Die umstrittene Änderung des Islamgesetzes hat am Donnerstag den Verfassungsausschuss des Parlaments passiert. Der endgültige Beschluss obliegt dem Plenum des Nationalrates.
Der Verfassungsausschuss des Nationalrats hat mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, Grünen und NEOS eine Novelle zum Islamgesetz angenommen. Damit werden innerislamische Einrichtungen wie Moscheeeinreichtungen im Falle von Gesetzesverstößen künftig einfacher geschlossen. Zudem wolle die Regierung die Transparenz in Bezug auf die finanzielle Gebarung islamischer Religionsgesellschaften und Kultusgemeinden sowie hinsichtlich ihrer Organisationsstrukturen erhöhen.
Der Gesetzentwurf (850 d.B.) sieht unter anderem eine Verpflichtung der islamischen Religionsgesellschaften und der Kultusgemeinden vor, regelmäßig Rechnungsabschlüsse und Finanzunterlagen vorzulegen – auch für Unterstützungs- und Hilfsvereine. So solle leichter kontrolliert werden können, ob das im Islamgesetz verankerte Auslandsfinanzierungsverbot auch eingehalten wird. Dem Bundeskanzleramt müssen außerdem künftig sämtliche Einrichtungen der islamischen Religionsgesellschaften und Kultusgemeinden sowie deren Funktionsträger inklusive Gast-Imame bekanntgegeben werden. Derzeit sei nicht immer hinreichend klar, wer Teil einer islamischen Religionsgesellschaft oder eine davon unabhängige Rechtsperson ist, wird dieser Schritt begründet.
In Ausnahmefällen soll das Bundeskanzleramt die öffentlich-rechtliche Rechtspersönlichkeit von innerreligiösen Einrichtungen künftig direkt aufheben können. Ein Umweg über die Religionsgesellschaft mit der Aufforderung, beanstandete Missstände abzustellen, ist nicht mehr zwingend. Mitverhandelt mit der Regierungsvorlage wurde ein Entschließungsantrag der FPÖ (1681/A(E)), mit dem ein „Verbotsgesetz für den politischen Islam“ gefordert wird. Er wurde vertagt.
Im Zuge der Debatte betonte Corinna Schwarzenberger (ÖVP), dass Österreich mit der Beschlussfassung des Islamgesetzes 2015 Vorreiter gewesen sei. Es gebe aber Verbesserungspotential beim Vollzug, das Gesetz müsse praxistauglicher werden. In diesem Sinn sieht sie die Novelle als wichtigen Schritt zu einer effektiveren Durchsetzung der geltenden Bestimmungen. Auch ihr Fraktionskollege Wolfgang Gerstl wies auf Vollzugsprobleme hin. Den Grünen sei es wichtig gewesen, dass die vorgesehenen Präzisierungen „deutlich innerhalb des Grundrechtskatalogs der Verfassung liegen“, sagte Georg Bürstmayr. Daher habe man „mehrere Schleifen mit dem Verfassungsdienst eingezogen“ und auch Kontakt zur IGGÖ gesucht. Es werde nur an drei oder vier Schrauben gedreht, ohne wesentliche Änderungen, meinte er. Das Argument, wonach es zu einer Ungleichbehandlung von Religionen komme, wies er zurück: Aus historischen Gründen gebe es zwar im legistischen Bereich Unterschiede, das bedeute aber keine Ungleichbehandlung im verfassungsrechtlichen Sinn.
Nikolaus Scherak (NEOS) lobte ausdrücklich, dass kritischen Stellungnahmen im Begutachtungsverfahren Rechnung getragen wurde. Insgesamt seien die vorgesehenen Maßnahmen sinnvoll und zielgerichtet, meinte er. Schließlich sei es notwendig, im Falle bedenklicher Tendenzen rasch und effizient Maßnahmen setzen zu können. Kritisch äußerte sich Scherak hingegen zur Islam-Landkarte und zum FPÖ-Antrag. Abgelehnt wurde der Gesetzentwurf von der FPÖ. Harald Stefan und Susanne Fürst orten zwar in manchen Punkten Verbesserungen, ihrer Ansicht nach ist das Islamgesetz insgesamt aber „zahnlos“ und berücksichtige den Integrationsaspekt zu wenig. Sie plädierten etwa für eine Verpflichtung, bei der Seelsorge, bei Predigten und auch beim Unterricht in Privatschulen die deutsche Sprache zu verwenden. Zudem müsse stärker zwischen Glaubensgrundsätzen und Kultur unterschieden werden, mahnte Stefan. Nach wie vor Lücken orten Stefan und Fürst außerdem beim Verbot der Auslandsfinanzierung: So ist es Stefan zufolge ein Leichtes, dieses durch die Einrichtung einer österreichischen Stiftung zu umgehen.
Die zuständige Ministerin Susanne Raab sieht die Novelle zum Islamgesetz als eine „sinnvolle Weiterentwicklung“. So würden die Bestimmungen zum Auslandsfinanzierungsverbot nachgeschärft, um dieses besser kontrollieren zu können. Das Verbot habe in der Praxis gewirkt und etwa dazu geführt, dass nach dessen Einführung von der Türkei finanzierte Imame Österreich verlassen hätten, betonte sie. Künftig hätten die Behörden zudem mehr Werkzeuge in der Hand, um Moscheen rascher schließen zu können. Es sei auch wichtig zu wissen, wenn radikale Imame aus dem Ausland nach Österreich kommen und hier predigten, so Raab.
„Zu unserem Unverständnis hat die Änderung des Islamgesetzes heute den Verfassungsausschuss des Parlaments passiert. Der endgültige Beschluss obliegt dem Plenum des Nationalrates.“, so die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ). „Die Vermischung von sicherheitspolizeilichen Agenden und einem Religionsgesetz lässt nicht nur eine auffallende Ungleichbehandlung im Vergleich zu anderen staatlich anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften erkennen, sondern konterkariert grundsätzlich auch den Ursprungsgedanken des Islamgesetzes, die Beheimatung der Musliminnen und Muslime in Österreich sowie deren gesellschaftliche Akzeptanz zu fördern.“
Damit gebe es gravierende Eingriffe in das Grundrecht auf Religionsfreiheit und in die inneren Angelegenheiten der IGGÖ. „Die Bundesregierung jedoch scheint diesen kritischen Stellungnahmen trotz der ausgewiesenen Expertise ihrer Verfasser keine Beachtung schenken zu wollen.“, hieß es in einer Pressemitteilung der IGGÖ. Sollte das Islamgesetz nun tatsächlich in der vorliegenden Form verabschiedet werden, halte IGGÖ-Präsident Vural rechtliche Schritte für nicht ausgeschlossen.