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Osnabrück

Gefängnisseelsorge für Muslime soll professioneller werden

An der Universität Osnabrück wurde am Dienstag ein Forschungsprojekt zur Professionalisierung der muslimischen Gefängnisseelsorge vorgestellt.

22
06
2021
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Gefängnisseelsorge
Symbolbild: Gefängnis © Shutterstock, bearbeitet by iQ.

Das Land Niedersachsen will Seelsorgeangebote für muslimische Strafgefangene gewährleisten. Einer am Dienstag vorgelegten Studie der Universität Osnabrück zufolge fehlt es derzeit unter anderem an Räumlichkeiten in den Justizvollzugsanstalten für muslimische Gebete, aber auch an Verträgen, die die muslimische Seelsorge regelte. Wichtig seien auch Fortbildungsangebote für Beschäftigte im Justizvollzug zu den Themenbereichen Kultursensibilität und Islam.

Ein Jahr lang befasste sich ein Wissenschaftlerteam des Instituts mit der Frage, wie die muslimische Gefängnisseelsorge in Niedersachsens Gefängnissen verbessert werden kann. Das Ministerium finanzierte die Studie mit 341 000 Euro. Hintergrund war die Aufkündigung der Zusammenarbeit des Justizvollzugs mit aus der Türkei entsandten Imamen Anfang 2019. Diese waren als Beamte bei der türkischen Religionsbehörde Diyanet beschäftigt. Justizministerin Barbara Havliza (CDU) hatte Zweifel an der Unabhängigkeit dieser Imame vom türkischen Staat geäußert.

Dem Ministerium zufolge waren Ende 2019 neun Justizvollzugsanstalten mit professioneller muslimischer Seelsorge versorgt, inzwischen seien es 12. Die Zahl der Seelsorger mit einem Honorarvertrag verdoppelte sich von 2019 bis heute auf zehn. Alle muslimischen Seelsorgerinnen und Seelsorger haben zumindest eine erste grundlegende Seelsorgeausbildung erhalten. Eine Erweiterung dieser Fortbildung sei fest eingeplant. Hinzu kommen neun ehrenamtliche muslimische Seelsorgerinnen und Seelsorger.

Ausbildungskurs für muslimische Gefängnisseelsorge

Im vergangenen Jahr hatte die Ausbildung von 11 Teilnehmern zur muslimischen Gefängnisseelsorge begonnen. Der Seelsorgekurs wird vom Schura Niedersachsen (Landesverband der Muslime in Niedersachsen e.V) in Kooperation mit dem niedersächsischen Justizministerium organisiert. In Niedersachsen ist die muslimische Gefängnisseelsorge durch die Vereinbarung zwischen der Schura Niedersachsen und dem niedersächsischen Justizministerium vom 10. Dezember 2012 verankert.

„Unsere Seelsorger sind Ansprechpartner und seelische Stütze bei der Resozialisierung der Inhaftierten. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass die muslimische Gefängnisseelsorge von muslimischen Inhaftierten angenommen wird und dass weiterer Bedarf besteht“, so Recep Bilgen, Vorsitzender der Schura Niedersachen. Dem Bedarf möchte man zukünftig nachkommen. „Wir geben niemanden auf – weder die muslimischen Inhaftierten in den Justizvollzugsanstalten in Niedersachsen noch andernorts“, so Bilgen weiter. Es sei ein erfreulicher Schritt, den Ausbildungskurs gemeinsam mit dem niedersächsischen Justizministerium starten zu können.

„Wir begrüßen, dass das Forschungsprojekt nun abgeschlossen wurde und freuen und, dass wir als Schura Niedersachsen bei dem Projekt mitgewirkt haben“, so Recep Bilgen, Vorsitzender der Schura Niedersachsen. Zudem Wünsche Bilgen den Teilnehmenden der Ausbildung auch nach Beendigung viel Erfolg und hoffe, auf eine Nachhaltige und gute Entwicklung des Projekts. (dpa/iQ)