Bayern

Landtag stimmt zu: „Islamischer Unterricht“ wird Wahlpflichtfach

An bayerischen Schulen wird es ab dem nächsten Schuljahr „Islamischen Unterricht“ als Wahlpflichtfach geben. Dabei handelt es sich jedoch nicht um einen bekenntnisorientierten Religionsunterricht.

08
07
2021
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Islamunterricht, "Islamischer Unterricht"
Symbolbild: Schule, Unterricht © shutterstock, bearbeitet by iQ.

An mehr als 350 Schulen in Bayern soll es vom kommenden Schuljahr an ein Wahlpflichtfach „Islamischer Unterricht“ geben. Der Landtag billigte am Dienstagabend die Überführung des bisherigen landesweiten Modellversuchs in ein reguläres Schulfach. Dieses soll für Schülerinnen und Schüler insbesondere muslimischen Glaubens künftig statt Religionslehre und neben Ethik wählbar sein.

Es handelt sich um ein staatliches Angebot, bei dem staatliche Lehrkräfte in deutscher Sprache Wissen über die islamische Religion sowie eine grundlegende Werteorientierung „im Geiste der Werteordnung des Grundgesetzes und der bayerischen Verfassung“ vermitteln sollen. Das Kabinett hatte den Gesetzentwurf im Februar auf den Weg gebracht.

Die Grünen stimmten gegen die Pläne – ihnen gehen der Gesetzentwurf und das neue Wahlpflichtfach nicht weit genug. Auch die AfD votierte mit Nein. Sie hatte die endgültige Verabschiedung zuletzt nochmals um zwei Wochen verzögert und kündigte nun an, vor den Bayerischen Verfassungsgerichtshof zu ziehen. Auch andere Kritiker hatten zuletzt bereits eine Verfassungsklage gegen die Gesetzesänderung angekündigt.

„Islamischer Unterricht“ stößt auf Kritik

Die Einführung des islamischen Religionsunterricht ist in den Bundesländern unterschiedlich ausgestaltet. Während einzelne Bundesländer Wege zur Zusammenarbeit mit den Religionsgemeinschaften gefunden haben, bieten andere einen eigenen Religionsunterricht unter Ausschluss islamischer Religionsgemeinschaften an. Wenn es einen dem Grundgesetz entsprechenden bekenntnisgebundenen Religionsunterricht geben soll, wie ihn z. B. christliche Religionsgemeinschaften anbieten, müssen islamische Religionsgemeinschaften an der Gestaltung des Unterrichts teilhaben. So handelt es sich bei dem bayerischen Schulfach nicht um einen bekenntnisorientierten Religionsunterricht gemäß Art. 7 Abs. 3 GG.

Nur einen Tag nach dem Landtagsbeschluss zur Einführung des neuen Wahlpflichtfachs „Islamischer Unterricht“ in Bayern haben Kritiker Klage am Verfassungsgerichtshof eingereicht. Eine Sprecherin des Gerichts bestätigte am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur den Eingang der Klage. Der Pädagoge Ernst-Günther Krause, der Bund für Geistesfreiheit Bayern und die Regionalgruppe München im Förderkreis der Giordano-Bruno-Stiftung monieren, dass die verfassungsrechtlich erforderlichen Voraussetzungen für die Einführung des Schulfaches fehlen.

12 Jahre Modellversuch

Das neue Fach hat eine jahrzehntelange Vorgeschichte. Anfangs gab es etwa eine „Islamische Unterweisung“ in türkischer Sprache, später dann auf Deutsch. Ein Modellversuch „Islamischer Unterricht“ lief seit 2009 und wurde immer weiter ausgedehnt. Zuletzt gab es ihn laut Ministerium an 364 Schulen, vor allem an den Grund- und Mittelschulen und insbesondere in Ballungsgebieten. So viele Standorte sollen es auch zum Start als Wahlpflichtfach im Herbst sein, später soll das Angebot bedarfsgerecht ausgebaut werden. (dpa, iQ)