Die traditionellen Gemeinschaftsessen bei der muslimischen Wallfahrt nach Mekka im Juli werden wegen Covid-19 untersagt.
Die traditionellen Gemeinschaftsessen bei der muslimischen Wallfahrt nach Mekka im Juli werden wegen Covid-19 untersagt. Das berichtete das Portal Gulf News (Dienstag) unter Berufung auf einen saudischen Offiziellen. Statt der üblichen Zusammenkünfte in den großen Speisehallen sollten die Pilger die Mahlzeiten in ihren Hotel- und Zeltunterkünften einnehmen, teilte Mohammed bin Yehia vom Nationalen Komitee für Hadsch und Umra, also für die große und die kleine Wallfahrt, mit. Dafür stünden 78 Catering-Firmen bereit, die an den heiligen Stätten der Wallfahrt täglich drei Mahlzeiten ausgeben werden. Damit solle eine mögliche Ausbreitung des Coronavirus‘ verhindert werden.
Im Juni hatte Saudi-Arabien bekanntgegeben, dass in diesem Jahr lediglich 60.000 Saudis bzw. in dem Königreich lebende muslimische Ausländer zur Wallfahrt zugelassen sind. Die Teilnehmer müssen mindestens einmal geimpft, zwischen 18 und 65 Jahre alt und frei von chronischen Krankheiten sein. Im vergangenen Jahr hatten wegen Corona nur 10.000 Menschen den Weg zur Kaaba in Mekka antreten dürfen.
Der Hadsch, die jährliche große Wallfahrt in die Geburtsstadt des Propheten Mohammed, ist eine der fünf Säulen des Islam. In diesem Jahr dauert die Wallfahrt vom 17. bis 22. Juli. Höhepunkt ist das Opferfest, Id al-Adha, das am 19. Juli beginnt. In den vergangenen Jahren kamen jeweils mehr als zwei Millionen Pilger nach Mekka. (KNA/iQ)