Das Gericht hat die damaligen NSU-Angeklagten als Zeugen im Prozess gegen eine Heilpraktikerin geladen, die als mutmaßliche Rechtsterroristin angeklagt ist.
Fast auf den Tag genau drei Jahre nach dem Urteil im NSU-Prozess müssen die damaligen Angeklagten Ralf Wohlleben und André E. wieder vor dem Oberlandesgericht München erscheinen.
Das Gericht hat die beiden Männer als Zeugen im Prozess gegen eine Heilpraktikerin aus Franken geladen, die als mutmaßliche Rechtsterroristin angeklagt ist und einen Anschlag auf Kommunalpolitiker und Muslime geplant haben soll. Geladen sind die beiden für den 15. Juli, wie Gerichtssprecher Florian Gliwitzky sagte. Sie sollen mit der Angeklagten in Kontakt gestanden haben. Ermittler berichteten vor Gericht, dass die Mittfünfzigerin sowohl per Post als auch persönlich den Austausch mit Ralf Wohlleben und André E. gepflegt habe.
Die Heilpraktikerin aus Lauf bei Nürnberg ist angeklagt, Grußkarten mit Todesdrohungen und Munition an Lokalpolitiker und einen Moscheeverein verschickt zu haben. Danach soll sie untergetaucht sein mit dem Ziel, Anschläge zu begehen. Die Anklage lautet daher unter anderem auf Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. Hinweise auf eine Verbindung zwischen ihr und dem Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) vor der Festnahme Beate Zschäpes gebe es nicht, hatten mehrere Zeugen vor Gericht ausgesagt. Die Angeklagte habe den Kontakt wohl von sich aus im Rahmen der sogenannten Gefangenenhilfe aufgenommen. Dort engagierte sich die Frau nach Erkenntnissen des bayerischen Landesamts für Verfassungsschutz bei der Betreuung rechtsextremer Inhaftierter.
Ihre Anwälte Nicole Schneiders und Wolfram Nahrath gelten als Szene-Anwälte und verteidigten auch schon Wohlleben im NSU-Prozes. Für den Auftritt der verurteilten NSU-Unterstützer vor Gericht sind jeweils nur 30 Minuten angesetzt. Es ist gut möglich, dass sie die Aussage verweigern. Das Gericht lud die beiden auf Antrag der Nebenklage.
Am 11. Juli 2018 waren – nach mehr als fünf Jahren – die Urteile im NSU-Mammutverfahren gefallen. Die Hauptangeklagte Beate Zschäpe wurde wegen der rassistisch motivierten Mordserie der Terrorzelle zu lebenslanger Haft verurteilt, Ralf Wohlleben bekam als Waffenbeschaffer des NSU-Trios zehn Jahre Haft, André E. wurde wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung zu zwei Jahren verurteilt. Die Urteile gegen sie sind – ebenso wie das gegen Zschäpe – noch nicht rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe muss noch über die Revision entscheiden.
Der rechtsextremistische NSU hatte zwischen 2000 und 2007 in Deutschland zehn Menschen ermordet. Zschäpe ist die einzige Überlebende des Trios. Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos hatten sich das Leben genommen. (dpa)