Hanau

Anschlag von Hanau: Ermittlungen wegen Notausgang eingestellt

Die Ermittlungen zu einem durch Sicherheitsbehörden angeordneten verschlossenen Notausgang wurden eingestellt. Grund sei kein hinreichender Tatverdacht.

26
08
2021
Symbolbild - Ermittlungen © Shutterstock,, bearbeitet by iQ
Symbolbild - Ermittlungen © Shutterstock,, bearbeitet by iQ

Die Staatsanwaltschaft Hanau hat ihre Ermittlungen zu einem verschlossenen Notausgang an einem der Tatorte des rassistischen Anschlags eingestellt. Es habe sich kein hinreichender Tatverdacht ergeben, teilte die Behörde am Donnerstag mit. Grundlage der Untersuchungen waren demnach Anzeigen von zwei Überlebenden des Attentats sowie von Angehörigen eines der Opfer. Diese hätten vor allem den Vorwurf der fahrlässigen Tötung erhoben. 

Nach Auffassung der Anzeigeerstatter habe an dem Tatort – eine Bar im Hanauer Stadtteil Kesselstadt – nach baulichen Veränderungen ein Fluchtweg gefehlt, der vom Eingang weg und nicht zum Eingang hinführte. Auch sei der Notausgang in den vorangegangenen rund zwei Jahren so von innen abgeschlossen gewesen, dass er nicht ohne einen Schlüssel habe geöffnet werden können, bemängelten sie.

Zudem ging die Staatsanwaltschaft dem Vorwurf nach, es gebe Anhaltspunkte dafür, dass örtliche Polizeibeamte von dem zugebauten ursprünglichen Fluchtweg in der Bar als auch von dem verschlossenen Notausgang gewusst hätten und dieser sogar auf deren Anordnung hin verschlossen worden sei.

Notausgang nicht durch Polizei angeordnet

In der 40 Seiten umfassenden Presseerklärung erklärte die Staatsanwaltschaft, die Verschlussverhältnisse des Notausgangs in der Tatnacht hätten sich nicht mit hinreichender Sicherheit aufklären lassen. „Konkrete tatsächliche Anhaltspunkte dahingehend, dass durch Polizeibeamte oder Angehörige des Ordnungsamtes ein Verschließen des Notausgangs angeordnet oder geduldet worden wäre, haben sich nicht ergeben“, so die Ermittler. Ein nachträglich eingebauter Lagerraum, der den unmittelbaren Fluchtweg vom hinteren Schankbereich der Bar zum Notausgang versperrt habe, sei nach Auskunft des Bauamtes nicht zu beanstanden gewesen.

Es könne auch nicht mit hinreichender Sicherheit davon ausgegangen werden, dass zweien der Opfer „durch einen unverschlossenen Notausgang die Flucht geglückt wäre, wenn sie zu diesem anstelle in Richtung des Lagerraums geflüchtet wären“, erklärte die Staatsanwaltschaft. (dpa, iQ)

Leserkommentare

Ethiker sagt:
Es gibt in Deutschland eine Klassen- Justiz. Vermögende Menschen werden weniger für Vergehen und Verbrechen belangt als Nicht- Vermögende. Menschen mit Migrationshintergrund werden nicht selten auch für nicht begangene Taten verurteilt. Die Rechtssprechung folgt dem Diktum der Altvorderen mit chauvinistischen, nationalistischen und nicht selten rassistischen Gedankenhintergrund. Die Bewahrung der Besitzverhältnisse und Machtvergabe wird solange dies die Rechtsprechung trägt, vorangetrieben und selbstreferentiell erhalten.
26.08.21
17:32
Vera sagt:
Wo funktioniert die Justiz insgesamt gerechter? In Deutschland oder in Russland? Im Iran oder in der Türkei? Besser in Afghanistan oder im Libanon? Eine mögliche Art von Klassen-Justiz gibt es - mehr oder weniger - leider überall. Besonders auch in islamischen Hochburgen. Geld regiert die Welt gilt als Binsenweisheit. Wirkliche Gerechtigkeit hat es noch nie gegeben. Justiz-Systeme sorgen für einigermaßen Ordnung, damit sozusagen der Laden halbwegs läuft. Zu glauben, daß ein Richter echte Gerechtigkeit schaffen könnte, ist naiv und irrig. Auf jeden Fall lebe ich lieber in einem primär christlich geprägten Land, wo auch Platz ist für Arme, Alte, Kranke und Ausgegrenzte, als in einem Scharia-Land oder in einer der vielen diktatorischen Polit-Systeme dieser Welt. Gerne würde ich vom Ethiker erfahren, in welchem Land seine Vorstellungen vom richtigen und gerechten Leben optimal umgesetzt werden, wo auch keine Kritik mehr anzubringen wäre.
27.08.21
3:58