Das Deutsche Institut für Menschenrechte rät den anderen Parteien zur Abgrenzung von der AfD. Denn die stehe nicht auf dem Boden des Grundgesetzes, stellt die unabhängige nationale Institution in einem neuen Bericht fest.
Die AfD vertritt nach Einschätzung des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR) ein national-völkisches Menschenbild, das der im Grundgesetz verankerten Achtung der Würde des Menschen zuwiderläuft. Die AfD sei eine Partei, die „rassistische und rechtsextreme Positionen“ vertrete, heißt es in einer aktuellen Analyse des DIMR mit dem Titel „Nicht auf dem Boden des Grundgesetzes“.
Dort wird weiter ausgeführt, in der AfD seien „rassistische Positionierungen Bestandteil ihres Programms, ihrer Strategie sowie von Positionierungen durch Führungspersonen und Mandatsträger“ der Partei – „bis hin zu offen ausgesprochenen Drohungen, in denen sie der Gewalt zur Erreichung ihrer politischen Ziele das Wort reden“.
Das Institut ist Deutschlands unabhängige nationale Menschenrechtsinstitution. Es wird vom Bundestag finanziert. Ein Kuratorium legt die Richtlinien für die inhaltliche Arbeit des Instituts fest, das sich aus Vertretern von Zivilgesellschaft, Wissenschaft, Medien und Politik zusammensetzt.
Die nun verfasste Analyse richte sich an Akteure in der schulischen und außerschulischen Bildung, sowie an staatliche, politische und gesellschaftliche Akteure, teilte das DIMR mit. Sie diene dem Zweck, „sie darin zu unterstützen, rassistische und rechtsextreme Positionen zu erkennen“, erläuterte die Leitung des Instituts.
Rechtsextreme Positionen zeichneten sich aus „durch einen politischen Autoritarismus“, der auf eine Ablösung der freiheitlich demokratischen Grundordnung abziele, stellt der Autor der Publikation, Hendrik Cremer, fest. National-völkische Positionen zielten darauf ab, den Grundsatz der Gleichberechtigung aller zum Staatsvolk gehörenden Menschen zu durchbrechen.
So fokussiere die AfD in ihrem Grundsatzprogramm von 2016 „auf ein Bevölkerungsideal in Deutschland, das eine kulturelle Homogenität aufweist, die es gegen „importierte kulturelle Strömungen“ zu verteidigen gilt“. Im Unterschied zum Rassismus im frühen 20. Jahrhundert werde er heutzutage nicht allein biologistisch und unter Bezug auf physische Merkmale begründet, sondern vor allem unter Bezugnahme auf „die Kultur“ oder die Religionszugehörigkeit. Im Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2017 habe die Partei behauptet, die bloße Präsenz von Muslimen in Deutschland sei eine „große Gefahr“.
Dass die Partei Menschen nicht als Individuen anerkenne, sondern in Gruppen unterteile, die sie in einer bestimmten Hierarchie sehe, zeige auch das Programm der AfD für die nächste Bundestagswahl. Dort heißt es unter anderem: „Die gemeinschaftsstiftende Wirkung der deutschen Kultur ist Fundament unseres Grundgesetzes und kann nicht durch einen Verfassungspatriotismus ersetzt werden.“
Die AfD versuche bewusst, die „Grenzen des Sagbaren“ zu verschieben, sodass eine „Gewöhnung an ihre rassistischen, national-völkischen Positionen – auch im öffentlichen und politischen Raum – erfolgt“, heißt es in der Publikation des Instituts. Sie verunglimpfe Deutschland als „Quasi-Diktatur“, um sich selbst als rettende Kraft zu inszenieren.
Um die Grundlagen der Verfassungsordnung wirksam zu verteidigen, sollten sich Parteien, die auf dem Boden des Grundgesetzes stünden, von Parteien, die rassistische und rechtsextreme Positionen verträten, „abgrenzen und verhindern, dass diese direkt oder indirekt politische Gestaltungsspielräume erlangen“, stellte das DIMR fest.
Die Radikalisierung der AfD in den vergangenen Jahren lasse sich auch an der Position von Björn Höcke ablesen, heißt es in der Analyse. Dieser sei längst zu einer „zentralen Figur innerhalb der Gesamtpartei geworden“. Die Thüringer AfD unter ihrem Chef Höcke wird seit März vom Landesverfassungsschutz als gesichert extremistisch eingestuft. In Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Sachsen werden die jeweiligen Landesverbände vom Verfassungsschutz als rechtsextremistischer Verdachtsfall mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachtet. (dpa/iQ)