Der Bundesrat hat das für das neue Beamtengesetz gestimmt. Muslime kritisierten das neue Gesetz, da es ein flächendeckendes Kopftuchverbot für Beamtinnen mit sich bringen könnte.
Der Bundesrat hat den Gesetzesentwurf zum „Erscheinungsbild von Beamtinnen und Beamten“, mehrheitlich verabschiedet. Ohne Debatte. Danach sollen religiös oder weltanschaulich konnotierte Merkmale eines Erscheinungsbilds dann eingeschränkt oder untersagt werden, „wenn sie objektiv geeignet sind, das Vertrauen in die neutrale Amtsführung der Beamtin oder des Beamten zu beeinträchtigen“.
Der Vorsitzende des Islamrats, Burhan Kesici, zeigt sich nach der Abstimmung enttäuscht. „Das Abstimmungsergebnis im Bundesrat ist eine bittere Enttäuschung für alle Musliminnen und jene, die sich für die Anerkennung der Vielfalt einsetzen“, erklärt er auf Twitter. Die Möglichkeiten seien nicht ausgeschöpft. „Wir werden uns weiter für die Rechte der Musliminnen einsetzen“, so Kesici abschließend.
Auch der DITIB-Generalsekretär Abdurrahman Atasoy hat die Entscheidung mit Bedauern zur Kenntnis genommen. Man hätte sich erhofft, dass die Sorgen von Minderheiten eine Mehrheit finden könnte. „Wir appelieren an die Landesregierungen, das einzig richtige zu tun, und keine Diskriminierung von Beamtinnen mit Kopftuch zuzulassen“, erklärt Atasoy.
Der Koordinationsrat der Muslime (KRM) befürchtet durch das geplante Gesetz ein Kopftuchverbot durch die Hintertür. Mit den neuen Regelungen könnte Beamtinnen verboten werden, ein Kopftuch zu tragen. Aus diesem Grund hatte der KRM die Mitglieder des Bundesrats dazu aufgefordert, dem Gesetz zum Erscheinungsbild von Beamten nicht zuzustimmen.
„Das Gesetz greift massiv in das Grundrecht der Religionsfreiheit ein geht weit über die vom Bundesverfassungsgericht gezogenen Grenzen hinaus“, so Erol Pürlü, Sprecher des KRM. Mit der Verordnung werde nun nicht mehr das Verhalten einer Person, sondern ihre Bekleidung abgestellt.
Auch im Netz richtete sich zunehmend Widerstand gegen das Gesetz. Zwei Online-Petitionen haben binnen weniger Tage weit mehr als 160.000 Unterzeichner gefunden.
Aus Sicht der Union sind solche Bedenken unbegründet. „An der Rechtslage in Sachen Kopftuchverbot ändert sich dadurch nichts“, sagte der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Mathias Middelberg (CDU).
Eine Einschränkung oder Untersagung von Merkmalen des Erscheinungsbilds, die einen religiösen Hintergrund haben, sei wie bisher nur bei Beachtung der strengen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts möglich, so Middelberg. Dem Gesetz zufolge ist so etwas nur der Fall, wenn diese Merkmale „objektiv geeignet sind, das Vertrauen in die neutrale Amtsführung zu beeinträchtigen“. (dpa, iQ)