Pürlü, Sprecher des KRM. Mit der Verordnung werde nun nicht mehr das Verhalten einer Person, sondern ihre Bekleidung abgestellt. Demnach werden Kopftuchtragenden Frauen generell Vertrauen abgesprochen.

Kopftuchverbot: Tiefgreifender Eingriff in die Religionsfreiheit

„Ein derart tiefgreifender Eingriff in die Religionsfreiheit mit weitrechenden Folgen für die Betroffenen wurde zudem nicht mit der Öffentlichkeit kommuniziert, die Stimmen der Betroffenen nicht gehört. Es gehört zu demokratischen Gepflogenheiten, insbesondere auch ihnen einen Raum und Zeit zu geben, sich hierzu in ausreichendem Maße zu äußern. Dass ihre Perspektive außer Acht gelassen wurde, enttäuscht umso mehr“, so Pürlü weiter.

Ein Kopftuchverbot würde in der Praxis nicht nur die weitere Benachteiligung muslimischer Frauen mit sich bringen, sondern auch die Bemühungen konterkarieren, die Vielfalt der Bevölkerung in der Beamtenschaft wieder zu spiegeln. Der kürzlich vorgestellten StudieMuslimisches Leben in Deutschland“ zufolge gebe jede Dritte Muslimin, die kein Kopftuch trägt an, dies unter anderem aufgrund der Befürchtung von Nachteilen nicht zu tun. „Wir teilen vollumfänglich die Meinung der Studienverfasserinnen: Dies ’sollte vor dem Hintergrund der freien Religionsausübung in Deutschland zum Nachdenken anregen'“, äußert sich Pürlü abschließend.

Leserkommentare

Johannes Disch sagt:
-- Bundesrat - KRM: 1:0 Das Gesetz hat auch problemlos den Bundesrat passiert. Es geht bei dem Gesetz auch nicht um ein Kopftuchverbot, wie "islamiq" in diversen Artikeln immer wieder suggeriert. Es geht um das äußere Erscheinungsbild von Beamten, das die staatliche Neutralität uneingeschränkt und unzweifelhaft gewährleisten muss.
08.05.21
14:35