Für die Opfer und Angehörigen von Terroranschlägen wird ein Hilfsfonds beim hessischen Landtag eingerichtet. Der Opferfonds soll mit zwei Millionen Euro ausgestattet werden.
Beim hessischen Landtag wird für die Opfer schwerer Gewalttaten und von Terroranschlägen sowie deren Angehörige ein Hilfsfonds eingerichtet. Der Opferfonds wird pro Haushaltsjahr mit zwei Millionen Euro ausgestattet. Alle Fraktion im Parlament stimmten am Donnerstag in Wiesbaden einstimmig für die Einrichtung.
Ziel des Hilfsfonds ist, dass Opfer von extremistischer Gewalt und von Terror schnell und unbürokratisch Hilfe und Unterstützungsangebote erhalten und aktiv auf die Betroffenen zugegangen wird. Die Fraktionen von CDU, Grünen, SPD und FDP hatten den Antrag gemeinsam eingebracht. Der rechtsterroristische Anschlag von Hanau, der Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke und die Amokfahrt von Volkmarsen waren nach ihren Angaben der Anlass, das hessische Opferschutzangebot mit dem Fonds zu erweitern.
Die Zuwendung aus dem Fonds soll in der Regel 10 000 Euro betragen. In besonderen Härtefällen etwa bei Todesfällen nach Terroranschlägen oder Attentaten kann eine Zuwendung an die Angehörigen der Opfer in Höhe von bis zu 100 000 Euro erbracht werden. Über die Gewährung der Leistungen aus dem Opferfonds wird ein elfköpfiger Opferfondsbeirat entscheiden.
Außerdem hat der hessische Landtag für einen parlamentarischer Untersuchungsausschuss zum rassistischen Anschlag von Hanau gestimmt. Er soll klären, ob es bei und nach der Tat ein mögliches Behördenversagen gab. Der gemeinsame Antrag der oppositionellen Fraktionen von SPD, FDP und Linke wurde am Mittwochabend mit breiter Mehrheit angenommen. Auch die Vertreter der Regierungsfraktionen von CDU und Grünen votierten dafür. Nur die AfD-Fraktion lehnte den Antrag ab.
„Im Zusammenhang mit dem Terroranschlag von Hanau ist vieles unklar und widersprüchlich“, sagte SPD-Fraktionschefin Nancy Faeser. Das reiche vom nicht erreichbaren Polizeinotruf über den verschlossenen Notausgang in einem der Tatorte bis hin zum Umgang von Polizei und Staatsanwaltschaft mit den Angehörigen der Opfer. (dpa, iQ)