An den vier Staatsanwaltschaften in Mecklenburg-Vorpommern sind Sonderdezernate für Hasskriminalität eingerichtet worden.
An den vier Staatsanwaltschaften in Mecklenburg-Vorpommern sind Sonderdezernate für Hasskriminalität eingerichtet worden. Dort bearbeiteten besonders geschulte und erfahrene Staatsanwälte die Fälle, in denen es Anhaltspunkte gebe, dass sich die Tat gegen eine Person zum Beispiel wegen deren Nationalität, ethnischen Zugehörigkeit oder Religionszugehörigkeit richtete, teilte das Justizministerium am Montag mit. Die Sonderdezernate seien in diesem Jahr eingerichtet worden. Zusätzliches Personal sei damit aber nicht verbunden, sagte eine Ministeriumssprecherin auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur.
Generalstaatsanwältin Christine Busse erklärte, Rassismus, „Ausländerfeindlichkeit“, Antisemitismus und andere menschenverachtende Beweggründe seien immer wieder Motive für Straftaten. Ein neues Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität im Internet stellt seit April zudem das Verbreiten von Online-Hassbotschaften und das Bedrohen von Menschen im Netz unter Strafe. Bei Beleidigungen im Netz drohen bis zu zwei Jahre Haft. Der Strafrahmen bei Mord- und Vergewaltigungsdrohungen im Netz wurde auf bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe angehoben. Ab Februar 2022 müssen soziale Netzwerke zudem Mord- und Vergewaltigungsdrohungen und andere schwere Hassdelikte nicht mehr nur löschen, sondern auch dem Bundeskriminalamt melden. (dpa/iQ)