Zudem gebe es gravierende Eingriffe in das Grundrecht auf Religionsfreiheit und in die inneren Angelegenheiten der IGGÖ. „Die Bundesregierung jedoch scheint diesen kritischen Stellungnahmen trotz der ausgewiesenen Expertise ihrer Verfasser keine Beachtung schenken zu wollen.“, heißt es in der Pressemitteilung der IGGÖ.
„Verschärfungen stigmatisieren Muslime“
„Die angedachten Verschärfungen im Islamgesetz stigmatisieren und kriminalisieren pauschal alle in Österreich lebenden Musliminnen und Muslime. Sie zielen aus Sicht der IGGÖ zweifelsfrei auf eine Kontrolle der gesamten muslimischen Community in Österreich ab. Der Gesetzesentwurf wird von uns daher auch weiterhin explizit als diskriminierend abgelehnt“, so IGGÖ-Präsident Ümit Vural fest.
Sollte das Islamgesetz nun tatsächlich in der vorliegenden Form verabschiedet werden, halte Vural rechtliche Schritte für nicht ausgeschlossen. „Mir wäre es wirklich lieber, wenn nicht jede, unsere Glaubensgemeinschaft betreffende Regierungsentscheidung zuletzt vor Gericht geklärt werden müsste. Ich gebe die Hoffnung nicht auf, dass die politischen Verantwortungsträger doch einsehen, dass eine konstruktive Zusammenarbeit mit der IGGÖ für alle Beteiligten zielführender wäre und auf lange Frist – gerade was den Kampf gegen den Extremismus betrifft – unerlässlich ist.“
Bischöfe kritisieren Gesetzesentwurf
Auch die Österreichischen Bischöfe kritisieren das neue Gesetzesentwurf. Zu den Aufgaben des Verfassungsschutzes gehört laut der vorliegenden Novelle der Schutz verfassungsmäßiger Einrichtungen auch vor „terroristisch, ideologisch oder religiös motivierter Kriminalität“. Täter, die sich missbräuchlich auf eine Religion beriefen, seien ohnehin „stets ideologisch motiviert“, hält die Bischofskonferenz laut der Presseagentur Kathpress in ihrer Stellungnahme zum laufenden Begutachtungsverfahren fest.
Der betonte Verweis auf religiöse Gesinnung in einem Atemzug mit einer terroristischen Motivation „stigmatisiert religiöse Menschen und rückt die Religion als Ganzes in die Nähe des Terrorismus“, warnen die Bischöfe. So werde der Eindruck erweckt, „von religiösen Menschen gehe eine ähnlich große Gefahr für die Gesellschaft aus, wie von Terroristen“, heißt es in der von Generalsekretär Peter Schipka gezeichneten Stellungnahme. Werde an der Formulierung dennoch festgehalten, sollte in den erläuternden Bemerkungen zur Novelle zumindest klargestellt werden, „dass eine ‚religiöse Motivation‘ eines Täters immer auch dann vorliegt, wenn Straftaten aus antireligiösen Beweggründen begangen werden bzw. sich eine vom Täter geplante oder ausgeführte Straftat gegen eine Kirche oder Religionsgesellschaft richtet“.
Die geplante Gesetzesänderung steht in Zusammenhang mit dem Terroranschlag in Wien am 2. November, bei dem vier Personen von einem Terroristen getötet und 23 weitere teils schwer verletzt wurden. Der Täter wurde von der Polizei erschossen. Der Gesetzestext solle der Plenarsitzung des Nationalrates schon demnächst zur Abstimmung vorgelegt werden.