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Hessen

DITIB gewinnt Rechtsstreit um islamischen Religionsunterricht

Den Streit um den islamischen Religionsunterricht in Hessen hat die DITIB gewonnen. Die Aussetzung der DITIB war nicht rechtskonform.

02
07
2021
Unterricht
Symbolbild: Unterricht © pixabay.com, bearbeitet by iQ.

Im Streit um den islamischen Religionsunterricht in Hessen hat der DITIB-Landesverband einen Erfolg vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden erzielt. Nach der am Freitag veröffentlichten Entscheidung war die Aussetzung des sogenannten bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterricht in Kooperation mit DITIB durch das Land Hessen nicht rechtskonform.

In einer heute veröffentlichten Pressemitteilung bezeichnet Onur Akdeniz, Geschäftsführer des DITIB-Landesverbands in Hessen, die Aussetzung als „Fehlentscheidung“. Es bleibe zu hoffen, „dass das Hessische Kultusministerium die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Wiesbaden annimmt, somit ein weiteres rechtsstaatliches Prüfverfahren nicht notwendig und der Weg zur verfassungsrechtlichen Normalität eingeschlagen wird“, so Akdeniz weiter.

Das Land hat nach Angaben eines Gerichtssprechers nun einen Monat Zeit, um beim hessischen Verwaltungsgerichtshof Rechtsmittel gegen die Entscheidung einzulegen. 

Bundesverfassungsgericht: Eilanträge rechtens

Im Januar dieses Jahres stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass die Eilanträge nicht hätten abgewiesen werden dürfen, da sie keine formalen Mängel beinhalteten und die Abweisung der Eilanträge in sachlich nicht mehr nachvollziehbarem Maße die Grundrechte der DITIB Hessen verletzten. Zuvor wiesen das Verwaltungsgericht Wiesbaden und der hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) die Anträge der DITIB zurück.  

In Hessen gab es seit dem Schuljahr 2013/14 einen sogenannten bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterricht in Kooperation mit DITIB. Im April 2020 hatte das Kultusministerium diesen Unterricht ab dem neuen Schuljahr ausgesetzt. Als Grund wurden Zweifel an der Eignung der Religionsgemeinschaft als Kooperationspartner genannt. Es sei fraglich, ob die notwendige Unabhängigkeit vom türkischen Staat vorhanden sei. (dpa, iQ)

 

Leserkommentare

stratmann sagt:
"Es sei fraglich, ob die notwendige Unabhängigkeit vom türkischen Staat vorhanden sei", heißt es (dpa, iQ). In dieser Sache kann ich mir kein Urteil erlauben. Doch beim "HOUSE of ONE" in Berlin bin ich sicher, dass der deutsche Staat eine rechtswidrige VORTEILSGEWÄHRUNG für Randgruppen praktiziert. Obwohl in Berlin mindestens 70% der Steuerzahler keiner Glaubensgemein- schaft angehören, werden jetzt schon 30 Millionen Euro und kostenlos ein Grundstück staatlicherseits für das „HOUSE of ONE“ (Synagoge, Kirche, Moschee unter einem Dach) zur Verfügung gestellt, hinter dem die Gülen- Bewegung, Juden und evangelische Christen stehen, in Berlin allenfalls ca. 15% der Bewohner. Gegen den Willen der eindeutigen Mehrheit der Muslime wurde die Gülenbewegung als Vertretung für den Islam ausge- wählt. Ich hatte in dieser Sache die CDU-Bundestagsabgeordnete Monika Grütters angeschrieben, da sie im Wahlkampf die Sorgen und Probleme der Menschen ernst nehmen wolle. Von der Bundestagsabgeordneten und CDU-Politikerin kam keine Antwort, stattdessen ließ sie jemanden aus ihrem Staatsministerium schreiben. Schon diese Vermengung von Staats- ministerium und parteilicher Interessenverfolgung ist verfassungswidrig. Viel schlimmer ist es, dass nicht dazu Stellung genommen wurde, dass beim „HOUSE of ONE“ der deutsche Staat gegen die religiöse und weltanschauliche Neutralitätspflicht verstößt. Unser Staat maßt sich hier die Rolle eines Religionsingenieurs an.
02.07.21
21:07