Nach einem Gerichtsbeschluss dürfen die „Hängt die Grünen“-Plakate in Zwickau vorerst bleiben. Das sorgt für Kritik. Der Fall beschäftigt weiterhin die Justiz.
Die Duldung von Wahlplakaten der rechtsextremen Splitterpartei „III. Weg“ mit der Aufschrift „Hängt die Grünen“ sorgt weiter für Unmut und Unverständnis. „Mit diesem Urteil wird der gewaltbereite Rechtsextremismus legitimiert und der Rechtsstaat destabilisiert“, erklärte Romani Rose, Vorsitzende des Zentralrates Deutscher Sinti und Roma, am Donnerstag in Heidelberg.
Das Chemnitzer Verwaltungsgericht hatte entschieden, dass die Plakate, die zuerst in Zwickau aufgetaucht waren, weiter hängen bleiben dürfen – allerdings nur in 100 Meter Entfernung zu Wahlwerbung der Grünen.
Rose rief zu einem „Aufstand der Anständigen“ auf. Es mache fassungslos, dass hier eine Justiz ein Wahlplakat nicht verbietet, das ein „Aufruf zum Verbrechen“ ist. „Haben die Richter die Zeit vergessen, als die Nazis des Dritten Reichs mit Plakaten zu Hass und Hetze aufriefen. Wir wissen alle wohin das führte.“ Die Auffassung der Richter, das Plakat sei durch die Meinungsfreiheit gedeckt, müsse als geradezu zynisch bewertet werden.
Die Stadt Zwickau legte am Donnerstag gegen die Entscheidung der Chemnitzer Verwaltungsrichter Beschwerde beim sächsischen Oberverwaltungsgericht (OVG) in Bautzen ein. Das OVG bestätigte den Eingang der Beschwerde. Die Partei „Der III. Weg“ erhalte nun bis Freitag Gelegenheit zu einer Stellungnahme, hieß es. Eine Entscheidung werde voraussichtlich Anfang kommender Woche fallen.
In Bayern, wo ebenfalls Plakate des „III. Wegs“ aufgetaucht waren, werden diese grundsätzlich von der Polizei abgehängt. Die Polizeipräsidien seien bereits am vergangenen Donnerstag angewiesen worden, solche Plakate aufgrund des Anfangsverdachts einer öffentlichen Aufforderung zu Straftaten abzunehmen, teilte das Innenministerium am Mittwoch in München mit. (dpa, iQ)