Den Streit um den islamischen Religionsunterricht in Hessen hat die DITIB gewonnen. Die Aussetzung der DITIB war nicht rechtskonform.
Im Streit um den islamischen Religionsunterricht in Hessen hat der DITIB-Landesverband einen Erfolg vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden erzielt. Nach der am Freitag veröffentlichten Entscheidung war die Aussetzung des sogenannten bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterricht in Kooperation mit DITIB durch das Land Hessen nicht rechtskonform.
In einer heute veröffentlichten Pressemitteilung bezeichnet Onur Akdeniz, Geschäftsführer des DITIB-Landesverbands in Hessen, die Aussetzung als „Fehlentscheidung“. Es bleibe zu hoffen, „dass das Hessische Kultusministerium die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Wiesbaden annimmt, somit ein weiteres rechtsstaatliches Prüfverfahren nicht notwendig und der Weg zur verfassungsrechtlichen Normalität eingeschlagen wird“, so Akdeniz weiter.
Das Land hat nach Angaben eines Gerichtssprechers nun einen Monat Zeit, um beim hessischen Verwaltungsgerichtshof Rechtsmittel gegen die Entscheidung einzulegen.
Im Januar dieses Jahres stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass die Eilanträge nicht hätten abgewiesen werden dürfen, da sie keine formalen Mängel beinhalteten und die Abweisung der Eilanträge in sachlich nicht mehr nachvollziehbarem Maße die Grundrechte der DITIB Hessen verletzten. Zuvor wiesen das Verwaltungsgericht Wiesbaden und der hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) die Anträge der DITIB zurück.
In Hessen gab es seit dem Schuljahr 2013/14 einen sogenannten bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterricht in Kooperation mit DITIB. Im April 2020 hatte das Kultusministerium diesen Unterricht ab dem neuen Schuljahr ausgesetzt. Als Grund wurden Zweifel an der Eignung der Religionsgemeinschaft als Kooperationspartner genannt. Es sei fraglich, ob die notwendige Unabhängigkeit vom türkischen Staat vorhanden sei. (dpa, iQ)