Berlin

Bündnis fordert Umsetzung des Urteils zum Kopftuchverbot

Vor einem Jahr wurde das Kopftuchverbot in Berlin gekippt. Eine Umsetzung des Urteils fehlt weiterhin. Das Bündnis #Gegenberufsverbot kritisiert das Land, weil es die Rechtsprechung missachtet.

31
08
2021
Kopftuch, Lehrerinnen
Lehrerinnen mit Kopftuch © Shutterstock, bearbeitet by iQ

Das Land Berlin kann muslimische Lehrerinnen mit Kopftuch nicht unter Berufung auf sein Neutralitätsgesetz ablehnen. Das Bundesarbeitsgericht wies im August vergangenen Jahres eine Revisionsklage ab und hatte einer muslimischen Lehrerin ihre Entschädigung zugesprochen, weil sie wegen ihres Kopftuches nicht in den Schuldienst eingestellt worden war.

Auch die durch das Land Berlin eingereichte Anhörungsrüge wurde durch das BAG mit Beschluss vom 27.05.2021 zurückgewiesen, auch diese Verfahrenskosten musste das beklagte Land tragen.

Ein Jahr nach dem Urteil weigert sich die Berliner Bildungsverwaltung immer noch muslimische Lehrerinnen mit Kopftuch einzustellen. Nun fordert das Bündnis #Gegenberufsverbot, das Land dazu auf, die verfassungsrechtliche Lage endlich ausdrücklich gesetzlich klarzustellen. „Das sogenannte Neutralitätsgesetz muss einschränkend ausgelegt werden, eine pauschale Ablehnung aufgrund des Tragens eines Kopftuches ist nicht gerechtfertigt“, erklärt das Bündnis in einer Pressemitteilung.

Neutralitätsgesetz stößt auf Unverständnis

Seit 2015 sind alle Bundesländer an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gebunden, dass das Tragen eines Kopftuchs durch eine Lehrerin grundsätzlich zugelassen werden muss. Das Land Berlin missachte in schwerwiegendem Maße diese Entscheidung und bringt die betroffenen Frauen weiter um ihre beruflichen Chancen. „Für die Betroffene ist es eine herbe Enttäuschung, dass der Berliner Bildungssenat trotz der eindeutigen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesarbeitsgerichts an seiner rechtswidrigen Praxis festhält“, so das Bündnis weiter.

Für Musliminnen bedeute das, dass sie ihrem erlernten Beruf nicht nachgehen können, weil sie aus religiösen Gründen ein Kopftuch tragen. „Dass ihnen nur wegen des Tragens eines Kopftuchs ihre Neutralität gegenüber den Schüler*innen abgesprochen wird, stößt auf Unverständnis und Ärger.“

Leserkommentare

Johannes Disch sagt:
Das Land Berlin missachtet das Urteil nicht. Es stellt einfach keine Lehrerinnen mit Kopftuch mehr ein, begründet es aber anders. Dieses Recht hat das Land Berlin. Und natürlich auch jedes andere Bundesland. Die Kopftuchträgerinnen haben mit ihrer Klagewelle ein klassisches Eigentor geschossen.
03.09.21
12:50