Beamtengesetz

Bundesrat stimmt für Kopftuchverbot von Beamtinnen

Der Bundesrat hat das für das neue Beamtengesetz gestimmt. Muslime kritisierten das neue Gesetz, da es ein flächendeckendes Kopftuchverbot für Beamtinnen mit sich bringen könnte.

07
05
2021
Bundesrat Kopftuchverbot
Symbolbild: Bundesrat @ shutterstock, bearbeitet by iQ

Der Bundesrat hat den Gesetzesentwurf zum „Erscheinungsbild von Beamtinnen und Beamten“, mehrheitlich verabschiedet. Ohne Debatte. Danach sollen religiös oder weltanschaulich konnotierte Merkmale eines Erscheinungsbilds dann eingeschränkt oder untersagt werden, „wenn sie objektiv geeignet sind, das Vertrauen in die neutrale Amtsführung der Beamtin oder des Beamten zu beeinträchtigen“.

Der Vorsitzende des Islamrats, Burhan Kesici, zeigt sich nach der Abstimmung enttäuscht. „Das Abstimmungsergebnis im Bundesrat ist eine bittere Enttäuschung für alle Musliminnen und jene, die sich für die Anerkennung der Vielfalt einsetzen“, erklärt er auf Twitter. Die Möglichkeiten seien nicht ausgeschöpft. „Wir werden uns weiter für die Rechte der Musliminnen einsetzen“, so Kesici abschließend.

Auch der DITIB-Generalsekretär Abdurrahman Atasoy hat die Entscheidung mit Bedauern zur Kenntnis genommen. Man hätte sich erhofft, dass die Sorgen von Minderheiten eine Mehrheit finden könnte. „Wir appelieren an die Landesregierungen, das einzig richtige zu tun, und keine Diskriminierung von Beamtinnen mit Kopftuch zuzulassen“, erklärt Atasoy.

Muslime appellierten an Politik

Der Koordinationsrat der Muslime (KRM) befürchtet durch das geplante Gesetz ein Kopftuchverbot durch die Hintertür. Mit den neuen Regelungen könnte Beamtinnen verboten werden, ein Kopftuch zu tragen. Aus diesem Grund hatte der KRM die Mitglieder des Bundesrats dazu aufgefordert, dem Gesetz zum Erscheinungsbild von Beamten nicht zuzustimmen.

„Das Gesetz greift massiv in das Grundrecht der Religionsfreiheit ein geht weit über die vom Bundesverfassungsgericht gezogenen Grenzen hinaus“, so Erol Pürlü, Sprecher des KRM. Mit der Verordnung werde nun nicht mehr das Verhalten einer Person, sondern ihre Bekleidung abgestellt.

Auch im Netz richtete sich zunehmend Widerstand gegen das Gesetz. Zwei Online-Petitionen haben binnen weniger Tage weit mehr als 160.000 Unterzeichner gefunden.

Kopftuchverbot: Union weist Kritik zurück

Aus Sicht der Union sind solche Bedenken unbegründet. „An der Rechtslage in Sachen Kopftuchverbot ändert sich dadurch nichts“, sagte der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Mathias Middelberg (CDU).

Eine Einschränkung oder Untersagung von Merkmalen des Erscheinungsbilds, die einen religiösen Hintergrund haben, sei wie bisher nur bei Beachtung der strengen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts möglich, so Middelberg. Dem Gesetz zufolge ist so etwas nur der Fall, wenn diese Merkmale „objektiv geeignet sind, das Vertrauen in die neutrale Amtsführung zu beeinträchtigen“. (dpa, iQ)

Leserkommentare

Dilaver Çelik sagt:
"Dem Gesetz zufolge ist so etwas nur der Fall, wenn diese Merkmale „objektiv geeignet sind, das Vertrauen in die neutrale Amtsführung zu beeinträchtigen“." Das ist eine anmaßende und inakzeptable Unterstellung, Frauen mit Kopftuch seien keine vertrauenswürdigen Amtsträgerinnen. Mit solchen" Verboten" wird Misstrauen erst recht gefördert und zementiert statt beseitigt. Misstrauen gegenüber einer Amtsträgerin mit Kopftuch zeugt von geringem Selbstwertgefühl sowie mangelndem Selbstbewusstsein und ist damit ein Ausdruck von starker Selbstunsicherheit. Mehr nicht. Ich als Muslim würde einer Amtsträgerin mit Kopftuch eher vertrauen schenken. Vertrauenswürdigkeit ist ein wichtiges Gebot im Islam. Und dies wird einer Muslima, welche penibel darauf achtet, abgesprochen. Und genau das ist es, was ungeheuerlich anmaßend ist. Da haben alte Herren, die schon alt und grau sind, sich in ihren Villen und Einfamilienhäusern gut gehen lassen und in ihrem Leben kaum Kontakte zu Muslimen hatten und haben, ein diskriminierendes Gesetz beschlossen. Bis dieses Gesetz von deren Enkelkindern wieder abgeschafft wird, wird mindestens eine Generation vergehen, wohingegen andere Länder wie Großbritannien kein Problem mit Amtsträgerinnen haben, welche ein Kopftuch tragen. Für Deutschland ist dieses "Verbot" ein jahrelanger Verlust von Humankapital. Armes Deutschland.
07.05.21
16:08
Johannes Disch sagt:
-- Bundesrat - Islamische Verbände: Spielstand: 1:0 Er hat übrigens nicht für ein Kopftuchverbot gestimmt, wie es der Artikel schon in seiner manipulativen Headline zu suggerieren sucht. Er hat für eine Neufassung des Beamtengesetzes gestimmt, das das äußere Erscheinungsbild von Beamten zum Inhalt hat. Das kann -- nicht muss-- im konkreten Einzelfall unter Umständen auch ein Kopftuchverbot enthalten.
07.05.21
19:40
Davut Şenel sagt:
Sie sagen Demokratie und Freiheiten, und Sie schränken auch das natürlichste Recht des Menschen ein. Eines Tages wirst du Demokratie brauchen. 28.Ramadan.1442 08.05.2021 Samstag
08.05.21
1:01
Fakhri sagt:
Egal was jetzt noch passieren wird. Die Union und die GroKo aus CDU und SPD dürfen nicht wieder in die Regierung. Dafür müssten auch Wahlberechtigte, ja auch Linke, Muslime, Menschenfreunde und Demokratiefreunde zur Wahl gehen, die dies noch verhindern könnten. Sonst sehe ich schwarz für die Vielfalt in Deutschland. Es wäre übrigens an der Zeit, dass die Islamiq-Redaktion die Menschen für den Gang zur Wahl mobilisiert. Tut uns bitte den Gefallen und rüttelt die Leute wach. . . . . . Auch die Islamischen Verbände sind hier gefragt, sonst sehen sie alle wieder traurig aus der Röhre hinaus. Wir leben nunmal in einer Demokratie und können nur auf politischer Ebene durch Mitbestimmung bei solchen prekären Fragen unsere Rechte schützen. Unter der GroKo wird dies nicht mehr möglich sein.
09.05.21
13:33
خليل خماسي sagt:
Man versucht mittlerweile alles um Muslimas das leben in Deutschland unmöglich zu machen, unabhägig davon welche Namen für die Gesetze gegeben werden. Jeder der nur ein Hauch von Glaubensfreiheit hat oder gegen Diskriminierung ist sollte solche Entscheidungen ablehnen. Wir sehen im Moment verstärkt nicht nur Islam Hass, sondern jeden der diese Konfession ausübt und das ist sehr gefährlich wenn mann bedenkt, dass der 2 Weltkrieg noch nicht vergessen ist.
10.05.21
2:11
Johannes Disch sagt:
@10.06.21, 2:11 Da wir auf einer deutschen Seite sind ist mehr als unhöflich, einen arabischen Schriftzug als Namen zu verwenden. Die meisten "Bio-Deutschen" dürften den nicht lesen können. So, man versucht, Muslimen hier in Deutschland das Leben unmöglich zu machen?? Na, dann müssten Sie das Land verlassen. Es zwingt sie keiner, hier zu bleiben. Wenn sie es so unerträglich finden, wieso sind sie dann noch hier? Es ist die typische Opferhaltung, die hier eingenommen wird. Kaum erlaubt man Muslimen etwas nicht, dann schreien sie Diskriminierung, Rassismus, etc. In Wahrheit können Muslime hier bei uns ihren Glauben hier so frei leben wie sonst kaum wo auf der Welt. Ganz im Gegensatz zu Christen in islamischen Ländern. Die hätten tatsächlich Grund zu klagen. Das Kopftuch ist kein essentieller Bestandteil des Islam. Und kein Grundrecht-- mit Ausnahme von Art. 1 GG-- ist grenzenlos. Auch nicht das Grundrecht auf Religionsfreiheit. Der Arbeitgeber kann das Kopftuch unter gewissen Voraussetzungen untersagen. Das deckt sich mit dem GG und der Europäischen Menschenrechtskonvention. Entsprechende Urteile liegen längst zahlreich vor.
10.05.21
17:47
Harousch sagt:
Es ist schon sehr bezeichnend für die deutsche Politik und diejenigen, die laienhaft versucht sind, Vorhaben und Entscheidungen dicker weißer Männer, die leider oft genug auch noch korrupt und machtgeil sind sowie an Islamphobie leiden, zu legitimieren. Sie sprechen über das „Andere“ und sehen sich in der Lage über die Belange von Muslime entscheiden zu können. Das ist so, wie wenn sich Weiße darüber unterhalten, ob sie jemanden mit Zigeuner oder Nigger bezeichnen dürften oder nicht. Für mich seid ihr immer noch Nazis. Egal ob mit oder ohne Schlips. Egal ob während des zweiten Weltkriegs oder heute. Scheiße stinkt immer…
10.05.21
20:29
grege sagt:
Auch hier greift mal wieder mein Standardspruch, dass die Nichtgewährung von Sonderrechten mit Diskriminierung verwechselt wird. Auch Nichtmuslime müssen Ihre Außenerscheinung unter Umständen anpassen. Wenn diesen oder Muslimen die Auslebung der eigenen Individualität so wichtig erscheint, sollen sich diese Personen einen Arbeitgeber außerhalb des Berufsbeamtentums suchen. Falls Muslimen das Leben hier in Deutschland unmöglich gemacht wird, frage ich mich, warum hundertausende Muslime freiwilig in dieses Land eigewandert sind und sich in einem muslimisch geprägten Land niedergelassen haben. Die rassistischen Kommentare meiner Vorredner mit Ausnahme von Herrn Disch entbehren daher jeglicher Grundlage
10.05.21
22:02
M.M. sagt:
In dem Gestzt geht es um das äußere Erscheinungsbild von Beamten. Das ist kein Kopftuchverbot. Beamte sind keine Privatpersonen. Ihnen sind noch viele weitere Dinge nicht erlaubt die sich z.B. zur Loyalitätspflicht zum Staat ergeben. Ein Mensch, der seine Religion über den Staat stellt schwört schon bei der Vereidigung einen Meineid. So jemand ist einfach nicht geeignet Beamter zu werden und schon gar nicht in Positionen mit hoheitlichen Aufgaben.
16.05.21
17:48
MüllerD sagt:
Sorry dass ich frage, aber hat sich irgendjemand mal die Mühe gemacht, die Gesetzesbegründung der Drucksache 19/26839 zu lesen? Ich versuche immer noch, ein (pauschales) Kopftuchverbot oder eine latente Diskriminierung aus dem Gesetzestext herauszulesen - es gelingt mir einfach nicht. Fakt ist, Beamte und Beamtinnen repräsentieren den Staat gegenüber den Bürgern, unabhängig von deren Nationalität, Hautfarbe, Glauben, sexueller Identität und, und, und. Und um dieser Aufgabe gerecht zu werden wird auch von Beamtinnen das höchste Maß an religiöser und weltanschaulicher Neutralität eingefordert. Damit stellt sich natürlich die Frage des Kopftuchs. Worum handelt es sich dabei? Um ein modisches Accessoire oder um ein Symbol der Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft? Es obliegt den jeweiligen Dienstherren(damen,-)) Bekleidungsvorschriften zu erlassen. Flapsig ausgedrückt: "Bikini (als modisches Accessoire) auf dem Richterstuhl ist verboten!". Ob dies auch für ein Kopftuch gilt und vor allem wo und wann, müssen die Dienststellen entscheiden. Beim Kopftuch als religiöses Symbol ist es relativ einfach - es ist verboten! Ob religiöses Symbol (egal welches), AfD-Parteiabzeichen, Regenbogenfahne, Gesichtstätowierung oder ähnliche Zurschaustellung der privaten Identität oder Meinung im Dienst - es widerspricht der gebotenen Neutralität von Saatsbediensteten.
17.05.21
15:01
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